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Die erlassene einstweilige Anordnung ist nach § 168 Abs. 1 Nr. 2 VwGO Vollstreckungstitel und mit ihrem Erlass sofort vollstreckbar. Vollstreckungsgericht ist das Gericht des ersten Rechtszugs. Es wird nur auf Antrag tätig. Die Vollziehungsfrist von einem Monat, die § 929 Abs. 2 ZPO für die zivilprozessualen Eilverfahren vorsieht, gilt gem. Einstweiliger rechtsschutz 123 vwgo youtube. § 123 Abs. 3 VwGO für das Anordnungsverfahren entsprechend. Sie beginnt mit der Zustellung des vollständigen Beschlusses (VGH Mannheim NVwZ 1986, 488, 489) und kann weder verkürzt noch verlängert werden (BGHZ 120, 73, 86). Wird sie versäumt, kann nach § 60 VwGO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden. Eine einstweilige Anordnung, die der öffentlichen Hand eine Geldleistung auferlegt, wird nach § 170 VwGO, eine einstweilige Anordnung, die den Vollstreckungsschuldner zum Erlass eines Verwaltungsakts, zur Bescheidung oder zur Folgenbeseitigung verpflichtet, nach § 172 VwGO vollstreckt. § 170 VwGO stellt die Art und Weise der Zwangsvollstreckung in das Ermessen des Gerichts (Redeker/von Oertzen, VwGO, 16.
Daher ist für einen Antrag nach § 123 VwGO grundsätzlich ein – zumindest konkludenter – Antrag bei der zuständigen Behörde zu stellen. [9] Denn nur so ist gewährleistet, dass die Behörde überhaupt Kenntnis davon erlangt, dass der Betroffene sich gegen Verwaltungsmaßnahmen wenden möchte. Das behördliche Verwaltungsverfahren kann nämlich einen einfacheren und gleich effektiven Rechtsschutz zum gerichtlichen Verfahren leisten. Wie grenzt man den Antrag nach § 80 V VwGO von dem Antrag nach § 123 VwGO ab? - klartext-jura.de. Ausnahmen vom Antragserfordernis gelten bei besonderer Eilbedürftigkeit der Sache und einer geringen Wahrscheinlichkeit, dass der Antrag rechtzeitig positiv von der Behörde entschieden wird. [10] Deutet das Verhalten der Antragstellerin, etwa durch zögerliches Betreiben der Hauptsache, darauf hin, dass sie die Sache nicht für eilbedürftig hält oder hat sie bereits einen vorläufig vollstreckbaren Titel erwirkt, kann dies der Annahme des Rechtschutzbedürfnisses entgegen stehen. [11] 24 Das Rechtsschutzbedürfnis einer antragstellenden Behörde fehlt, wenn sie die begehrte Regelung durch eigenes Verwaltungshandeln herbeiführen kann.
(4) Das Gericht entscheidet durch Beschluß. (5) Die Vorschriften der Absätze 1 bis 3 gelten nicht für die Fälle der §§ 80 und 80a.
Bei Rechtswidrigkeit des VA überwiegt stets das Aussetzungsinteresse. Bei Rechtmäßigkeit ist eine weitere Interessenabwägung erforderlich; Arg. : § 80 I VwGO. Im Falle der Anordnung der sofortigen Vollziehung nach § 80 II 1 Nr. Einstweiliger rechtsschutz 123 vwgo videos. 4 VwGO ist zusätzlich zu Beginn der Begründetheitsprüfung auf die formelle Rechtmäßigkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung einzugehen. Insbesondere bedarf es nach § 80 II 1 Nr. 4, III VwGO einer gesonderten, schriftlichen, tragfähigen Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung. Ist die Anordnung der sofortigen Vollziehung formell rechtswidrig, ist trotzdem aus Gründen der gutachterlichen Vollständigkeit und aus prozessökonomischen Gründen weiterzuprüfen. Sonderkonstellation: "Faktischer Vollzug" Die Behörde vollstreckt trotz aufschiebender Wirkung des Hauptsacherechtsbehelfs. Lösung: § 80 V VwGO analog, gerichtet auf Feststellung der aufschiebenden Wirkung; Arg. : Wenn kann man von einem Widerspruch, der keine aufschiebende Wirkung hat, die aufschiebende Wirkung herstellen lassen kann, dann muss es erst recht möglich sein, von einem Widerspruch der aufschiebende Wirkung hat, dessen aufschiebende Wirkung herstellen zu lassen.
(1) Durch Klage kann die Aufhebung eines Verwaltungsakts (Anfechtungsklage) sowie die Verurteilung zum Erlaß eines abgelehnten oder unterlassenen Verwaltungsakts (Verpflichtungsklage) begehrt werden. (2) Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, ist die Klage nur zulässig, wenn der Kläger geltend macht, durch den Verwaltungsakt oder seine Ablehnung oder Unterlassung in seinen Rechten verletzt zu sein.