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Sie haben gesehen, dass es für eine korrekte Abrechnung äußerst wichtig ist zu wissen, ob ein Arbeitnehmer weitere Beschäftigungen ausübt und welcher Art diese sind. Dies ist für Arbeitgeber und auch für andere in die Lohnabrechnung involvierte Personen oftmals ein Problem, da man natürlich auch eine gewisse rechtliche Absicherung benötigt, auf die man sich später beziehen kann, wenn beispielsweise irgendwann eine Prüfung der Lohnabrechnungsunterlagen ansteht. Hierzu hat der Gesetzgeber das Ausfüllen einer Checkliste für Aushilfen vorgeschrieben. Checkliste für Aushilfen (mit Musterabdruck). Die Checkliste hat kein fest vorgeschriebenes Layout, muss jedoch Auskunft über die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen zur geringfügigen Beschäftigung eines Arbeitnehmers geben können. Ein solches Formular finden Sie beispielsweise im Internet auf der Seite der Minijobzentrale. Unter dem folgenden Link Che ckliste Aushilfen gelangen Sie direkt dorthin. Quelle: BDA / Dazu hier ein Beispiel (Formular der Minijob-Zentrale): Die Checkliste für Aushilfen ist mit einigen Erklärungen versehen, die Sie sich in Ruhe durchlesen können.
Diese Checkliste erfüllt einen Großteil der Dokumentationspflichten. Den Personalfragebogen finden Sie hier. War der Blogartikel hilfreich für Sie? Beitrags-Navigation
Als Service für Sie - hier ein paar wichtige Checklisten und Formulare, die das tägliche arbeiten sehr erleichtern. Gerne beraten wir Sie bei Fragen und möglichen Anpassungen an ihr Unternehmen. Welche Unterlagen muss ein Minijob-Arbeitgeber führen? (Nachgefragt #22) - Die Minijob-Zentrale. Checkliste für geringfügig Beschäftigte (Minijob) Zeiterfassung für Minijobs Personalfragebogen für Auszubildende Personalfragebogen Angaben zur Erstellung einer Sofortmeldung Personalfragebogen für geringfügig (Minijob) oder kurzfristig Beschäftigte Personalfragebogen für neue Mitarbeiter Befreiungsantrag - Rentenversicherungspflicht incl. Merkblatt Checklisten Einkommenssteuer
Sie dienen insbesondere dem Betriebsprüfdienst der Rentenversicherung zur Überprüfung des Beschäftigungsverhältnisses.