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Der Richter sagt ich war der Täter - YouTube
Alles in allem stehe ich jetzt also vor der Tatsache, dass ich ein Täter bin der Kinder und Erwachsene gewalttätig und emotional misshandelt. Tatsache ist aber auch, dass ich so etwas nie, nie wieder machen will. Ich finde es furchtbar, so ein Monster zu sein. Ich denke nicht, dass ich unfähig bin Empathie zu empfinden, ich kann mir nur in Ansätzen vorstellen was für einen Schmerz, eine Belastung und ein Trauma ich auslösen muss bzw. haben muss. Außerdem weiß ich nicht, wie ich mit der Schuld, die ich auf mich geladen habe, leben soll, da ich mich am liebsten so hart wie möglich selbst bestrafen möchte. Soll ich mich von allen Kontakten zurückziehen um eine weitere Belastung und Verletzung auf alle Fälle zu vermeiden? Und der richter sagt ich bin der titer deutsch. Soll ich besser für einige Wochen/Monate in eine Klinik gehen, auch wenn ich eigentlich mein Studium beenden möchte? Wie kann ich es vermeiden, anderen Menschen noch mehr wehzutun und kann ich eines Tages vielleicht sogar Vergebung erfahren? Reicht es wenn mir meine Opfer vergeben, dass ich mir auch selbst vergeben darf und nicht mein Leben lang mich selbst hassen muss?
Gerade eben haben Sie sowas noch nie erlebt. Eben so eine Sache mit den Gefühlen. Was kann ich jetzt tun? Traurig sein, Meckern, Privatdetektiv beauftragen, Akteneinsicht beantragen oder was ganz anderes. # 2 Antwort vom 16. 2019 | 22:27 Von Status: Gelehrter (11827 Beiträge, 3146x hilfreich) Was kann ich jetzt tun? Lebenszeit nicht mit unnützen Anzeigen verschwenden, sondern die Zeit sinnvoller gestalten... zB ein Bier trinken, ins Museum gehen, mit Freunden treffen.... # 3 Antwort vom 16. 2019 | 22:39 Also habe ich das richtig verstanden: Wenn jemand mit meinem Auto eine Straftat begeht und ich einen Anhörungs- bzw. Zeugenfragebogen erhalte, kann ich einfach antworten, dass ich nicht gefahren bin und ich auch nicht weiß, wer gefahren ist. Vielleicht war es ja ein Geist. Und mit so etwas komme ich dann tatsächlich durch? Das wäre echt traurig. Apropos Akteneinsicht: Die kann ich doch als Geschädigter nicht selbst vornehmen, oder? Und der richter sagt ich bin der täter johannes domhöver. # 4 Antwort vom 16. 2019 | 22:50 Von Status: Unbeschreiblich (99569 Beiträge, 36921x hilfreich) Der Halter MUSS doch wissen, wer das Auto gefahren ist?
Den Pfleger auf diese Weise an den Pranger zu stellen - "das dürfen Sie nicht". Die Mutter hätte den Vorwurf der Staatsanwaltschaft melden dürfen, selbstverständlich. Unbeteiligten Dritten aber hätte sie ihn nur mitteilen dürfen, wenn sie deutlich gemacht hätte, dass es ein Verdacht ist, oder wenn sie den Missbrauch beweisen könnte. Letzteres sei aber so gut wie unmöglich, sagt die Richterin, und die Kinder als Zeugen zu laden - das würde ihnen jetzt mehr schaden als nutzen. Westpark-Mord - Täter endgültig rechtskräftig verurteilt - München - SZ.de. Von der Zuschauerbank ist leises Schluchzen zu hören. Auch die Eltern, die der beklagten Mutter bei dem Prozess beistehen wollen, nimmt die Verhandlung emotional sehr mit. Ins Gericht gekommen, so ist zu hören, ist auch der Vater des Klägers, doch den Verhandlungssaal betritt er nicht. Alle sind von ihrer Wahrheit überzeugt, doch Beweise hat niemand. Beweise hat auch der Kinderpfleger nicht, Beweise, die ihm das geforderte Schmerzensgeld von 5000 Euro bringen würden. Er müsste umgekehrt belegen, dass er den Kindern nichts angetan hat.
Und nun also der dritte Prozess, fünf Verhandlungstage. Schon kurz nach Beginn war klar, dass eine Verurteilung nach Erwachsenen-Strafrecht nicht zu erreichen sein wird: Sehr wohl, so sagten Zeugen aus, habe B. sich entwickelt, er sei, so nennen das die Psychologen, "nachgereift" - das ist der Beleg dafür, das er zum Tatzeitpunkt noch nicht "fertig" war in der Entwicklung seiner Persönlichkeit. Und der richter sagt ich bin der titer english. Zwar hatte Staatsanwältin Pia Mühlbauer gestern im Plädoyer pflichtgemäß Erwachsenenstrafrecht - und damit Lebenslang - gefordert. Doch hatte sie auch klar gemacht: Mit Rücksicht auf die Hinterbliebenen Konrad H. s gehe es in erster Linie darum, endlich ein rechtskräftiges Urteil zustande zu bringen. Also werde sie sich unter bestimmten Umständen nicht gegen eine Jugendstrafe wehren - nämlich wenn das Urteil eine Antwort finde auf die Frage, "wie sich die Gesellschaft vor einem so gefährlichen Menschen schützen kann". Die Lösung war vorher besprochen worden zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Nebenklage-Vertreter: Gorazd B. erhält die Höchststrafe im Jugendrecht, zehn Jahre.