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Home Familie Familien bekommen für ihre Kinder in Bayern einen Zuschuss für die Betreuung der Kinder in einer Kinderkrippe. Der bayerische Landtag hat in seiner Sitzung den von der Staatsregierung geplanten Krippen-Zuschuss beschlossen. Nach dieser Regelung erhalten Kinder ab 1. Januar 2020 einen Zuschuss von 100 Euro pro Monat für den Besuch einer Kinderkrippe, wie das bayerische Sozialministerium mitteilte. Analog zum bereits seit April geltenden "Kindergarten-Zuschuss" werden Eltern von Kindern ab dem Alter von einem Jahr mit 100 Euro monatlich bei den Krippen-Beiträgen entlastet. Der Krippen-Zuschuss gilt bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres, danach greift der Kindergarten-Zuschuss in gleicher Höhe. Zuschuss für Kinderkrippe und Kindergarten Es gibt allerdings kleine Unterschiede zwischen neuem Krippen- und bisherigem Kindergarten-Zuschuss. Zuschuss krippe bayer cropscience. Der Kindergarten-Zuschuss wird unabhängig vom Einkommen der Eltern vom 1. September des Jahres, in dem das Kind drei Jahre alt wurde, bis zu dessen Einschulung an die Kitas gezahlt.
Heute hat der Bayerische Landtag das Bayerische Krippengeld verabschiedet. Ab dem 1. Januar 2020 erhalten damit Eltern für ihre Kinder bereits ab dem ersten Geburtstag bis zum 31. August des Lebensjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, einen Zuschuss zu den Elternbeiträgen. Mit dem Beitragszuschuss entlastet der Freistaat Eltern schon seit dem 1. April 2019 in der gesamten Kindergartenzeit mit 100 Euro monatlich. Eltern von kleineren Kindern unterstützt nun neben dem Familiengeld zusätzlich das Krippengeld finanziell in Höhe von bis zu 100 Euro pro Monat und Kind. Der Übergang vom Bayerischen Krippengeld zum Beitragszuschuss für den Kindergarten ist nahtlos. Das Krippengeld ist abhängig vom Einkommen: Die Grenze liegt bei 60. 000 Euro jährlich pro Haushalt mit einem Kind. Zuschuss für die Krippe - VAMV Bayern. Für jedes weitere Kind im Kindergeldbezug gibt es einen Zuschlag von 5. 000 Euro. Die Auszahlung durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) erfolgt auf Antrag direkt an die Eltern. Der Antrag samt Erläuterungen steht auf der Homepage des ZBFS unter zur Verfügung.
Dort gibt es auch Antworten auf häufige Fragen zum Krippengeld. Außerdem beantworten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ZBFS unter der Nummer 0931/ 32090929 Fragen dazu. Das Service-Telefon steht Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr und Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr zur Verfügung.