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$B$2:$EU$151;VERGLEICH(H14;'D:\Test\[]Tabelle1'! $B$2:$EU$2;0);0)) Gruß Bertram von: Daniel Eisert Geschrieben am: 10. 2006 21:28:05 Hallo eleganter finde ich den Weg über ZählenWenn, dann brauche ich nicht 2x die komplexe SVerweis-Formel: = wenn(zählenwenn('D:\Test\[]Tabelle1'! $B$2:$B$151;$H13)=0;"";SVERWEIS($H13;'D:\Test\[]Tabelle1'! $B$2:$EU$151;VERGLEICH(H14;'D:\Test\[]Tabelle1'! Sverweis nv ausblenden. $B$2:$EU$2;0);0)) daß heißt, wenn der Suchbegriff aus H13 wird in der 1. Spalte der SVerweis-Matrix gezählt. ist das Ergebnis größer 0 ist der Wert vorhanden und der SVerweis kann ausgeführt werden. Ist das Zählenwenn-Ergebnis = 0, ist der Wert nicht vorhanden und es kann ein beliebiger Wert ausgeführt werden. Gruß, Daniel Excel-Beispiele zum Thema "#NV ausblenden" Fehlermeldung #NV ausblenden Spalten einer Mehrbereichsauswahl ausblenden. Symbolleisten ein-/ausblenden Zeilen und Spalten über ein Drehfeld ein- und ausblenden Excel für die Zeit eines Dialogaufrufes ausblenden ComboBox in Abhängigkeit einer 2.
Wenn ich diese Formel benutze ist zwar mein #NV weg aber die Zellen werden alle schwarz!!! geht es dies noch zu beheben?? Geschrieben am: 10. 2005 10:12:21 SCHWARZ??!! das kömmt aber nicht von der Formel - nicht direkt... hast du da eine bedingte Formatierung drauf? Geschrieben am: 10. Wie bekomme ich #NV weg? (Computer, Excel, Sverweis). 2005 11:40:23 Jo war eine bedingte Formatierung! Habs dann auch gesehen! Aber manchmal ist man eben blind! :-)) Danke dir vielmals, Benny von: Mac4 Geschrieben am: 10.
Zelle leer, wenn SVERWEIS = #NV Autor Nachricht Mocoso Im Profil kannst Du frei den Rang ndern Verfasst am: 28. Okt 2011, 13:13 Rufname: Version: Office 2010 Hallo zusammen Ich habe ein grsseres Datenblatt mit SVerweise. Jede Spalte steht fr einen Monat. Nun sind die zuknftigen Monate natrlich leer und die SVerweis-Formel gibt dann immer #NV als Wert an. Kann man irgendwie eingeben, dass die Zelle leer bleibt, wenn SVerweis nichts zurckgibt? Z. B. mit =Wenn(SVerweis() = "", "", SVerweis()) Danke schon mal fr die Hilfe! < Peter > Excel-Moderator, der immer noch dazu lernt Verfasst am: 28. Okt 2011, 13:39 Rufname: Kommt darauf an wer ruft Wohnort: Das schnste Land in Deutschlands Gaun Hallo, ja, das geht: =Wenn(istnv(Sverweis... );"";Sverweis(... )) oder, wenn die Datei nur unter XL2007 und hher verwendet wird mit der Funktion Wennfehler: =Wennfehler(Sverweis(... );"") _________________ Gru Peter Gast Verfasst am: 28. Nv sverweis ausblenden. Okt 2011, 14:15 Rufname: SUPER!!!! Vielen Dank. So einfach und doch so effektiv!
Ein Arbeitgeber darf mit seinem arbeitsunfähig geschriebenen Arbeitnehmer ein Krankengespräch führen und sich darin erkundigen, wie lange der Arbeitnehmer noch krank sein wird. Beachten Sie hierzu einige Hinweise. Führen Sie Krankengespräche mit dem Arbeitgeber! Krankengespräch mit dem Arbeitgeber vorbereiten Sie sollten wissen, dass Ihr Arbeitgeber mit Ihnen ein Krankengespräch führen darf, wenn Sie über längere Zeit arbeitsunfähig geschrieben sind. Sie müssen sich, wenn Sie krank werden von einem Arzt arbeitsunfähig schreiben lassen. In Ihrem Arbeitsvertrag ist geregelt ab wann Sie dies tun müssen. Werfen Sie einen Blick in Ihren Arbeitsvertrag oder erfragen Sie in der Personalabteilung, ab welchem Tag Sie spätestens zu einem Arzt gehen müssen. ᐅ Mitarbeitergespräche-Vorlaufszeit. Schicken Sie anschließend Ihrem Arbeitgeber und der Krankenkasse die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu. Sind Sie längere Zeit krank, wird Ihr Arbeitgeber Sie zu einem Krankengespräch bitten. Sie müssen keine Angst haben, da Sie nicht den Grund Ihrer Krankheit oder die genaue Diagnose offenlegen müssen.
