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Insolvenzantrag für Neue Bundesländer No 1: Nach einem aktuellen Anhörungsschreiben des Amtsgerichts Ludwigsburg am Rhein, welches die Gesellschafter des Immobileinfonds Neue Bundesländer No 1 zwischen den Weihnachtsfeiertagen erhalten haben, wird wohl über das Vermögen des Fonds das Insolvenzverfahren eröffnet werden. Anhörung der Gesellschafter: Das Gericht teilte in dem Schreiben den Gesellschaftern des Fonds zunächst mit, dass eine Mitgesellschafterin bei dem o. g. Gericht einen Insolvenzantrag gestellt hat. Gemäß § 15 Abs. 2 S. 3 InsO wurden damit alle Mitgesellschafter informiert und ihnen Gelegenheit zur Stellungngnahme gegeben. Was können die Anleger des Immobilienfonds neue Bundesländer No 1. tun? Die Gelegenheit zur Anhörung ist eine Formalie. Das Insolvenzgericht wird nun nach Prüfung der Zahlungsunfähigkeit des Fonds das Insolvenzverfahren eröffnen, wenn die Insolvenzmasse für die Kosten des Insolvenzverfahrens ausreicht. Sodann ergeht ein Eröffnungsbeschluss gem. § 27 InsO und ein Insolvenzverwalter wird eingesetzt.
Cumulus-Fonds, Neue Bundesländer Die Cumulus-Fonds investierten hauptsächlich in Gewerbe- und Einkaufszentren in den neuen Bundesländern. Durch eine gelungene Außendarstellung als "Steuersparmodell" konnten viele Anleger für die zahlreichen Cumulus-Fonds gewonnen werden. Daneben sollten die im Prospekt umworbenen hohen Renditen die Anlage abrunden. Leider konnten die prognostizierten Renditen und Steuerersparnisse der Cumulus-Fonds in der Realität nicht umgesetzt werden. Infolge dessen blieben die versprochenen Ausschüttungen zunächst in reduzierter Form und später ganz aus. Später konnten dann selbst die zur Finanzierung aufgenommenen Darlehen nicht mehr bei allen Cumulus-Fonds vollumfänglich bedient werden. Anleger der Fonds Neue Bundesländer unterliegen einem besonderen Haftungsrisiko: Als Folge der wirtschaftlichen Schieflagen wurden Sanierungskonzepte erarbeitet, die die Inanspruchnahme der Anleger vorsahen. Ebenso kam es bei gescheiterten Sanierungskonzepten zur Darlehenskündigung, die zur sofortigen Fälligkeit der noch offenen Darlehenssumme führt.
Im Wege der Forderungsabtretung habe diese Gesellschaft angeblich die Darlehensforderung von der Corealcredit Bank AG erworben. Ein Nachweis für diese Behauptung liegt dem Anspruchsschreiben nicht bei. Der Kanzlei Dr. Greger & Collegen, der bereits mehrere Anfragen betroffener Anleger vorliegen, rät dazu, der Zahlungsaufforderung nicht ungeprüft nachzukommen. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger empfiehlt, sich zur Abwehr der Forderung noch vor Ablauf der Zahlungsfrist an eine auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei zu wenden. Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft "Deutschlands Top-Anwälte" als " Top-Wirtschaftskanzlei " in der Rubrik "Kapitalmarktrecht" ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen bereits zahlreiche Kapitalanleger vertritt, steht betroffenen Anlegern bundesweit gerne zur Verfügung.
In der Regel sind derartige handelsrechtliche Beteiligungen vom Deckungsschutz der Versicherungsunternehmen ausgeschlossen. Dies gilt unter Umständen aber nicht für Altverträge, bei welchen noch die älteren Allgemeinen Rechtsschutzversicherungsbedingungen (ARB) gelten. Von daher bietet es sich an, dass Sie die Versicherungsunterlagen daraufhin zunächst selbst zu prüfen und sodann eine Deckungsschutzanfrage bei der Rechtsschutzversicherung vorzunehmen. _______________ Haben Sie Fragen? Dann rufen Sie uns an, bzw. schicken Sie uns eine E-Mail, gegebenenfalls mit den entsprechenden Unterlagen. Telefon: 0381 / 440 777 0 E-Mail: Holger Spiegelberg Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank – und Kapitalmarktrecht Rostock