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Allerdings bedarf der Umgang mit diesen Übermittlungswegen, gerade im Hinblick auf Gesundheitsdaten, einer besonderen Vorsicht. Denn ungeschützt versandte Gesundheitsdaten, die in unbefugte Hände geraten, können für die Zahnärztin bzw. den Zahnarzt zu erheblichen Problemen zunächst mit der betroffenen Patientin oder dem betroffenen Patienten, aber auch mit den Behörden führen. Gesundheitsdaten sollten daher immer verschlüsselt versandt werden, um sie vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Auf der rechten Seite finden Sie Verlinkungen auf die Seite des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik und die Seite des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz. Praxisorganisation | Datenschutz- und Datensicherung in der Zahnarztpraxis. Dort werden Möglichkeiten vorgestellt, mit denen Inhalte der Nachrichten vor unbefugter Kenntnisnahme geschützt werden können. Leitfaden "Datenschutz und IT-Sicherheit" von KZBV und BZÄK Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz hat der Gesetzgeber KZBV und KBV gesetzlich verpflichtet, die IT-Sicherheitsanforderungen für Zahnarzt- und Arztpraxen in einer speziellen "Richtlinie zur IT-Sicherheit in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung" verbindlich festzulegen.
Die BZÄK hat bereits Ende vergangenen Jahres ein entsprechendes Merkblatt veröffentlicht, um die Zahnärzte frühzeitig über die anstehenden Änderungen zu informieren. Der Datenschutzleitfaden ergänzt und vertieft nun diese Information. Auch darüber hinaus steht die zahnärztliche Selbstverwaltung den Kollegen beim Datenschutz mit Expertise und juristischem Beistand zur Seite. " Dr. Datenschutz und datensicherheits leitfaden für die zahnarztpraxis éd. unifiée. Karl-Georg Pochhammer, stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der KZBV: "Auch in der digitalen Welt muss das Zahnarzt-Patientenverhältnis jederzeit im Vordergrund stehen und vollumfänglich geschützt sein. Insbesondere Daten zu individuellen Diagnosen, Befunden und Therapien sind grundsätzlich immer sensibel. Daher ist es wichtig, dass Praxen alle nötigen Vorkehrungen treffen, um Datenschutz und Datensicherheit auch nach der in Kürze geltenden Rechtslage sicherstellen. Allerdings war das für Zahnärzte auch schon auf Grundlage der bislang bestehenden Rechtslage der Fall. Die EU-DSGVO mit ihren zusätzlichen Auflagen und auch Sanktionen schafft daher für Patienten, für die Versorgung und auch für uns keinen echten Mehrwert.
Alle Informationen zur Registrierung können Sie dem ZQMS-Flyer entnehmen. Hier finden Sie ein Video, in dem das ZQMS kurz erklärt wird: ZQMS - Zahnärztliches QM ohne Stress Bei Fragen zum ZQMS wenden Sie sich bitte an das Referat Praxisführung der Zahnärztekammer Berlin: Telefon (030) 34 808 163. Juristische Erstberatung zum Datenschutz Bei rechtlichen Fragen zum Datenschutz wenden Sie sich bitte an die Justiziarin der Zahnärztekammer Berlin: Irene Mitteldorf, Telefon (030) 34 808 160. Leitfaden Zahnarztpraxis-EDV aktualisiert: zm-online. Hier können Sie die Unterlagen einsehen Allgemeine Informationen zum Datenschutz Auskunft nach Art. 15 DSGVO Informationen zur Erfassung personenbezogener Daten (Mustertext) Ablauf und Checkliste zum Datenschutz (Muster) Datenschutz, Archivierung, Karteikartenführung (Muster) Datenschutzerklärung - Internetseite (Muster) Informationen zur Datenorganisation im Rahmen der Umsetzung der DSGVO Hinweise über Betroffenenrechte gemäß Art.