Personen, für die ein Betreuer (m/w) gerichtlich bestellt wird, sind insbesondere Menschen mit psychischen Erkrankungen und geistigen Behinderungen, Menschen mit Sucht- sowie Demenzerkrankungen und Personen mit starken Verhaltensauffälligkeiten. Ihnen ist es nicht möglich, aus eigenen Ressourcen für ihre rechtlichen, sozialen und persönlichen Belange einzutreten. Die Aufgabe des rechtlichen Betreuers (m/w) als gesetzlicher Vertreter umfasst demnach die rechtliche Besorgung dieser Angelegenheiten. © / Syda Productions
Unsere Fortbildung befähigt die Absolventen/innen innerhalb von Betreuungsbüros, -vereinen, -behörden oder sozialen Institutionen, die rechtliche Verwaltung und Organisation sowie Sozialberatung für Angelegenheiten Bedürftiger durchzuführen. Zu den Eignungsvoraussetzungen für die Tätigkeit des Betreuers und Sozialberaters (m/w) zählen neben persönlichen vor allem einschlägige fachliche und methodische Kompetenzen, deren Vermittlung Ziel der Weiterbildung ist. Vollzeitausbildung – Gesetzlicher Betreuer | Informationen. Ausbildungsstart
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Keine staatliche Ausbildung
Die Einrichtung einer verbindlichen und staatlich anerkannten Ausbildung zum Berufsbetreuer wurde immer wieder diskutiert. Vorgeschlagen wurde ein Studiengang "gesetzlicher Betreuer" im Rahmen eines Fachhochschulstudiums oder als Zusatz Modul für Sozialpädagogen. Die Befürworter begründen eine solche Berufsbetreuer Ausbildung mit dem großen Verantwortungsbereich und der immensen Fachkenntnisse im rechtlichen und psychologisch-psychiatrischen Bereich, die mit der Führung von Betreuungen verbunden sind. Wie Sie Betreuer werden - BECKAKADEMIE FERNKURSE. Der Gesetzgeber hat sich jedoch dafür entschieden, dass Berufsbetreuungen jeder führen kann, der hierzu geeignet ist (§ 1897 Abs. 1 BGB). Im Zusammenhang mit der letzten größeren Reform zum Betreuungsrecht im Jahr 2005 hat sich die Bund-Länder-Kommission ausführlich dazu in ihrem Bericht geäußert. Die Kommission stellt fest, dass sich die bisherige Praxis, wonach grundsätzlich alle Berufsgruppen Zugang zur Ausübung von gesetzlichen Betreuungen haben, sich bewährt hat.
Subsidiär kann ein Betreuungsverein oder – falls ein solcher nicht verfügbar ist – die Betreuungsbehörde selbst bestellt werden (§ 1900 BGB). Berufsbetreuer und Vereinsbetreuer kommen aus ganz unterschiedlichen Berufen. Zumeist stammen sie aus kaufmännischen, sozialen oder pflegerischen, kirchlichen oder kommunalen Bereichen. Oft sind sie bereits ehrenamtlich tätig – oder üben die Betreuungen nebenberuflich aus. Es sind Menschen wie Sie, die beschließen, körperlich, seelisch oder geistig eingeschränkte Menschen in ihren persönlichen wie rechtlichen Angelegenheiten zu ihrem Wohl zu vertreten. Ausbildung | BVfB e. V.. Die BeckAkademie Fernkurse unterstützt Sie
bei Ihrem Einstieg in das spannende Berufsfeld
als rechtliche Betreuerin oder Betreuer! Sie interessieren sich für den Beruf des Berufsbetreuers oder Vereinsbetreuers? Sie möchten wissen, welche fachlichen oder persönlichen Anforderungen Sie erfüllen müssen? Und Sie benötigen eine Entscheidungshilfe, ob dies der richtige Karriereschritt für Sie ist? Genau hierfür haben wir unser Live-Webinar " Rechtliche Betreuung als Beruf – Crashkurs Basiswissen für Einsteiger/Innen"!
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Zugangsvoraussetzungen
Berufsausbildung mit Erfahrungen im rechtlichen oder sozialen Bereich oder Hochschulabschluss. In Ausnahmefällen erfolgt eine Einzelfallprüfung.
