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Frage vom 9. 3. 2018 | 10:19 Von Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich) Vormieter hat Strom nicht gekündigt und Wunschanbieter meiner Tochter kann keinen Vertrag machen Hallo allerseits, schreibe hier die Frage für meine Tochter. Diese ist am 1. 2. 18 in ihre erste Wohnung gezogen. Hat sich angemeldet und auch gleich einen Stromanbieter(Montana) raus gesucht um mit Ihm einen Vertrag zu machen. Zählerstände wurden bei Mietvertragsunterzeichnung mit Zeugen abgelesen. Montana hat es nun zwei mal probiert und zum Schluss die Sache storniert da ein Vertrag nicht möglich ist. Der Vormieter hätte noch einen Vertrag am laufen und diesen nicht gekündigt. Schreiben von Montana kam gestern. Der Stromanbieter des Vormieters ist unbekannt und der Vormieter nicht aufzufinden. Was sollte meine Tochter nun machen? Vormieter strom nicht abgemeldet in google. Ist der Vermieter nun irgendwie in der Pflicht? Wenn wir den Anbieter des Vormieters feststellen, können wir dann den Altvertrag kündigen? Oder muss meine Tochter den Altvertrag des Vormieters übernehmen?
Die Stromnutzung wird als sogenanntes konkludentes Verhalten gewertet. Durch dieses Verhalten bringt der Mieter auch ohne einen unterschriebenen Vertrag zum Ausdruck, dass er den Strom (des Grundversorgers) kostenpflichtig beziehen möchte. Verantwortlich für die eigene Stromversorgung ist man übrigens nicht nur als Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung, sondern auch als Mieter. Stromkosten: Die Grundversorgung ist relativ teuer © Doc Rabe Media, Früher erhielt bisweilen der Vermieter die Stromrechnung. Er wurde dann auch bei Zahlungsverzug des Mieters vom Stromversorger als Verantwortlicher kontaktiert. Allerdings hat der VIII. Vormieter hat Strom nicht gekündigt und Wunschanbieter meiner Tochter kann keinen Vertrag machen Mietrecht. Zivilsenat des Bundesgerichtshof (BGH) im Juli 2014 entschieden (Az. VIII ZR 316/13), dass Vermieter nicht für den Stromverbrauch des Mieters haften. Zahlen muss der Mieter. Und ohne Stromummeldung bezieht er eventuell längere Zeit Strom, ohne dafür monatliche Anschläge zu bezahlen. Dann erhält er irgendwann eine große Rechnung und muss nachzahlen.
Wenn deine Mietwohnung einen eigenen Stromzähler hat, dann musst du als Mieter Strom anbieten. Hinweis: In 99, 9% hat deine Mietwohnung einen eigenen Stromzähler. Deshalb: Wer meldet Strom an? > Der Mieter. Kann der Vermieter für den Mieter Strom anmelden? Nein, offiziell nicht. Vormieter strom nicht abgemeldet se. Es war früher üblich, dass der Vermieter dem Stromanbieter (Grundversorger) beim Einzug den Namen des neuen Mieters mitteilte. Dieses Vorgehen war sowohl für den Vermieter als auch für den Versorger bequem. Der Vermieter war damit aus dem Vertrag mit dem Stromanbieter raus und der Stromanbieter kannte Namen und Anschrift seines neuen Vertragspartners (denn ein Vertrag kommt automatisch zustande, sobald der Mieter Strom benutzt). Mittlerweile aber kann der Vermieter aus zwei Gründen nicht mehr Strom für den Mieter anmelden. Und zwar zum einen aus Datenschutz-Gründen und zum anderen, weil es den Mieter in seiner freien Wahl des Stromanbieters einschränkt. Zwar hat der Mieter beim Grundversorger mit zwei Wochen zum Monatsende eine relativ kurze Kündigungsfrist.
Übrigens hat nicht jeder, der Geld vom Jobcenter (AlgII-Empfänger) bekommt, eine solche "TOP-Zahlungsmoral". Allerdings verstehe ich die Weigerung nicht, denn eigentlich ist ja im HartzIV-Satz Zahlungen für Strom enthalten, auch wenn sie zu niedrig angesetzt (aber das ist dann wieder ein anderes Thema) sein dürften. Wundert mich allerdings, dass das EVU völlig egal ist. Denn so einfach ist es nicht. Konkludent kommt durch Einschalten des Lichtschalters der Liefervertrag (Ersatz-Versorgung) zu stande, wenn man dann auch noch nachweisen kann, ab wann der Mieter drin war. Wann darf der Strom nicht abgestellt werden? | VERIVOX. Also ich würde da einen in Energierecht bewanderten Anwalt befragen. #10 Ich glaube nicht das das den Energieversorger interessiert. Es besteht, bedingt duch den Mieterwechsel, ein Vertrag mit dem Vermieter. Dieser ist Schuldner. Die rechtliche Beziehung des Vermieters zu anderen Personen ist Sache zwischen beiden. Es bleibt dem Vermieter nur eine Abmeldung des Vertrages. Der Versorger wird daraufhin den Strom abstellen.
© Eisenhans - Einfach keinen schriftlich Vertrag mit dem Energieversorger abschließen, trotzdem Strom verbrauchen und dann auf den Eigentümer verweisen, wenn die Rechnung kommt? So einfach können es sich Mieter nicht machen, entschied der BGH am Mittwoch. Wer Zugriff auf die Steckdose hat, muss auch zahlen, erklärt Dominik Schüller. Vermieter können aufatmen: Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Vermieter nicht für die Stromrechnung ihrer Mieter aufkommen müssen (Urt. v. 02. 07. 2014, Az. VIII ZR 316/13). Selbst dann nicht, wenn letztere keinen schriftlichen Vertrag mit dem Stromanbieter abgeschlossen haben, aber trotzdem Strom verbrauchen. Das Urteil dürfte auch für vergleichbare Konfliktfälle mit Gas- oder Wasserversorger gelten. Der vom BGH entschiedene Fall ist keinesfalls eine exotische Konstellation, sondern sogar häufig zu beobachten. Nach Umzug den Strom nicht abgemeldet. Geld zurück?. Deshalb hat die Entscheidung erhebliche praktische Bedeutung. Der Pächter schloss mit dem Eigentümer eines Grundstücks einen Pachtvertrag.
Ein großer finanzieller Schaden ist deshalb den wenigsten Mietern dabei entstanden. Aber dennoch sollen Mieter bei der Wahl ihres Stromanbieters die komplette Freiheit haben, auch dann, wenn es nur um einen Monat geht. Kann man für jemand anderen Strom anmelden? Nein, weil das den Datenschutz dieser Person sowie sein Recht auf freie Auswahl seines Stromanbieters verletzen würde. Kann der Vermieter den Stromanbieter vorschreiben? Nein. Der Vermieter darf den Stromanbieter nicht vorschreiben. Wenn deine Wohnung einen eigenen Stromzähler hat, dann bist du als Mieter der Vertragspartner des Stromversorgers. Dabei bist du als Mieter frei in der Auswahl deines Stromanbieters. Dein Vermieter braucht überhaupt nicht zu wissen, mit welchem Stromanbieter du einen Stromvertrag abschließt. Muss ich Strom anmelden, wenn ich umziehe? Ja, du als Mieter musst Strom anmelden, wenn du umziehst. Ausnahme: Wenn du zum Beispiel in eine WG umziehst, wo du keinen eigenen Stromzähler hast, dann brauchst du keinen Strom anzumelden.