Denn dann könne es sein, dass einzelne Mitarbeiter bereits nach einer kurzen Arbeitsunfähigkeit im Krankengespräch in Erklärungsnot kommen könnten, während andere Mitarbeiter, die länger krank sind, solche Gespräche nicht führen müssen. Nach Ansicht des Gerichts würde eine solche Praxis dem Gerechtigkeitsgedanken widersprechen, der als Grundprinzip § 87 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz zu Grunde liegt. Tipp für Arbeitgeber Unabhängig von dieser Entscheidung kann es durchaus sinnvoll sein, den Betriebsrat bei der Vorbereitung und Gestaltung von Krankengesprächen zu beteiligen. Spätestens, wenn es um eine individuelle Kündigung eines in der Vergangenheit erkrankten Mitarbeiters geht, ist der Betriebsrat nach § 102 Betriebsverfassungsgesetz ohnehin anzuhören. Die Mitwirkung des Betriebsrates an der Vorbereitung und Gestaltung von Krankengesprächen kann deren Akzeptanz bei den Mitarbeitern erhöhen. Betriebsrat darf bei „Fürsorgegesprächen“ nicht mitreden - Thorsten Blaufelder. PS: Qualitätsmanagement ist uns wichtig! Bitte teilen Sie uns mit, wie Ihnen unser Beitrag gefällt.
Denn gezieltes Ausforschen und Sammeln von Krankendaten sind unzulässig. Eine AU muss also ausreichen. Kommen Sie ihm auf die Schliche, verlangen Sie Unterlassung. Folgendes Muster-Schreiben können Sie dafür nutzen: Muster-Schreiben: Fragebogen nach Arbeitsunfähigkeit Sehr geehrte Frau …, / Sehr geehrter Herr …, wir als Mitarbeitervertretung haben erfahren, dass Sie nach Krankheit systematisch Fragebogen einsetzen, in denen Sie die Mitarbeiter unverblümt fragen, wie lange sie krank waren, ob die Krankheit ausgeheilt ist und ob eine negative Gesundheitsprognose besteht. Wir weisen darauf hin, dass diese Art der Ausforschung unzulässig ist. Deshalb fordern wir Sie auf, diese Fragebogen ab sofort nicht mehr einzusetzen. Bei Zuwiderhandlung müssen wir auf Unterlassung klagen. Mit freundlichen Grüßen Unterschrift Mitarbeitervertretung
Er kann sich dann gegen die Teilnahme nicht wehren, denn der Arbeitgeber hat im Rahmen seines Direktionsrechts natürlich das Recht, Gespräche mit seinen Arbeitnehmern zu führen. Hinweis: Nicht verpflichtet ist der Arbeitnehmer jedoch, an einem Gespräch während seiner Arbeitsunfähigkeit teilzunehmen. Was hat der Betriebsrat mit dem Krankenrückkehrgespräch zu tun? Wenn im Betrieb ein Betriebsrat besteht, darf der Arbeitnehmer diesen zum Krankenrückkehrgespräch hinzuziehen. Mitarbeiter mit einer anerkannten Schwerbehinderung dürfen die Schwerbehindertenvertretung zum Gespräch bitten. Inhalte des Gesprächs: Erlaubte Fragen Es gibt viele Strategien und Tipps für das Krankenrückkehrgespräch, mit dem Vorgesetzte das Vertrauen ihrer Kollegen gewinnen und die benötigten Informationen bekommen. Dabei sind aber enge rechtliche Grenzen zu beachten. Grundsätzlich darf der Arbeitgeber nachfragen, ob Umstände im Betrieb für die Arbeitsunfähigkeit verantwortlich sind und ob ggf. etwas verbessert werden kann, um eine zukünftige erneute Erkrankung zu vermeiden.