Gleichwohl seien zur Führung von Berufsbetreuungen Fachkenntnisse unbedingt erforderlich. Das notwendige Fachwissen soll sich jeder angehende Berufsbetreuer in eigener Verantwortung aneignen. An dieser Praxis wird sich voraussichtlich auch in den nächsten Jahren nichts ändern. Nachweis über Fachkenntnisse nötig
Zwischenzeitlich verlangen jedoch fast alle Betreuungsbehörden und Betreuungsgerichte Nachweise bezüglich der Absolvierung von Fachlehrgängen im Betreuungsrecht. Manche Betreuungsbehörden und Betreuungsgerichte haben auch förmliche Verfahren in ihrem Zuständigkeitsbereich entwickelt. Die meisten Behörden führen Bewerbungsgespräche durch, um zu prüfen, ob der Bewerber nicht nur fachlich, sondern auch persönlich zur Übernahme von Betreuungsfällen geeignet ist. Teilnehmer der Lehrgänge im Betreuungsrecht des Weinsberger Forums berichteten, dass im Bewerbungsgespräch typische Fallkonstellationen im Betreuungsrecht geschildert wurden. Zum Beispiel: Frau K. ist 85 Jahre alt und kommt zu Hause nicht mehr zurecht.
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Berufsbetreuung – eine Aufgabe mit Zukunft
Wenn ein Mensch seine Angelegenheiten nicht mehr ohne Hilfe regeln kann, wird eine gesetzliche Betreuung notwendig. Das Gericht stellt dem Betroffenen dann einen gesetzlichen Betreuer zur Seite, der stellvertretend für ihn Rechtsgeschäfte erledigt. In Deutschland sind aktuell mehr als 1, 3 Millionen Menschen auf eine rechtliche Betreuung angewiesen. Betreute sind häufig psychisch krank, süchtig oder geistig oder körperlich beeinträchtigt. In 40 Prozent aller Fälle übernehmen Berufsbetreuer die Aufgaben. Der Bedarf an qualifizierten Berufsbetreuern steigt weiter, allein schon aufgrund der demografischen Entwicklung. Wer kann Berufsbetreuer werden? Das Betreuungsgericht soll nach dem Willen des Gesetzgebers grundsätzlich eine natürliche Person zum Betreuer bestellen. Diese muss geeignet sein, in dem gerichtlich bestimmten Aufgabenkreis die Angelegenheiten des betreuten Menschen rechtlich zu besorgen und ihn in dem hierfür erforderlichen Umfang persönlich zu betreuen (§ 1897 Abs. 1 BGB).
In der Familienpflege liegt ihr Aufgabenschwerpunkt im hauswirtschaft lichen Bereich. Hier übernehmen sie in Vertretung der abwesenden oder erkrankten Hausfrau bzw. des Hausmannes deren Aufgaben im Haushalt, betreuen Kinder oder pflegen alte und kranke Familienmitglieder. Fächer:
1. Allgemeinbildender Unterricht
Religionslehre
Deutsch und Kommunikation
Sozialkunde
Sport
2. Fachtheoretischer und fachpraktischer Unterricht
Berufs- und Rechtskunde
Grundlagen der Pflege und Betreuung
Lebenszeit- und Lebensraumgestaltung
Pflege und Betreuung
Hauswirtschaftliche Versorgung
3. Praktische Ausbildung
Sozialpflegerische Praxis (in der Alten- und Krankenpflege, sowie in weiteren sozialpflegerischen Tätigkeitsfeldern)
Lernziele:
Sie lernen
auf die beruflichen Anforderungen fachlich und sozial kompetent zu reagieren,
den wandelnden Anforderungen in Arbeitswelt und Gesellschaft flexibel zu begegnen,
verantwortliches Handeln bei der individuellen Lebens-gestaltung und im öffentlichen Leben. Art des Abschlusses:
Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung ab und verleiht die Berufsbezeichnung: "Staatlich geprüfte Sozialbetreuerin und Pflegefachhelferin" bzw. "Staatlich geprüfter Sozialbetreuer und Pflegefachhelfer".