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Diese Rechtswahl hat aber keinen Einfluss auf die Frage, in welchen Ländern Erbschaftsteuern zu bezahlen sind. II. Einfluss des ehelichen Güterrechts (regime patrimoniale die coniugi) Das eheliche Güterrecht in Italien (oder eine "italienische Ehe" in Deutschland) können einen erheblichen Einfluss auf den Umfang des Nachlasses haben. Nach italienischem Recht ist die Gütergemeinschaft in Form der Errungenschaftsgemeinschaft gesetzlicher Güterstand, Art. Internationales Erbrecht | Der deutsch-italienische Erbfall. 177- 297 CC ( Codice Civile). In diesem Güterstand wird vereinfacht gesagt alles, was einer der Ehegatten während der Ehe erwirbt, gemeinschaftliches Eigentum beider Ehegatten. Verstirbt also einer der Ehegatten und lebten die Ehegatten in einer "italienischen" Ehe, so wird zunächst ein güterrechtlicher Vermögensausgleich vorgenommen. Nach den Art. 177b, 177c CC erhält der überlebende Ehegatte im Rahmen dieses Vermögensausgleiches vorab z. die Hälfte der Ersparnisse des Erblassers. Es gibt auch zahlreiche güterrechtliche Sonderregelungen.
Hinterlässt der Erblasser nur ein Kind und hat er dieses durch Testament von der Erbfolge ausgeschlossen, so erhält das Kind die Hälfte des Nachlasses als Noterbrecht, Art. 537 Abs. 1 CC. Mehrere – enterbte – Kinder erhalten insgesamt ⅔ des Nachlasses und müssen diesen Pflichtteil zu gleichen Teilen untereinander aufteilen, Art. 2 CC. Soweit Kinder des Erblassers vorhanden sind, erhalten die ehelichen Vorfahren keinen Pflichtteil. Das könnte Sie auch interessieren: Welches Recht ist bei einer Erbschaft in Italien anwendbar? Welches Recht gilt für einen ausländischen Erblasser? Unterliegt man der Erbschaftsteuer auch im Ausland? Erbrecht italiener in deutschland 2017. Anwalt für Erbrecht Rechtsanwalt Dr. Georg Weißenfels Gründer des Erbrecht-Ratgebers Maximilianstraße 2 80539 München Mit Ihrer umsichtigen Hilfe haben wir die Dinge in die richtige Richtung lenken können; entscheidend war dabei vor allem Ihr erstklassiges schriftsätzliches Vorbringen vor dem Nachlassgericht und Ihre zielgerichteten Verhandlungen mit den anderen Parteien zur Beilegung von festgefahrenen Gegensätzen.
25, hinzunehmen sind. Zur Gültigkeit eines Testaments muss der Testator volljährig sein und das Testament eigenhändig ( testamento olografo) oder notariell ( testamento per atto di notaio) errichtet sein. Das notarielle Testament muss darüber hinaus in Anwesenheit zweier Zeugen errichtet werden und durch alle Beteiligten unterschrieben werden. Fehlende Eigenhändigkeit oder eine fehlende Unterschrift führen zur Nichtigkeit des Testaments. 3. Pflichtteilsrecht (Lei legittimari) Errichtet der Erblasser eine letztwillige Verfügung, so hat er den mit Pflichtteilsrechten belasteten Teil des Nachlasses ( riserva) zu beachten. Er darf ausschließlich über den freien Teil der Erbschaft ( quota disponible) verfügen. Das Pflichtteilsrecht ist als sog. Erbrecht italiener in deutschland 2018. echtes Noterbrecht ausgestaltet, d. es hat dingliche Wirkung und der Pflichtteilsberechtigte wird unmittelbar am Nachlass beteiligt. Der Pflichtteilsberechtigte muss sein Recht allerdings mit einer innerhalb bestimmter Fristen mit einer Herabsetzungsklage geltend machen und sich in die Erbengemeinschaft "einklagen".
[267] Rz. 219 Dem Haager Testamentsformübereinkommen ist Italien nicht beigetreten. Art. 48 IPRG übernimmt jedoch die wichtigsten Anknüpfungspunkte aus Art. 1 des Übereinkommens. Insbesondere genügt zur Formwirksamkeit des Testaments z. B. die Beachtung des am Errichtungsort geltenden Rechts, des Heimatrechts des Erblassers bei Errichtung oder im Erbfall oder des an seinem gewöhnlichen Aufenthalt bei Errichtung geltenden Rechts. 220 Auf ab dem 17. 8. 2015 eingetretene Erbfälle ist auch in Italien das Erbstatut nach den Vorschriften der EU-ErbVO zu bestimmen. 221 Das Haager Übereinkommen über das auf Trusts anwendbare Recht und über ihre Anerkennung vom 1. 7. 1985 [268] ist für Italien am 1. 1. 1992 in Kraft getreten. Dieses Abkommen gilt gemäß seinem Art. 2 auch für testamentarisch errichtete trusts. Erbrecht italiener in deutschland english. Dabei sind gem. Art. 11 des Übereinkommens trusts nach dem vom Errichter, bei einem testamentarischen trust also dem Erblasser, ausdrücklich gewählten Recht (Art. 6 Übereinkommen) anzuerkennen.
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