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Beschuldigte sollten zunächst von ihrem Schweigerecht Gebrauch machen Jeder gute Rechtsanwalt rät Ihnen zu diesem Zeitpunkt, der Vorladung nicht Folge zu leisten und zu den erhobenen Vorwürfen zunächst zu schweigen. Selbstverständlich kann es unter Umständen angebracht sein, eine Aussage zu machen (in Juristendeutsch "sich einlassen"). Ob eine Einlassung ratsam ist, kann jedoch erst beurteilt werden, wenn die bisherigen Ermittlungsergebnisse bekannt sind. Dies kann nur ein Rechtsanwalt prüfen, nur er kann auf Antrag uneingeschränkte Einsicht in die Ermittlungsunterlagen erhalten. Von einer Aussage im Rahmen der Vorladung bei der Polizei "im Alleingang" ist dringend abzuraten. Häufige Frage: "Wirkt es nicht erst recht schuldig, wenn man zu den Vorwürfen schweigt? Vorladung der Polizei – muss ich darauf reagieren? – Rechtsanwälte Bandmann & Kollegen | Hoyerswerda | Cottbus. " Klare Antwort: Nein. Ihr Schweigen darf und wird Ihnen niemals nachteilig ausgelegt werden, auch wenn Polizeibeamte gerne erzählen, es sei "besser für Sie, zu kooperieren". In Wahrheit treffen die ermittelnden Beamten jedoch überhaupt nicht die Entscheidung, ob ein Strafverfahren mit einer Anklage oder der Einstellung endet, dies tut alleine die Staatsanwaltschaft.
Liegen bereits Voreintragungen im Verkehrszentralregister oder im Bundeszentralregister vor, die bald löschungsreif sind, bietet sich des Weiteren die Möglichkeit, dass durch den Verteidiger in taktisch erlaubter Weise eine Entscheidung durch das Gericht auf einen Zeitpunkt verschoben wird, zu dem die Voreintragungen bereits gelöscht und damit nicht mehr zulasten des Mandanten verwertbar sind. Mit einer Einlassung zur Sache kann die Einstellung des Verfahrens erreicht werden, bevor es zu einer Hauptverhandlung vor Gericht kommt. Bei einer Vorladung als Betroffene, bin ich dann gleichzeitig auch Beschuldigte? (Polizei). Zu beachten ist allerdings, dass auch bei einer Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts die Staatskasse grundsätzlich die Kosten der Verteidigung nicht erstattet. Nur im Fall eines Freispruchs vor Gericht trägt die Staatskasse die Kosten. Gleichwohl ist es sinnvoll, es nicht bis zu einer öffentlichen Hauptverhandlung kommen zu lassen. Hinsichtlich der Verfahrenskosten kann eine Rechtsschutzversicherung Abhilfe schaffen. Bereits mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung können nicht nur die Kosten von Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren, sondern auch Kosten von Strafverfahren, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen, abgesichert werden.
Wir scannen die Akten komplett ein und erhalten Sie eine Kopie, um sich ein eigenes Bild zu machen. Selbst wenn rechtlich und tatsächlich der Vorwurf ggf. zutrifft, kann im Gespräch mit der Staatsanwaltschaft ggf. erreicht werden, dass die Sache ohne oder gegen eine gewisse Auflage nach § 153 a StPO eingestellt wird. Man erspart sich dann das weitere Verfahren und Kostenrisiko. In bestimmten Fällen, wie z. Verhalten als Betroffener im Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, muss dies abgewogen werden. Andernfalls droht ein Regress des KFZ-Haftpflichtversicherers. Martin Bandmann Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Hoyerswerda Der Ersteller ist seit 2004 als Rechtsanwalt und Strafverteidiger über Hoyerswerda hinaus u. a. auf dem Gebiet des Verkehrsstrafrechtes, des Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts tätig. Er berät und vertritt Sie z. gegenüber der Bußgeldbehörde nach Erlass eines Bußgeldbescheides, gegenüber der Staatsanwaltschaft und Gerichten nach Anzeige, bei Strafbefehl und Anklage. Sie erreichen ihn über die Kanzlei in Cottbus und Hoyerswerda sowie bequem per Telefon / Fax / Email.
Rechtsanwalt Dr. Hennig: "Vor allem bei unschuldigen Mandanten erlebe ich häufig den Drang, den Sachverhalt aufklären zu wollen. Dies sollten Sie nicht auf eigene Faust bei der Polizei im Rahmen einer Vorladung tun. Oftmals ergibt sich aus der Ermittlungsakte gar kein hinreichender Tatverdacht, sodass das Verfahren mit einem schriftlichen Antrag zur Einstellung gebracht werden kann – und das ohne jede Einlassung! " Häufige Frage: "Sollte ich immer zu einer Vorladung als Zeuge erscheinen? " Auch wenn Sie nicht als Beschuldigter, sondern als Zeuge geladen sind, sollten Sie Ihre Bereitschaft zu Aussage davon abhängig machen, ob Sie dies überhaupt möchten. Es gibt kein Gesetz der Welt, das Sie zwingt, der Polizei bei der Aufklärung von Straftaten zu helfen. Lediglich gegenüber der Staatsanwaltschaft (bzw. Polizei vorladung als betroffener video. seit der neuesten Strafrechtsreform auch der Polizei, wenn die Vernehmung im Auftrag der Staatsanwaltschaft erfolgt) oder einem Gericht müssen Sie als Zeuge grundsätzlich Angaben machen. Doch auch hier greifen teilweise Zeugnisverweigerungsrechte: Nicht zur Aussage gezwungen werden können etwa bestimmte Verwandte des Beschuldigten (§ 52 StPO) oder Personen, die sich mit einer Aussage selbst belasten müssten (§ 55 StPO).