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Dann muss er sich an dem geschaffenen Rechtsschein festhalten lassen. Allerdings muss dieser Rechtsschein auch vor dem Verkauf vom Veräußerer des Pferdes gesetzt worden sein, nicht erst hinterher. Sie müssen im Glauben daran, dass er unternehmerisch tätig ist aufgrund seines Auftrittes nach außen hin davon ausgegangen sein, dass er Unternehmer ist und Sie somit im Rahmen eines Verbrauchsgüterkauf ist das Pferd erwerben. Frage: Ich habe mir für mein Pferd einen Maßsattel machen lassen. Gewährleistung pferdekauf gewerblich tätig. Der Sattler hat sowohl mein Pferd umfassend in Augenschein genommen und Maß genommen, als auch bei mir. Ich musste in einem Testsattel Platz nehmen, darunter kam eine Folie, es wurde genau aufgezeichnet wie ich sitze, wo und wie der Sattel bei meinem Pferd passt etc. Nachdem der Sattel endlich fertig war, stellte sich leider sehr schnell heraus, dass der Sattel nicht wirklich passt. Beim Leichttraben klappt er hinten hoch, mein Pferd fühlt sich hochgradig unwohl. Ich habe dies sofort dem Sattler mitgeteilt.
So wurde ein Verkäufer, der hauptberuflich eine Mutterkuh- und Pensionspferdehaltung betreibt, als Unternehmer angesehen, als er sein privates Hobbypferd verkaufte (Landgericht Hannover, Hinweisbeschluss vom 29. April 2003, Az. 17 0 293/02). Auch der Landwirt, der aus Altergründen seinen Hof verpachtet hat und eine Altersrente bezieht, aber noch in rentenunschädlicher Weise zwei Pferde hielt und eines davon verkaufte, wurde als Unternehmer eingestuft (Landgericht Mönchengladbach, Hinweisbeschluss vom 24. 1 0 404/02). Gewährleistungsausschluss beim Pferdekauf. Unternehmerstatus wurde ebenfalls einem früheren Rindermakler und jetzigem Rentner attestiert, der sein Pferd an einen Verbraucher verkaufte (Landgericht Aurich, Beschluss vom 20. Mai 2003, Az. 3 0 256/03). Auch Hobbyzüchter sind Unternehmer Unter den Unternehmerbegriff werden faktisch auch sehr viele so genannte Hobbyzüchter fallen. Selbst wenn das Finanzamt die private Pferdezucht eines Steuerbürgers als Liebhaberei einstuft, kann dieser Pferdeverkäufer nicht sicher sein, dass er nach dem neuen Verbrauchsgüterkaufrecht nicht zu den Unternehmern zählt.
1 Jahr bei neuen Sachen, bei VGK auf mind. 1 Jahr bei gebrauchten Sachen Gewährleistungsausschluss durch AGB ist privat möglich bei gebrauchten Sachen (Umfang fraglich), unmöglich bei neuen Sachen ist bei VGK unmöglich Schadensersatzausschluss durch AGB ist privat und bei VGK nicht möglich für Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für Vorsatz und grobes Verschulden
Darüber hinausgehende tierärztliche Bewertungen sind nicht Gegenstand der Beschaffenheitsvereinbarung. Weitere Beschaffenheitsmerkmale im Hinblick auf Leistungen, Gesundheit oder sonstige Eigenschaften des Pferdes sind nicht vereinbart und somit nicht Gegenstand des Kaufvertrages soweit nicht im folgenden unter 3. ausdrücklich angegeben. b) Das Pferd hat folgende Impfungen erhalten___________________________ _____________________________________________________________ (S. Nachweise im Pferdepass / Impfpass) Das Pferd hat während der Besitzzeit beim Verkäufer folgende Krankheiten und Verletzungen gehabt:__________________________________________ _______________________________________________________________ Erkundigungen können bei dem behandelnden Tierarzt Dr. _______________ eingeholt werden. Der Tierarzt wird insoweit schon jetzt von seiner Schweigepflicht gegenüber dem Käufer entbunden. Gewährleistung pferdekauf gewerblich an privat. 3. Sportliche Beschaffenheit Das Pferd hat folgenden Ausbildungsstand: Ungeritten/ angeritten Das Pferd hat schon folgende sportliche Leistungen gezeigt bzw. Erfolge erzielt: _________________________________________________________ 4.
Verjährung: Grundsätzlich haftet jeder Verkäufer gemäß § 438 Abs. 1 Ziffer 3 BGB für einen Zeitraum von 2 Jahren ab Übergabe der Kaufsache für deren Mängel (Gewährleistungsrechte). Sofern der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen hat, haftet er 3 Jahre lang ab Kenntnis oder fahrlässigen Unkenntnis des Käufers bis zum Ablauf von maximal 10 Jahren ab Entstehung des Anspruchs. Wann ist ein Pferdeverkäufer Unternehmer. Haftungsausschluss: Außerhalb des Verbrauchsgüterkaufs (Unternehmer verkauft an Verbraucher), also wenn ein Verbraucher an einen Verbraucher verkauft, ein Unternehmer an einen Unternehmer oder ein Verbraucher an einen Unternehmer, sind die Vorschriften des BGB weitgehend dispositiv. Das bedeutet die Vertragsparteien können abweichende Sonderregelungen treffen. In derartigen Vertragsklauseln können Gewährleistungsansprüche unter Umständen wirksam ausgeschlossen werden. Bei der Formulierung ist jedoch zwingend Rat einzuholen. Denn im Detail liegt hier der Fehlerteufel. Lediglich die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, also beispielsweise die Folgen einer arglistigen Täuschung oder arglistigen Verschweigens können per se nicht im Kaufvertrag ausgeschlossen werden.