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05. 2006 Beiträge: 1912 Wohnort: Dortmund 16. 2006, 19:15 zitieren waahahahahahaaa!!! wie geil ist das denn???? lektion1 finde ich zu geil (der kameramann lacht sogar. ) und das aaaah ▲ pn Gast 16. 2006, 19:51 zitieren Mach mit! Wenn Dir die Beiträge zum Thread " Wie werde ich Pornodarsteller..... " gefallen haben oder Du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, solltest Du Dich gleich bei uns anmelden: Registrierte Mitglieder genießen die folgenden Vorteile: ✔ kostenlose Mitgliedschaft ✔ keine Werbung ✔ direkter Austausch mit Gleichgesinnten ✔ neue Fragen stellen oder Diskussionen starten ✔ schnelle Hilfe bei Problemen ✔ Bilder und Videos hochladen ✔ und vieles mehr... ▲ Ähnliche Beiträge Re: √ Letzter Beitrag Werde vom D14 genagelt!... Wie werde ich Pornodarsteller? - linkshaenderseite. [ Performance] von NoBody89 6 325 06. 2011, 00:24 Redrum Werde auch du zum Simpson:) South Park hats vorgemacht und nun ziehen die Simpsons hinterher... mit Einem Avatar generator. hier Variante 2 mit foto upload... [ TV & Film] von Thundar 5 2.
Der erste Schritt ist mit dem Absenden dieses Formulars getan, wenn du Erotikdarsteller werden möchtest. Anschließend senden wir dir eine Email zu mit einem Link, den du bitte anklickst. Damit bestätigst du, dass du auch wirklich die Person bist, die sich bei uns als Erotikdarsteller beworben hat. Denn nicht selten kommt es vor, dass sich Freunde, Arbeitskollegen usw. mit deiner Emailadresse einen Spaß erlauben und dich als Erotikdarsteller anmelden – ohne dass du das vielleicht möchtet bzw. davon überhaupt weißt. Wie werde ich Pornodarsteller - Eine Anleitung. Dieses Procdere nennt sich übrigens "Double-Opt-In". Wenn du deine Emailadresse bestätigt hast und wir wissen, dass du kein Fake bist, bist du schon fast in unserer Pornodarsteller-Kartei. Danach werden wir deine Bewerbung prüfen, dich per Email nochmals kontaktieren und dich bitten, uns einige aussagekräftige Fotos zu schicken. Welche genau wir brauchen, steht dann genau in der Email beschrieben. Aber keine Sorge, du musst nicht extra zum Fotografen rennen. Handyfotos reichen da völlig aus, wir wollen uns ja nur einen ersten Eindruck machen.
Den will niemand sehen, wenn du gerade ein heisses Girl bumst. Laß den Blick frei auf das Wesentliche: die Frau und die Action! Du möchtest nicht erkannt werden? Kannst du eine Maske tragen? Klar! Wir haben in der Regel welche für dich da. 2016-11-27
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2011, 14:51 Torben Wenn ich groß bin werde ich ein Honda! Ja ne is klar:dumb: Die VWler mal wieder.... [ Offtopic] von Hornisborn 8 545 17. 2006, 01:51 Jay Geeno™ Werde Sachsens Tuning Maus 2010 Es wird Im Rahmen des BMW Treffens 2010 am Freitag den 16. 2010 die "Sachsens-TUNING-MAUS 2010" gesucht, Bedingungen zur Teilnahme: - Du bist weiblich, egal wo du wohnst - Du bist in Besitz eines getunten Fahrzeuges... [ Events & Treffen] von Tuning Maus 0 202 25. 03. 2010, 12:44 Tuning Maus
dazu zählt ein guter body, etwas außergewöhnliches, standfestigkeit, alle positionen für den film drauf haben und und und... aids test wurde ja schon angesprochen. der sollte natürlich kein problem sein. dazu kommt noch, das es viele abzock firmen gibt. da wollen einige von dir erst mal geld für fotos, für ein probedreh usw... zahle das ja nicht, denn du wirst schnell merken, das die ihre filme in der tasche haben (vertraglich vorher abgemacht) und du hast denen auch noch das material bezahlt. fotos sind NOCH im bereich des normalen. frag bei so einer agentur genau nach was noch kommen kann und such dir bloß nicht die erst beste aus der zeitung. VORSICHT!!!! ich hoffe das ich dir was helfen konnte einen lieben gruß tama-keisha
"Wer dies sicherstellt und die Einwilligung der Kasse hat, braucht sich für einen Auslandsaufenthalt keine Sorgen um sein Krankengeld zu machen. Für Reisen im Inland ist keine Genehmigung nötig. ", so die Beraterin Sophia Tomaschek von der UPD-Stelle in Stuttgart. Zur Krankengeldzahlung verpflichtet sind die Kassen grundsätzlich nur bei Aufenthalten innerhalb Deutschlands. Bei Zustimmung der Kasse zum Auslandsaufenthalt müsse aber auch weiter gezahlt werden, so Tomaschek. Urlaubsanspruch bleibt erhalten! Wer ganz sicher gehen will, lässt sich von seinem Arzt eine Unbedenklichkeitserklärung ausstellen, in welcher bestätigt wird, dass aus medizinischer Sicht nichts gegen eine Reise spricht. Es gibt noch ein weiteres gewichtiges Argument, warum man trotz Krankheit nicht auf eine gebuchte Reise nach Möglichkeit verzichten sollte. Die Reisen während der Krankheitstage werden nicht auf die arbeitsrechtlich garantierten Urlaubstage angerechnet. Verreisen während Bezug von Krankengeld - Was man als Patient beachten sollte. Die Unabhängige Patientenberatung ( UPD) ist von Sozial- und Patientenverbänden sowie der Verbraucherzentrale gegründete Institution, die neutral, unabhängig und kostenfrei die Versicherten zu Fragen des Gesundheitswesens berät.
Gruß Quästor lothar Beiträge: 9 Registriert: 6. Nov 2013, 13:28 von lothar » 15. Dez 2013, 15:42 Hi, weiss jemand hier, wie diese Urlaubsabgeltung für das Land RP bzw. im Land RP (bin bei einer Kommune in RP) erfolgt bzw. wonach??? Ich habe nämlich auch noch etliche Tage Urlaub "stehenlassen" und hab vom lieben Dienstherrn dazu nie etwas gehört. Ok, freiwillig wird der sich auch nie melden und ne Ausgleichszahlung anbieten, denke ich. Urlaubsabgeltung und ALG 1? (Recht, Ausbildung und Studium, Arbeitslosengeld). Könnt natürlich auch sein, dass ein evtl. Anspruch längst verfallen ist, denn die Versetzung in den Ruhestand wegen DDU war schon Ende 2011, also jetzt grade 2 Jahre her. Weiss da jemand von Euch Näheres zu der Problematik?? Schon mal vielen Dank für Antworten. Grüße an alle Forumsmitglieder von Wub » 16. Dez 2013, 08:12 Hallo Lothar, Wieviel Urlaub hast du denn "stehenlassen"? DENN: Der Anspruch beschränkt sich nämlich auf den Mindesturlaub von vier Wochen pro Jahr, erfasst also weder einen über 20 Tage im Jahr hinausreichenden Erholungsurlaub noch Arbeitszeitverkürzungstage oder einen Schwerbehindertenzusatzurlaub nach § 125 SGB IX.
Hallo, das Arbeitsverhältnis wird durch den Arbeitgeber zum 31. 12. gekündigt. Da der Arbeitnehmer länger als 6 Wochen krank war, bezieht er vom 01. 01. bis 27. Krankengeld und ab 28. ALG 1. Dem Arbeitnehmer Stehen noch 16 Tage Resturlaub zu und diese werden vom Arbeitgeber erst im April abgegolten. Der Mitarbeiter erhält nun ein Schreiben von der Agentur für Arbeit und wird aufgefordert, das Arbeitslosengeld für April inkl. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zurückzuzahlen. Es wird behauptet, dass der Mitarbeiter vom 01. 04. bis 30. in einem Beschäftigungsverhältnis bei dem Arbeitgeber X gestanden habe und dadurch kein Anspruch auf Arbeitslosengeld für diese Zeit bestehe. Hier im Forum habe ich aber gelesen, dass eine Anrechnung auf das Arbeitslosengeld nicht möglich ist, wenn der Arbeitnehmer über das Ende seines Arbeitsverhältnisses hinaus krank war und Anspruch auf Urlaubsabgeltung hatte. Weiß jemand, ob der Ruhenszeitraum automatisch mit dem ersten Tag, der auf das Ende des Arbeitsverhältnisses folgt oder wie in meinem Fall das Zuflussprinzip gilt?
Bitte nutzen Sie hierfür das im Formularpool bereitstehende Formular Antrag auf Arbeitsbefreiung.