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Der Verband der Deutschen Sägeindustrie (VDS) versucht für die traditionellen Bauholzsäger, nämlich die Hersteller von Listenbauholz (Bauholz für ein ganz konkretes eindeutig zu ordnenbares Bauobjekt), ein vereinfachtes Konformitätsverfahren zu erreichen. 3. Was ändert sich für den Handel bzw. was ist für den Handel wichtig? Bis die baurechtlichen und betrieblichen Voraussetzungen für die CE-Kennzeichnung geschaffen sind, muss das Bauschnittholz weiterhin mit dem Ü-Zeichen gekennzeichnet sein. Naturbelassenes Holz kann – wenn die vorgenannten Voraussetzungen geschaffen sind, bereits vor dem 1. September 2007 mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet werden. Die bisherigen (visuellen) Sortierklassen werden durch Festigkeitsklassen ersetzt, z. die Sortierklasse S 10 TS durch die Festigkeitsklasse C 24. CE-Zulassung - Holz-Service-24. Will der Holzhandel selbst nach DIN 4074 visuell sortieren und das CE-Zeichen anbringen, dann muss er sich ebenfalls dem Konformitätsverfahren 2+ unterwerfen. Der GD Holz prüft derzeit, wie das Konformitätsverfahren im Handel – wenn er selber sortieren und mit CE kennzeichnen will – praktikabel umgesetzt werden kann.
Welche Auswirkungen haben die Lieferengpässe bei Lattholz auf Ihre Bauvorhaben (Quelle: bmH bauen mit Holz/Laura Westerhoff) Seit März 2004 gilt verbindlich die DIN EN 13986 – Holzwerkstoffe für das Bauwesen; Eigenschaften, Bewertung der Konformität und Kennzeichnung – als so genannte Deckelnorm. Die Norm definiert allgemein Holzwerkstoffe für die Verwendung im Bauwesen, legt dere wesentliche Eigenschaften fest und beschreibt geeignete Prüfverfahren zur Bestimmung dieser Eigenschaften (Holzwerkstoffe: roh, beschichtet, furniert, lackiert). Die Anwendungsbereiche der Norm DIN EN 13986 im ZIMMERMEISTERKALENDER Normative Verweisungen Für Holzwerkstoffe gelten verschiedene Produktnormen. DIN EN 13986 & Co.: Normen für Holzwerkstoffe. Die verschiedenen Verweise zu Massivholzplatten Sperrholz OSB-Platten Spanplatten, kunstharzgebunden Spanplatten, zementgebunden Faserplatten stehen unter Normative Verweisungen im ZIMMERMEISTER KALENDER (Zugangscode auf Seite 1 des Kalenders). Leistungseigenschaften In DIN EN 13986 sind die genannten Holzwerkstoffe in "Technische Klassen" eingeteilt (siehe Tabellen im ZIMMERMEISTERKALENDER).
Die CE-Zulassung interessiert im Fassaden- und Terrassenbau vor allem im Zusammenhang mit Schrauben. Schrauben mit CE-Zulassung können mehr. So die Idee. Oder sagen wir Schrauben mit CE-Zulassung können das, was sie sollen, und zwar so, dass Sie sich darauf verlassen können. Keine Selbstverständlichkeit, seit unsere Werkzeuge und Arbeitsmaterialien auf vierspurigen Autobahnen oder über die Seewege transportiert werden und nicht alle Produzenten überall auf der Welt mit der gleichen Gewissenhaftigkeit ans Werk gehen. Als begleitender Partner fungiert bei der CE-Zulassung beispielsweise der TÜV-Rheinland. EU-Richtlinien gemäß Art. 288 Absatz 3 AEUV. Das sind die so genannten Binnenmarkt- bzw. Harmonisierungsrichtlinien. Sie legen für zahlreiche Produkte Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen als Mindestanforderungen fest. Diese dürfen laut EU-Recht nicht unterschritten werden. Für das Produkt bedeutet das: Es darf erst dann in den Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden, wenn es den grundlegenden Anforderungen sämtlicher anwendbarer EU-Richtlinien entspricht.
Die CE-Kennzeichnung muss – wie bisher auch schon das Ü-Zeichen – möglichst auf dem Produkt angebracht werden. Ist die direkte Kennzeichnung auf dem Produkt aus optischen Gründen nicht erwünscht, so ist für jedes Los auf dem Lieferschein bzw. auf den Begleitpapieren mit CE zu kennzeichnen. Weiterhin dürfte die Norm einen Schub bei der maschinellen Festigkeitssortierung bringen. 2. Was ändert sich bei der Sägeindustrie bzw. wie stellt sich die Sägeindustrie darauf ein? Die visuelle Sortierung von Bauschnittholz in Deutschland nach den Sortierklassen, z. B. S 10 nach DIN 4074, bleibt im Wesentlichen erhalten. Die Hersteller müssen allerdings künftig den Konformitätsnachweis nach dem System 2+ erbringen: Das bedeutet: Eigen- und Fremdüberwachung und Einschaltung eines Prüfinstituts (notifizierenden Stelle). Konkret bedeutet dies: sog. Erstprüfungen durch eine anerkannte Prüf-, Überwachungsstelle werkseigene Produktionskontrolle Fremdüberwachung durch ein zugelassenes (notifiziertes) Prüfinstitut Zertifizierung durch eine anerkannte Zertifizierungsstelle.