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Kommentar zur Margenbesteuerung bei Geschäftsreisen Montag, 04. November 2019 Wenn europäisches in nationales Recht umgesetzt werden soll, hängt viel davon ab, wie die einzelnen Länder die EU-Vorgaben interpretieren. Besteuerung von Reiseleistungen - KPMG Austria. Das Problem: Je nach Auslegung unterscheiden sich die Konsequenzen deutlich. Zwar ist Deutschland dafür bekannt, EU-Regeln schnell und vor allem sehr strikt umzusetzen, bei der nun geplanten Margenbesteuerung im Reise-B2B-Segment täte die Bundesregierung aber gut daran, sich mindestens noch etwas Zeit zu lassen. Denn tritt die Regelung tatsächlich schon Anfang 2020 in Kraft, kann es für die deutsche Wirtschaft zu einem Preisschock kommen: Weil dann der Vorsteuerabzug in vielen Fällen entfällt, könnten Hotels, Tagungen und Events um 7 oder 19 Prozent teurer werden. Das hängt davon ab, wie der im Gesetzesentwurf genannte Begriff "Reiseleistung" rechtlich interpretiert wird: Wann ist eine solche lediglich vermittelt (= keine Margensteuer), und wann ist sie geschuldet (= Margensteuer)?
Die Kundenbetreuung vor Ort erfolgte durch die jeweiligen Eigentümer oder deren Beauftragte. Zu den Leistungen gehörte neben der Bereitstellung der Unterkunft typischerweise auch die Reinigung der Unterkunft sowie ggf. ein Wäsche- und Semmelservice. Die Klägerin berechnete die Steuer nach der Margenbesteuerung des § 25 UStG unter Anwendung des Regelsteuersatzes. Später beantragte sie die Änderung der Steuerfestsetzung und die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes. Das FA lehnte dies ebenso wie das FG München [3] ab. Der EuGH hatte im Urteil "Van Ginkel" [4] entschieden, dass Leistungen eines Reiseveranstalters, die nur die Unterkunft und nicht die Beförderung des Reisenden umfassen, nicht vom Anwendungsbereich des Art. Ferienwohnungsvermietung als Reiseleistung. 26 der 6. EG-Richtlinie ausgeschlossen sind, da es sonst zu einer komplexen steuerlichen Regelung führen würde, nach der es darauf ankäme, welche Bestandteile die dem Reisenden angebotenen Leistungen umfassten. Gegen die Anwendung der Sonderregelung spreche nicht, dass ein Reiseveranstalter einem Reisenden nur eine Ferienwohnung zur Verfügung stelle.
Kurz vor Pfingsten hat sich auch der ÖVT dem Schreiben der Wirtschaftskammer und dem ÖRV vollinhaltlich angeschlossen. Im Sinne der KMU-Mitglieder wird um eine umgehende Lösung, um Schaden für die österreichische Tourismus- und Freizeitwirtschaft abzuwenden, ersucht. Neuregelung der Margensteuer Die europäische MehrwertsystemsteuerRL sieht Sonderregelungen für die Besteuerung von Reiseleistungen vor. Vereinfacht gesprochen ist bei der Besorgung von Reiseleistungen (z. B. eines Hotelzimmers) die Marge, also die Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis, zu versteuern. § 25 UStG | Ferienwohnungsvermietung als Reiseleistung. Ein Vorsteuerabzug ist im Bereich der Margenbesteuerung nicht erlaubt. Der EuGH hat 2013 entschieden, dass die Margenbesteuerung sowohl bei der Besorgung von Reiseleistungen für Konsumenten, als auch bei der Besorgung von Reiseleistungen für Unternehmer anzuwenden ist. Eine Buchung über das Reisebüro hätte für den Unternehmer in diesem Fall dann den Nachteil, dass er keinen Vorsteuerabzug mehr geltend machen kann. Laut EuGH muss die Marge für jeden einzelnen Geschäftsfall gesondert ermittelt werden (Einzelmarge).
Um eine Klärung herbeizuführen und eine sogenannte Nicht-Beanstandungsregelung bis Ende 2020 zu erreichen, haben die acht Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft nun eine entsprechende Eingabe beim Finanzministerium gemacht. Es handelt sich um den DIHK, den Zentralverband des Handwerks, den Bundesverband Deutscher Banken, den Handelsverband Deutschland, den BDI, die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft sowie den Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen. Mehr dazu Inwieweit die Verbände mit diesem Schritt erfolgreich sein können, bleibt abzuwarten. Margenbesteuerung reiseleistungen österreichische. So hat das Ministerium einen entsprechenden Vorstoß des DRV abgewiesen. Die Behörde begründete ihr Nein damit, dass bereits nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs 2018 klar gewesen sei, dass Deutschland das Gesetz entsprechend ändern würde. Die Kanzlei KMLZ, die im Auftrag des Zahlungsdienstleisters Itelya ein Gutachten zur Margenbesteuerung erstellt hat, zeigt sich denn auch eher skeptisch.
Der EuGH hatte bereits in seinem Urteil vom 26. 09. 2013 ( C-189/11) ausführlich dargelegt, dass die Sonderregelung für Reiseleistungen gemäß den Art 306 bis 310 MwStSystRL nicht auf Leistungen an Nichtunternehmer oder für den nichtunternehmerischen Bereich eines Unternehmers (B2C) eingeschränkt werden kann. Die Margenbesteuerung sei daher auch auf Reiseleistungen an Unternehmer anzuwenden. Dies bestätigt der EuGH in seinem aktuellen Urteil. In seinem Urteil vom 26. 2013 hatte der EuGH zudem der pauschalen Ermittlung der Gewinnmarge nicht zugestimmt. Eine solche Ermittlung sei nach dem Wortlaut der MwStSystRL nicht zulässig. Diese Begründung wiederholt der EuGH im vorliegenden Fall. Margenbesteuerung reiseleistungen österreich. Noch nicht eindeutig geklärt wurde die Frage, ob die Margenbesteuerung nur für Leistungsbündel anwendbar ist oder auch für Einzelleistungen. Der deutsche BFH hatte jedenfalls Zweifel und fragte deshalb den EuGH mit Vorlagebeschluss, ob die Überlassung einer Ferienwohnung, bei der zusätzliche Leistungselemente nur Nebenleistungen sind, der Margenbesteuerung unterliegt.