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Rz. 46 Es handelt sich um ein "Gespräch", die Beratung muss also mündlich oder telefonisch erfolgen, nicht schriftlich. Die schriftliche Zusammenfassung des Gesprächsergebnisses geht nicht über "Beratung", wohl aber über dieses erste Beratungs"gespräch" hinaus. [32] Ein entsprechender Hinweis an den Mandanten, der das Gespräch noch schriftlich zusammengefasst haben möchte, ist unbedingt zu empfehlen (d. h. also, dass ein Honorar auch über 190, 00 EUR, maximal 250, 00 EUR in Betracht kommt). 47 Der Gebührentatbestand beginnt – entgegen dem Wortlaut – vor Beginn des Gesprächs. Beginn ist die Erteilung des Auftrags, verbunden mit der ersten Tätigkeit des Anwalts (z. B. Formulierungshilfen beratungsgespräch 37 indre. das Studium vorab geschickter Akten) und nicht erst, wenn Rat oder Auskunft wenigstens teilweise erteilt sind. Die Beratung ist nicht anders zu behandeln als andere Tätigkeiten. Mit Auftrag und erster Tätigkeit, i. d. R. also mit Entgegennahme der Information, beginnt der Gebührentatbestand. Entsprechend dem Wortlaut des § 34 Abs. 1 RVG wird aber auch vertreten, dass § 34 RVG eine Erfolgsgebühr sei, dass also erst mit Durchführung des Gesprächs die Gebühr verdient wird.
Nach der Identifizierung der mglichen Probleme (pflegetechnisch, sozial oder emotional) knnen Ziele festgelegt werden, die dann die Beratungsinhalte fllen.
Wir lassen uns die Aufgabenverteilung erlutern, falls mehrere Angehrige die Pflege bernehmen. Falls der pflegende Angehrige nicht im gleichen Haushalt wohnt, erfragen wir, wie oft er den Klienten besucht. Formulierungshilfen beratungsgespräch 37.fr. Wichtig ist auch, wie schnell er bei ihm ist, wenn dieser unerwartet Hilfe bentigt. Wir stellen sicher, dass der pflegende Angehrige nicht berlastet ist. Wir erfragen also etwa, ob dieser noch Zeit fr Hobbys hat.