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So ist künftig Teil 1 der Gestreckten Abschlussprüfung im dreijährigen Ausbildungsberuf "Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel" identisch mit der schriftlichen Abschlussprüfung im zweijährigen Ausbildungsberuf "Verkäufer/-in". Dies vereinfacht die Prüfungsstruktur und stellt zudem sicher, dass die Gemeinsamkeiten in den Kernkompetenzen und der Prüfungsgestaltung eine Anrechnung und Durchlässigkeit ermöglichen, die die Mobilität zwischen den Berufen verstärkt. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) wird eine Evaluation der Erprobungsverordnung durchführen. Dabei soll untersucht werden, inwieweit diese Prüfungsform geeignet ist, die berufliche Handlungsfähigkeit in den Einzelhandelsberufen angemessen zu erfassen und zu bewerten. Die Evaluation soll drei komplette Ausbildungsjahrgänge umfassen, in denen Struktur, Inhalte und Gewichtung von Teil 1 und 2 der Gestreckten Abschlussprüfung ebenso wie die Wahlqualifikation "Grundlagen unternehmerischer Selbstständigkeit" wissenschaftlich untersucht werden.
Seit 2009 wird in der Ausbildung zum/zur "Kaufmann/-frau im Einzelhandel" die Gestreckte Abschlussprüfung erprobt. Eine Evaluation des Ausbildungsberufs und dieser Innovation im kaufmännischen Bereich durch das Bundesinstitut für Berufsbildung zeigt, dass diese Prüfungsform in der Branche breit akzeptiert ist. Weiteres positives Ergebnis: Das Strukturkonzept der Pflicht- und Wahlqualifikationen und die Einbeziehung der Wahlqualifikation "Grundlagen unternehmerischer Selbstständigkeit" in Ausbildung und Prüfung haben sich bewährt. Gut angenommen wird von den Jugendlichen auch der "Durchstieg" von einer abgeschlossenen zweijährigen Verkäuferausbildung in das 3. Jahr der Ausbildung zum/zur Kaufmann/-frau im Einzelhandel. Bei der Gestreckten Abschlussprüfung handelt es sich um eine Prüfungsform, die in zwei Teilen erfolgt. Dabei wird der erste Teil der Prüfung in der Regel etwa nach der Hälfte der Ausbildungszeit durchgeführt. Das Ergebnis wird prozentual gewichtet und fließt in das Ergebnis des zweiten Teils mit ein, der als Abschlussprüfung am Ende der Ausbildung stattfindet.
Da in Deutschland die Gewerbefreiheit im Artikel 12 des Grundgesetzes festgelegt ist, benötigt man vom Grundsatz her für die Ausübung eines Gewerbes keine Ausbildung. Nur in einigen Fällen ist die Sachkunde durch Ausbildung oder Prüfung nachzuweisen. Auch wenn für die meisten Gründungen keine Ausbildung nachgewiesen werden muss, so gilt doch: Neben der persönlichen Eignung gehören Ausbildung und Erfahrung mit zum wichtigsten Startkapital des Existenzgründers. Gefordert sind Fachkenntnisse bezogen auf die Branche, in der man sein Geschäft eröffnen will (Produktkenntnisse, Marktbesonderheiten, Besonderheiten und Usancen (Handelsbrauch) der Branche, Detailkenntnisse über Preispolitik usw. ). Unerlässlich sind betriebswirtschaftliche und kaufmännische Kenntnisse. Der Existenzgründer trifft schließlich auf Mitbewerber, die seit langer Zeit ihr Geschäft erfolgreich führen; gegen diese Erfahrung muss er antreten. Die Universität Trier hat zusammen mit der Mittelstandsforschung Bonn die häufigsten Know-how-Defizite bei Existenzgründern ermittelt: Quelle: InMit, Trier und IfM, Bonn Die Top 20: Defizite bei Existenzgründern Bankgespräch Liquiditätsplanung Marketing/Werbung Juristische Kenntnisse Steuerrecht Versicherungen Fördermittel Buchhaltung Preisfindung Verhandlungstechnik Bilanzanalyse Konfliktmanagement Nachfrageeinschätzung Branchenkenntnisse Delegation Kundengespräch Unternehmenskauf/-verkauf Strategische Unternehmensführung Gründungsformalitäten Beschaffungsmanagement
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