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Meine Befürchtung ist nun, dass es nicht bei der BeSICHTigung meiner Wohnung bleiben wird, sondern sich diese kommende Sache zu einem "AUDIT" ausweiten könnte. Ich hoffe, dass diejenigen von euch, die schon mal AUDITS z. B. Der Mieterladen e.V.. in Betrieben miterlebt haben, wissen, was ich meine. Ein Haufen Doktoren, oder Fachleute, die in schwarzen Hosen, und weißen Hemden, mit hochnäsigem Blick, und Klemmbrettern in den Händen durch den Betrieb laufen, und weil die Hauptpunkte alle i. O. sind, ja unbedingt etwas finden müssen, und sei es auch nur eine kleine vergessene Stelle, bei der Gulli Reinigung. Da mein Wohnstil aber noch nicht einmal für den letzten Platz der Zeitschrift "Schöner Wohnen" reichen würde, bleibt mir nur noch wenig Zeit, die Wände wieder weiß zu kriegen, den Boden wieder sauber zu bekommen, und die durch die fehlende Abzugshaube verschmierten Küchenschränke, Spüle (keine Mietsache) wieder sauber und "ansehnlich" zu bekommen. Es sei noch erwähnt, dass ich meine Wohnung grundsätzlich vor Einblicke von außen schütze, da mein TV direkt an der Fensterreihe steht, und es vor vielen Jahren bei einer anderen Wohnung in der Straße zu einem Diebstahl von Wertgegenständen gekommen ist, "weil" die Täter freien Einblick hatten, die Scheiben zertrümmert, und elektronische Geräte aus dem Zimmer gestohlen haben.
Es können sich sogar Schadensersatzforderungen für den Vermieter gegen den Mieter ergeben. Sorgt dieser durch den Umgang mit seiner Mietsache dafür, dass dem Vermieter oder gar den Mitmietern ein Nachteil entsteht, hat er diesen Schaden zu entrichten. Rechte und Pflichten des Vermieters Auch den Vermieter treffen einige Pflichten im Rahmen eines Mietvertrages. An aller erster Stelle steht hierbei gemäß des MRG die Pflicht zur Erhaltung der Mietsache. Mieterforum von mieten für mieter in english. Beispielsweise hat er bei ernsten Schäden der Wohnung unverzüglich zu handeln, damit die Mietsache keinen dauerhaften Schaden davonträgt. Hierzu zählen Behebungen von Rohrbrüchen oder das Verdichten undichter Leitungen. Auch das Beseitigen von auftretendem Schimmel stellt einen entsprechenden Schaden dar, der eine Pflicht zum Handeln begründet. Davon sind übrigens auch Bereiche des Hauses erfasst, die an den Wohnraum angeschlossen sind. Zu nennen ist das Aufrechterhalten eines zumutbaren Hausflurs. Darüber hinaus muss der Vermieter die Wohnung am Tag der Übergabe an den Mieter in einem Zustand übergeben, der sich für den Mieter als brauchbar darstellt.
Der Vermieter darf die Vorauszahlungen nur erhöhen, nachdem eine Nebenkostenabrechnung gezeigt hat, dass mit den geleisteten Vorauszahlungen die Kosten nicht vollständig gedeckt werden konnten. Die neue Vorauszahlung errechnet sich dann aus dem Saldo der aktuellen Nebenkostenabrechnung, geteilt durch zwölf. Vermieter dürfen außerdem eine zu erwartende Steigerung der Energiekosten einkalkulieren und die Vorauszahlungen entsprechend erhöhen. Eine Erhöhung der Vorauszahlungen ist nur einmal pro Abrechnungsjahr zulässig. Was, wenn ein Mieter die Nachforderungen nicht zahlen kann? Zeichnet sich ab, dass bei den Vorauszahlungen oder der Begleichung der Nebenkostenabrechnung finanzielle Schwierigkeiten drohen, rät der Mieterbund zu einem frühzeitigen Gespräch mit dem Vermieter. Mieterzeitung: Von Mietern für Mieter. Möglich ist es beispielsweise, eine Ratenzahlung zu vereinbaren, um den Betrag der Nebenkostenabrechnung abzuzahlen. Zudem sollten sich Mieter über staatliche Unterstützungsgebote informieren, auch hier bietet der Mieterverein Unterstützung an.