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Beim Verkauf von Abfällen aus Weichkautschuk schuldet nicht das Autohaus Huber die Umsatzsteuer, sondern der Leistungsempfänger. Das Autohaus Huber darf daher in seiner Rechnung keine Umsatzsteuer ausweisen. Altmetall für 1,5 Millionen Euro verhökert: Drei Jahre Haft für Schrottdoktor - B.Z. – Die Stimme Berlins. Buchungsvorschlag (Buchung beim Lieferer): Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben 1200/1800 1. 000 8337/4337 Erlöse aus Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet Der Erwerber der Altreifen, die als Abfälle einzustufen sind, wird Schuldner der Umsatzsteuer. Es besteht kein Wahlrecht.
Der Empfänger der Lieferung rechnet die Umsatzsteuer aus und führt sie ab und kann gleichzeitig Vorsteuer ziehen. Würdest DU eine Netto Rechnung über Schrottlieferung ausstellen, kommt folgendes abweichende Erlöskonto zum Zuge "Erlöse aus Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet": Position USTVA: 60 Skr03: Konto 8037 offen, mit Zahlung wird gebucht auf 8337. So und nun ist es umgekehrt: Der Empfänger der Schrottwaren stellt Dir eine Gutschriftsrechnung aus. Seine Ausgabe bucht er in Mein Büro auf Konto 3120 Bauleistungen, Metallwaren eines im Inland ansässigen Unternehmers 19% Vorsteuer KZ 67 und 19% Umsatzsteuer KZ 84/ 85 Reverse charge § 13b = Nullsummenspiel Der Gutschriftersteller hat nebenbei erwähnt auch deine Rechnungspflichten zu beachten. Deine Steuernummer beziehungsweise UST ID muß angegeben werden. Erlöse schrottverkauf skr03. Auch muß der Hinweis auf die Umkehr der Steuerschuldnerschaftauf auf die Gutschriftsrechnung. Als Lieferer meldest Du den Verkaufsumsatz der Gutschriftsrechnung in Kennziffer 60 der Umsatzsteuervoranmeldung USTVA (im Netto): Steuerpflichtige Umsätze im Sinne des § 13b UStG für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet.
Buchung SKR03: 8337 – Erlöse aus Leist., für die der Leistungsempfänger die USt nach § 13b UStG schuldet = 1. Inland – Erbrachte Leistung nach § 13b UStG buchen. 00, 00 – (USt-VA Feld 60) Beispiel für Gebäudereinigungsleistungen: Wir schreiben eine Rechnung über eine erbrachte Gebäudereinigungsleistungen in Höhe von 1. Unser Kunde führt ebenfalls Gebäudereinigungsleistungen aus und uns liegt die Anlage UST 1 TG unseres Kunden vor. Umsatz § 13b UStG – Reverse-Charge-Verfahren Bauleistungen nach § 13b UStG Gebäudereinigungsleistungen nach § 13b UStG
Für Umsätze, die mit bestimmten Waren oder Dienstleistungen getätigt werden, gibt es in Österreich eine Umkehr der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger, die auch Reverse Charge Verfahren genannt wird. Im Normalfall ist der liefernde oder leistende Unternehmer Schuldner der Umsatzsteuer. Zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetruges geht jedoch in einigen Warenbereichen die Steuerschuld auf den Empfänger über. Derzeit sind folgende Waren/Leistungen von dieser Regelung betroffen: Bauleistungen, wenn der Empfänger ein Unternehmer ist Lieferung von Alteisen und Schrott Lieferung von Mobiltelefonen und integrierten Schaltkreisen Treibhausgaszertifikate Videospielkonsolen, Laptops und Tablet-Computer, wenn das in der Rechnung ausgewiesene Entgelt mindestens 5. 000 EUR netto beträgt. Steuerpflichtige Lieferungen von Anlagegold. Schrottverkäufe im Visier der Finanzämter - handwerk magazin. Lieferungen von Gas/Strom/ in Österreich Übertragungen von Gas- und Elektrizitätszertifikaten. Bestimmte Metalle in Rohformen, wenn das in der Rechnung ausgewiesene Entgelt mindestens 5.
Ich bin etwas verwirrt durch diese ganzen Reverse Charge Geschichte. Danke euch schon mal Schrotterlöse Beitrag #8 Sollkonto: 1800 Habenkonto: 4337 ist das richtig? Was ist mit dem Steuerschlüssel? Schrotterlöse Beitrag #9 6. Februar 2012 Zuletzt bearbeitet: 6. Februar 2012
Finanzämter nehmen verstärkt Schrotthändler ins Visier und verweigern den Vorsteuereinzug beim Schrotteinkauf Eine Betriebsprüfung ist normal, auch bei Schrotthändlern. Allerdings ist in letzter Zeit vermehrt festgestellt worden, dass die Finanzämter gezielt nach sogenannten "Schreibern" suchen und so das Umsatzsteueraufkommen auf Kosten von Schrottplatzbetreibern erhöhen. "Schreiber" sind für die Finanzverwaltung Personen, die bei Schrottplätzen Schrott abliefern und tatsächlich nicht für sich, sondern für Hintermänner den Schrott abliefern und hierfür lediglich unterschreiben. Die vom Finanzamt vermuteten und unbekannten Hintermänner bleiben dabei jedoch im Verborgenen. Es handelt sich bei "Schreibern" also um Strohmänner. Woher dieser Schrott stammt, ist nicht bekannt. Das Finanzamt befürchtet den Handel mit Diebesgut oder "schwarz" erworbenem Schrott. Der Schrotteinkauf erfolgt für den Schrottplatzbetreiber in der Regel ohne Auffälligkeiten. Der angebotene Schrott wird bewertet und gekauft.
Der erfahrene Schrottplatzbetreiber vergewissert sich dabei, dass der Vertragspartner tatsächlich Unternehmer ist. So wird häufig verlangt, dass dieser Gewerbeschein oder Reisegewerbekarte, Unterlagen des Finanzamtes und Personalausweis vorlegt, das Nummernschild wird notiert. Dass es sich bei dem fahrenden Händler möglicherweise um einen "Schreiber" handelt, ist nicht ersichtlich. Nach dem Geschäft wird eine Gutschrift erteilt oder eine Rechnung geschrieben. Bis Ende letzten Jahres wurden dort der Nettobetrag zzgl. Mehrwertsteuer und die übrigen notwendigen Inhalte einer Rechnung eingetragen. Seit diesem Jahr gilt das Reverse-Charge-Verfahren, was die Sache etwas entschärft. Der Schrottplatzbetreiber hat dann ganz normal die Vorsteuer gezogen. Vorsteuer darf man als Unternehmer ziehen, wenn man die erhaltene Lieferung ebenfalls von einem Unternehmer erhalten hat und eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt. Und genau hier setzen die Finanzbehörden an: Das Finanzamt stuft einen Lieferanten als "Schreiber" ein, spricht dieser Person die Unternehmereigenschaft ab und verweigert den Vorsteuerabzug, auch wenn eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt.