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Nicht umsonst gibt es dafür richtige Studiengänge! Doch dies hier ist weit von dem Niveau entfernt - es geht wie gesagt eher darum, Nicht-Musiker mit einfachen Liedern zu koordinieren und zu begleiten. Sie haben mich gebeten, es zu versuchen, da sie sonst niemanden hätten - genau in diesem Sinne habe ich gesagt, ja, ich versuche es. Ich denke, ich kann dabei sehr viel lernen. Schaden wird es mir sicher nicht, im Gegenteil. Es ist doch eigentlich optimal mit solch niedrigem Anspruch anfangen zu können und selbst daran lernen zu können. Gehalt/Verdienst Chorleiter (Musik, Finanzen). Und wenn ich es wirklich so gar nicht auf die Reihe kriege, dann fällt das Projekt Lehrerchor eben einfach wieder ins Wasser. Zu verlieren hat hier niemand was. @BerndB: Auf welche Probleme außermusikalischer Art ich mich da einlasse, ist mir in der Tat noch nicht bewusst. Wie gesagt geht es hierbei in der Tat nicht um einen musikalisch anspruchsvollen Chor, sondern einfach um ein paar Singwillige, die es zu koordinieren gilt. Es kann natürlich sein, dass es bereits daran scheitert, dass man sich nicht einigen kann, welche Lieder gesungen werden.
Das Chorleitergehalt Unterbezahlt. Überbezahlt. Gar nicht bezahlt. Es herrscht Friedenspflicht. Wir befinden uns im Vermittlungsausschuss zwischen der IG Taktstock (IGT) und dem Deutschen Stimmgeber-Verband "Kranz und Lied" (DSV). Die IGT war bekanntlich mit ihrer Forderung gescheitert, Weihnachtslieder nur dann zu dirigieren, wenn ihre Mitglieder zusätzlich zu ihrem Chorleitergehalt eine Weihnachtszulage erhielten. Die Gewerkschaft konnte zwar einen großen Teil ihrer Mitglieder mobilisieren, so dass nahezu für die gesamte erste Adventswoche von den Sängerinnen und Sängern völlig wild und taktlos gesungen werden musste. Als dann aber immer mehr Frauenstimmen (von Männerstimmen ist diesbezüglich nichts bekannt) auf den Weihnachtsmärkten des Landes die Traditionschöre verließen und bei der Konkurrenz, der "Jungen Chor Union" statt "0 du fröhliche, o du selige Weihnachtszeit" "I wish you a merry Christmas" sangen, brach die Streikfront zusammen, was letztenendes zum Rücktritt des Vorsitzenden Jürgen Auftakt beimaußerordentlichen Gewerkschaftstag der IGT am vergangenen Wochenende in Ulm führte.
Häufig spielt die Frage der Kündigungsfrist eine Rolle. Es ist leider verstärkt zu beobachten, dass es im Verhältnis zwischen den Chören und Ihren Chorleitern zu schleichenden Entfremdungen kommt, dass man nicht mehr miteinander redet, Kritik und Wünsche nicht mehr äußert und so die Konfliktlösung erschwert oder gar unmöglich macht. Dann kommt die Kündigung – für den jeweils Betroffenen – häufig völlig überraschend. Und Überraschungen sind in solchen Situationen immer unerfreulich: Der Chorleiter muss einen unter Umständen schmerzhaften Einnahmeverlust hinnehmen, dem Chor fehlt auf einmal – kurz vor einem Konzert oder Projekt – der Dirigent und ein neuer ist nicht in Sicht oder kann sich nicht so schnell einarbeiten. Die Kündigung Um hier wenigstens eine gewisse Sicherheitsmarge einzubauen, wird im Musterchorleitervertrag des DCV eine Kündigungsfrist von 6 Wochen oder drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahrs empfohlen. Ich halte das für relativ lang; beide Parteien können auf diese Weise nur einmal pro Jahr kündigen.