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Gefahrenlage Üblicherweise werden Radwegbenutzungspflichten mit einer besonderen Gefahrenlage gemäß § 45 Abs. 9 StVO für den Radverkehr auf der Fahrbahn begründet. Für die Schweriner Straße scheint die Straßenverkehrsbehörde eine derartige Gefahrenlage nicht mehr zu sehen, denn seit über einem Jahr wird der Radverkehr Richtung Osten im Mischverkehr geführt – bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Unabhängig davon ist die Führung des Radverkehrs auf dem Gehweg aus Sicht der Sicherheit des Fußverkehrs nicht vertretbar und gemäß den einschlägigen Regelwerken auch unzulässig. Breite der Gehwege Die Breiten der Gehwege – rund 3, 40 m (und abschnittsweise weniger) auf der Nordseite, abschnittsweise deutlich weniger auf der Südseite – entsprechen bereits den Anforderungen reinen Fußverkehrs nicht oder nur knapp. So sehen die Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA) in Tabelle 2 für gemischte Wohn- und Geschäftsnutzung mittlerer Dichte eine Mindestbreite des Gehweges von 3, 30 m vor.
Ausschlusskriterien und Verkehrsbelastung Die RASt 2006 und die EFA 2002 enthalten verschiedene Ausschlusskriterien, bei deren Vorliegen eine Straße für die gemeinsame Führung von Fuß- und Radverkehr "generell ungeeignet" ist. 1 Für die Schweriner Straße treffen sowohl die Kriterien "Hauptverbindung des Radverkehrs" (RIN-Kategorie IR 3 gemäß Anlage 5 des Radverkehrskonzeptes) wie auch "stärker frequentierte Bus- oder Straßenbahnhalte¬stellen" (Ausschlusskriterium gemäß EFA) zu. Vor allem ist das Verkehrsaufkommen des Fuß- und Radverkehrs für eine gemeinsame Führung deutlich zu hoch. Gemäß Tabelle 27 der RASt sowie Tabelle 1 der EFA liegt die maximal verträgliche Verkehrsbelastung des Seitenraumes in der Spitzenstunde bei ≥ 2, 50 m Breite bei 70 Personen (Fuß+Rad), bei ≥ 3, 00 m Breite bei 100 Personen (Fuß+Rad), bei ≥ 4, 00 m Breite bei 150 Personen (Fuß+Rad). Dabei soll der Anteil der Radfahrer maximal ein Drittel betragen. Es ist durchaus möglich, dass zum Zeitpunkt der Anordnung des gemeinsamen Geh- und Radweges diese Verkehrsstärken noch nicht erreicht wurden.
Das Amt für Schulen der Landeshauptstadt Dresden soll in neue Büroräume in der Schweriner Straße 3 bis 5 umziehen. Das Amt für Hochbau und Immobilienverwaltung hat einen zehnjährigen Mietvertrag mit der Option auf fünf Jahre Verlängerung verhandelt. Dem Stadtrat liegt nun dafür eine Vorlage der Verwaltung zum Beschluss vor. Warum zieht das Amt für Schulen um? Die 123 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amts für Schulen sind an fünf Standorten verteilt in Dresden untergebracht. Der größte Standort ist die Fiedlerstraße 30 mit 91 Mitarbeitern, gefolgt von der Hoyerswerdaer Straße 3 mit 26 Mitarbeitern. Nur das Gebäude Fiedlerstraße 30 befindet sich im Eigentum der Landeshauptstadt Dresden, die übrigen Flächen sind angemietet. Das Amt für Schulen wird absehbar 176 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben, da es zusätzliche Aufgaben aus dem Amt für Hochbau und Immobilienverwaltung sowie dem Regiebetrieb Zentrale Technische Dienstleistungen übernimmt. Der bisherige Hauptstandort Fiedlerstraße 30 ist dafür zu klein.
Cottbus (MB). Lange Wartezeiten für die Patienten in der Notaufnahme, lange Wege für das medizinische Personal – das soll sich ändern. Die CTK-Notaufnahme soll als Leuchtturm zur modernsten Notaufnahme Deutschlands nach einem innovativen, offenen Raumkonzept umgebaut werden. Dafür wird die Notaufnahme mit allen Behandlungsplätzen am 15. März 2022 umziehen. Für die Patienten ändert sich nur der Zugang: [mehr…]
Nach ihrer Bühnenzeit war sie Professorin an der Münchner Hochschule für Musik und Theater. Ich Liederabend hier im Forster Schützenhaus muss wirklich eine Sensation für Liebhaber gewesen sein. " Wer historische Tonträger sammelt, kennt die Stimme von Hilde Scheppan, einer Bäckerstochter aus Forst-Berge. Im Schützenhaus sang sie für Musikfreunde ihrer Heimatstadt. Weitere Beiträge über das historische Forst und das Umland finden Sie hier!