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(2) Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission den Wortlaut der wichtigsten innerstaatlichen Rechtsvorschriften mit, die sie auf dem unter diese Richtlinie fallenden Gebiet erlassen. Artikel 4 Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Artikel 5 Diese Richtlinie ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet. Brüssel, den 17. Februar 2006 Für die Kommission Günter VERHEUGEN Vizepräsident ( 1) ABl. L 42 vom 23. 1970, S. 1. Richtlinie zuletzt geändert durch die Richtlinie 2005/64/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ( ABl. L 310 vom 25. 11. 2005, S. 10). ( 2) ABl. L 76 vom 6. 4. 23. Richtlinie zuletzt geändert durch die Beitrittsakte von 2003. ANHANG Anhang II der Richtlinie 70/221/EWG wird wie folgt geändert: 1. Folgender Abschnitt 5. 1a wird eingefügt: "5. 1a. Richtlinie 70 221 ewg 100. Das Fahrzeug ist unter folgenden Bedingungen zu prüfen: — Es muss auf einer ebenen, flachen, festen und glatten Oberfläche stehen. Die Vorderräder müssen sich in Geradeausstellung befinden.
Artikel 2 Die Mitgliedstaaten dürfen die EWG-Betriebserlaubnis oder die Betriebserlaubnis mit nationaler Geltung für ein Fahrzeug nicht wegen der Behälter für fluessigen Kraftstoff oder wegen des Unterfahrschutzes verweigern, wenn diese den Vorschriften des Anhangs entsprechen. Artikel 3 Änderungen, die zur Anpassung der Vorschriften des Anhangs - ausser derjenigen unter Abschnitt I - an den technischen Fortschritt notwendig sind, werden nach dem Verfahren des Artikels 13 der Richtlinie des Rates vom 6. Februar 1970 über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeugan hänger erlassen. Präambel RL 70/221/EWG - Europäisches Sekundärrecht | gesetze.legal. Artikel 4 ( 1) Die Mitgliedstaaten setzen die erforderlichen Vorschriften in Kraft, um dieser Richtlinie binnen 18 Monaten nach ihrer Bekanntgabe nachzukommen, und setzen die Kommission hiervon unverzueglich in Kenntnis. ( 2) Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, daß der Kommission der Wortlaut der wichtigsten innerstaatlichen Rechtsvorschriften übermittelt wird, die sie auf dem von dieser Richtlinie erfassten Gebiet erlassen.
Drucksache 402/08 Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag fr eine Verordnung des Europischen Parlaments und des Rates fr die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich ihrer allgemeinen Sicherheit KOM (2008) 316 endg. ; Ratsdok.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, Arbeitsmaschinen und Stapler, Sattelzugmaschinen, zweirädrige Anhänger, die zum Transport von Langmaterial bestimmt sind, Fahrzeuge, bei denen das Vorhandensein eines hinteren Unterfahrschutzes mit dem Verwendungszweck des Fahrzeugs unvereinbar ist. (4) Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern und mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h und einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3, 5 t müssen mit einem vorderen Unterfahrschutz ausgerüstet sein, der den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht. (5) Absatz 4 gilt nicht für Geländefahrzeuge, Fahrzeuge, deren Verwendungszweck mit den Bestimmungen für den vorderen Unterfahrschutz nicht vereinbar ist. § 32b StVZO - Einzelnorm. Werbung:
DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN — gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 100, auf Vorschlag der Kommission, nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments (1), nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses (2), in Erwägung nachstehender Gründe: Die technischen Vorschriften, denen die Kraftfahrzeuge nach den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften genügen müssen, betreffen unter anderem auch die Behälter für flüssigen Kraftstoff und den Unterfahrschutz. Diese Vorschriften sind von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat verschieden; hieraus ergibt sich die Notwendigkeit, daß von allen Mitgliedstaaten — entweder zusätzlich oder an Stelle ihrer derzeitigen Regelung — gleiche Vorschriften angenommen werden, damit vor allem das EWG-Betriebserlaubnisverfahren gemäß der Richtlinie des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (3) auf jeden Fahrzeugtyp angewandt werden kann — HAT FOLGENDE RICHTLINIE ERLASSEN:
Übertragungseinrichtung 2. Die Lenkbarkeit des Fahrzeugs muß erhalten bleiben, auch wenn die hydraulischen, pneumatischen oder elektrischen Teile der Übertragungseinrichtung ganz oder teilweise ausfallen. Mechanische Übertragungseinrichtungen müssen so bemessen sein, daß sie den im Betrieb auftretenden Beanspruchungen gewachsen sind. Sie müssen zur Wartung oder Überprüfung leicht zugänglich sein. Gelenkte Räder 2. Die gelenkten Räder dürfen nicht ausschließlich die Hinterräder sein. StVZO §32b: Unterfahrschutz. Diese Vorschrift gilt nicht für Sattelanhänger. Kraftfahrzeuge, bei denen auch die Hinterräder gelenkte Räder sind, sind folgender Prüfung zu unterziehen: 2. Sie müssen vom Fahrzeugführer ohne ungewöhnliche Lenkkorrektur mit einer Geschwindigkeit von 80 km/h oder mit der bauartbedingten Hoechstgeschwindigkeit, wenn diese unter 80 km/h liegt, eine ebene, waagerechte Strecke in gerader Linie durchfahren können. Anhänger sind in folgenden Fällen ebenfalls der unter Punkt 2. 1 vorgesehenen Prüfung bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h oder bei der vom Hersteller angegebenen technisch zulässigen Geschwindigkeit zu unterziehen: - falls der Anhänger mehr als eine Achse mit gelenkten Rädern hat, - bei Sattelanhängern, falls der Anhänger mindestens eine Achse mit gelenkten Rädern hat.
Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert. Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG) 1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.
Haltestelle Yorckstr. S2 S25 U7/S+U - Linie S 2 (Berlin-Lichtenrade). DB Fahrplan an der Haltestelle in Berlin Yorckstr. S2 S25 U7/S+U für Samstag.
Zusätzlich zu den bereits beschriebenen Anpassungen ändern sich auch die Abfahrtszeiten zwischen Buch und Bernau. So fährt die S2 ab 17. Fahrplan s 2 berlin.com. August nach Bernau: Abfahrt in Buch 4 Minuten früher (Buch ab 03, 23, 43; Bernau an 14, 34, 54) im Nachtverkehr Fr/Sa und Sa/So: unverändert nach Blankenfelde: Abfahrt von Bernau bis Röntgental 5 bis 6 Minuten später (Bernau ab 03, 23, 43). Der 3-minütige Aufenthalt in Buch entfällt. im Nachtverkehr Fr/Sa und Sa/So: Abfahrt in Röntgental 1 Minute später
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SPD, FDP und Grüne wollen über ein Sondervermögen in den kommenden Jahren 100 Milliarden Euro in die Verteidigung investieren. Weil das Geld an der Schuldenbremse vorbei komplett aus Krediten stammen soll, wollen sie das Grundgesetz ändern. Dafür ist jedoch eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag nötig, die die Koalition allein nicht hat. Fahrplan s 2 berlin.de. Seit Wochen wird daher mit der Union verhandelt. /bk/DP/ngu Quelle: dpa-AFX Werbung Das könnte Sie auch interessieren