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Haben sie das nicht getan, entsteht eine Versicherungslücke. Allerdings gewährt § 264 SGB V sonstigen nicht Versicherten lediglich Krankenbehandlung gegen Kostenerstattung, nicht aber Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe. Aus dem Auffangprinzip des § 2 SGB XII bzw. § 91 Abs. 1 SGB IX (-neu ab 01. DVfR: Umsetzung des BTHG. 01. 2020) und dem Allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 1 Satz 2 GG könnte man schließen, dass die Träger der Eingliederungshilfe für die Leistung zuständig werden. Hierfür finden sich auch Hinweise in der Rechtsprechung, beispielhaft BSG vom 2. Februar 2012, B 8 9/10 R. Die bis zur rechtlichen Klärung durch die Behörde zu entscheidende Auslegungsfrage lautet, ob man als Vergleichsgruppe für die nicht (hinreichend) versicherten Menschen mit Behinderung alle anderen nichtversicherten Personen heranzieht oder diejenigen Menschen mit Behinderung, die gesetzlich krankenversichert sind. Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Beitrag die Rechtsmeinung des Projektteams darstellt. Öffentliche Jugendhilfe Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe erbringen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit einer seelischen Behinderung (§ 35 a SGB VIII) neben den etwa notwendigen Hilfen zur Erziehung Leistungen der medizinischen Rehabilitation, der Teilhabe am Arbeitsleben, der Teilhabe an Bildung und der sozialen Teilhabe.
BTHG-Kompass 4. 1 Muss die Eingliederungshilfe Versicherungslücken schließen? Träger der Eingliederungshilfe werden in einzelnen Fällen von Betroffenen, die in privaten Krankenkassen versichert sind, mit Forderungen auf bestimmte Leistungen konfrontiert. Diese Leistungen werden zwar nicht von der privaten Krankenkasse gedeckt, jedoch im Regelfall von gesetzlichen Krankenkassen. Dies wirft die Frage auf, ob Betroffenen für solche speziellen, von privaten Krankenversicherungen nicht erbrachte Leistungen einen Anspruch beim EGH-Träger geltend machen können. Antwort: Zuständigkeit bleibt Auslegungsfrage Sowohl die UN-Behindertenrechtskonvention, als auch Art. 1 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG binden lediglich die Hoheitsträger, nicht aber private Versicherungsunternehmen. Unsere Veranstaltungen – Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz. Weder in § 192 VVG noch in den Allgemeinen Vertragsbedingungen der privaten Krankenversicherung sind bislang Rehabilitations- bzw. Teilhabeleistungen als zwingend vorgesehen. Das bedeutet, dass zu Versichernde darüber besondere Vereinbarungen mit dem Versicherungsunternehmen abschließen und dies über höhere Beiträge finanzieren müssen.
"Die PSAG hat die Aufgabe, am Aufbau und der Optimierung der psychosozialen Versorgung im Bezirk mitzuwirken. " (GO, 2012) Die Webseite der PSAG Berlin Mitte befindet sich noch im Aufbau! (Stand 05. 2022)
Vielmehr beschreitet das Land Berlin mit dem Teilhabebeirat einen im bundesweiten Vergleich einzigartigen Weg, um die Perspektiven von Menschen mit Behinderungen und der Leistungserbringer bereits bei der Umsetzung des BTHG einzubeziehen. Im gehören unter anderem folgende Personen an, die der Landesbeirat für Menschen mit Behinderung entsendet hat: Katharina Holl, Dominik Peter und Dietmar Polok. Bezirksteilhabebeiräte Auch auf der Bezirksebene werden bzw. wurden sogenannte "Bezirksteilhabebeiräte" eingeführt. Wie auf Landesebene haben diese das Ziel, die Strukturen der Eingliederungshilfe zu fördern und weiterzuentwickeln. Ihnen sollen Vertreter der bezirklichen Teilhabefachdienste nach § 2 und die Interessens-vertretungen der Menschen mit Behinderungen und der Leistungs-erbringer an. Fazit: Zwar dürfen Vertreter von Menschen mit Behinderung sich in mehreren neuen Gremien einbringen. Ob dadurch aber auch der Einfluss steigen wird, bleibt abzuwarten. Von: Lutz Kaulfuß