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Wenn Sie das Wunschkennzeichen vorab reservieren, bitte auch auf die Person auf die das Fahrzeug angemeldet wird. Gerne reservieren wir auch das Wunschkennzeichen kostenlos für Sie! Fahrerlaubnisbehörde. Steuerschulden Sollten Sie noch offene Schulden für die KFZ-Steuer haben, wird Ihr "neues" Fahrzeug nicht zugelassen. Fehler 4: Fehlende oder abgelaufene Meldebescheinigung Fehlende oder abgelaufene Meldebescheinigung Wenn Sie nicht über einen deutschen Personalausweis verfüge, n benötigen wir zusätzlich zu Ihrem Pass auch eine aktuelle Meldebescheinigung. Fehler 5: Fehlender HU/AU Beleg Fehlender HU/AU Beleg Der Stempel auf dem KFZ-Schein reicht zur Zulassung nicht aus, die Zulassungsstelle benötigt den HU/ AU Bericht. Fehler 6: Dokumente unvollständig Dokumente unvollständig Bei der Ummeldung / Anmeldung eines Gebrauchtwagen benötigt man zwingend den KFZ Schein und KFZ Brief sowie den TÜV Beleg im Original. Keine Sorge, bei der Annahme Ihrer Unterlagen prüfen wir Ihre Unterlagen sorgfältig, um Fehler zu minimieren und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Das Straßenverkehrsamt besteht aus den Sachgebieten untere Straßenverkehrsbehörde, Zulassungsbehörde und Fahrerlaubnisbehörde. Darüber hinaus werden Aufgaben nach der Landesschifffahrtsverordnung, dem Personenbeförderungsgesetz sowie dem Fahrlehrergesetz wahrgenommen und das Straßenverkehrsamt ist für die Überwachung und Ahndung von Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten zuständig. Unsere Aufgaben/Ihr Anliegen: Untere Straßenverkehrsbehörde Zulassungsbehörde Fahrerlaubnisbehörde Grundsätzlich gilt: Mund-Nasen-Bedeckungen sind zu tragen – ohne diese dürfen die Gebäude des Straßenverkehrsamtes in Königs Wusterhausen und Lübben nicht betreten werden. Zutritt nur mit Termin Die Hinweise des Sicherheitsdienstes sind zu beachten.
Das Fahrzeug wurde noch nie zugelassen! Erforderliche Unterlagen: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier) oder ein Gutachten nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) oder eine Einzelgenehmigung nach §13 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV) Personalausweis, Reisepass mit Meldebescheinigung, nicht älter als 6 Monate Firmen: Registerauszug / Gewerbegenehmigung / Satzung (Kopie ausreichend) eine 7-stellige EVB-Nr. von Ihrer Versicherung ggf. Eigentumsnachweis IBAN zum Einzug der Kfz-Steuern (SEPA-Lastschriftmandat) Gesetzliche Grundlage: § 6 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) Hier können Sie online einen Termin beim Straßenverkehrsamt reservieren.