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Kein verkaufsoffener Sonntag am 3. Dezember 2017 in Wuppertal-Elberfeld 30. November 2017 Am kommenden Sonntag, dem 3. Dezember 2017, dürfen die Geschäfte in Wuppertal- Elberfeld nicht geöffnet sein. Weihnachtsmarkt wuppertal elberfeld 2017 results. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf auf Antrag der Gewerkschaft verdi durch eine einstweilige Anordnung vom gestrigen Tage – den Beteiligten heute zugestellt - vorläufig festgestellt und die entsprechende Rechtsverordnung der Stadt Wuppertal vom 13. November 2017 beanstandet. Zur Begründung ihres Beschlusses hat das Gericht wie bereits in früheren Entscheidungen auf den besonderen verfassungsrechtlichen Schutz der Sonntagsruhe abgestellt. Ein Weihnachtsmarkt in der Adventszeit könne zwar grundsätzlich ein besonderer Anlass für eine Sonntagsöffnung sein. Eine nachvollziehbare Prognose darüber, ob der für den 3. Dezember 2017 geplante Weihnachtsmarkt ( sog. Lichtermarkt) in Verbindung mit der Veranstaltung "Wuppertaler-Winter-Weihnachtswelt" so attraktiv sein würde, dass er und nicht die Öffnung der Geschäfte der hauptsächliche Grund für den Aufenthalt von Besuchern seien, habe die Stadt Wuppertal aber nicht angestellt.
Die Stadt machte der ISG jedoch einen Strich durch die Rechnung. Die Begründung: Die Besucherzahlen seien nicht ausreichend belegt und würden einer Klage der Gewerkschaft "" nicht standhalten. Dieses Argument zog sich durch bis zu den verkaufsoffenen Sonntagen im Dezember in Elberfeld und Barmen. Nachdem der Stadtrat beide verkaufsoffenen in der Adventszeit genehmigt hatte, reicht die Gewerkschaft "" per Eilantrag Klage gegen die Sonntagsöffnung in Elberfeld ein. Den zusätzlich geplanten Anlass der IG1, die mit 20 Tonnen Kunstschnee 20. 000 Besucher in die Elberfelder Innenstadt locken und so die Sonntagsöffnung rechtfertigen wollte, stempelte als "hanebüchen" ab. Drei Tage vorher stand schließlich fest: Die Geschäfte in Elberfeld bleiben am 3. Dezember geschlossen. Was nicht nachvollziehbar bleibt, ist die unangetastete Sonntagsöffnung in Barmen am 10. Die Rundschau-Chronik 2017: X wie x-mal gestritten und verhandelt. Dezember. Trotz gleichem Anlass — Weihnachtsmarkt und Schneeaktion — sah keinen Grund zur Klage und die Geschäfte durften öffnen.
Beide Parteien kündigten juristische Schritte gegenüber der Stadt an, sollten sie bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden. Laut Aussage von Stadtsprecherin Martina Eckermann ist die Frage des Veranstalters inzwischen geklärt: Die Cultura GmbH sei in den zurückliegenden fünf Jahren Vertragspartner der Stadt gewesen und habe die Gebühren für die Nutzung der städtischen Flächen und die Marktfestsetzung entrichtet. Kein verkaufsoffener Sonntag am 03.12.2017 in Wuppertal-Elberfeld | Anwey | Wirtschaftsprüfer – Steuerberater. Die IG 1 hingegen habe etwa alle fünf Jahre ein Schreiben der Stadt erhalten, dass die Weihnachtsmärkte in der bisherigen Form fortgeführt werden dürften. Die IG 1 könne keinen Vertrag über die Sondernutzung der städtischen Flächen vorweisen, so Martina Eckermann. Dies sieht Matthias Zenker, Vorstandsmitglied der IG 1, anders. Die Interessengemeinschaft sei in all den Jahren Veranstalter gewesen. Handlungsbedarf besteht für die Stadt ohnehin, weil die Europäische Union im April 2016 Verordnungen erlassen hat, die eine Ausschreibung aller Weihnachtsmärkte bundes- oder EU-weit erforderlich macht.
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