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Dies ist nur bei Originalersatzteilen gewährleistet.
Schadensbehebungen sowie Justierungen gehören dennoch in die Hände eines Profis, denn ohne Fachkenntnis können Fenster so beschädigt werden, dass selbst eine professionelle Reparatur nicht immer Erfolg verspricht. Dennoch ist die regelmäßige Wartung ein Muss, wenn Sie lange Freude an Ihren Fenstern haben möchten, denn in der Regel ist ein Fensterkauf erst zwischen 15 und 20 Jahren fällig. Der Grund dazu sollte bestmögliche Energieeffizient sein und nicht ein vorzeitiger Austausch aufgrund fehlender Wartungen oder unsachgemäßer Behandlung.
Ist neben § 13 Abs. 4 VOB/B auch § 13 Abs. 5 VOB/B in den Bauvertrag wirksam einbezogen, kann der Auftraggeber durch die Mängelrüge ggf. eine Verlängerung der Verjährungsfrist auslösen. Geht dem Handwerker eine Mängelrüge vor Ablauf der Verjährungsfrist der Mängelansprüche zu, ist er verpflichtet, den Mangel zu beseitigen. Dieser Mängelbeseitigungsanspruch nach § 13 VOB/B bezogen auf den konkreten Mangel unterliegt einer zweijährigen Verjährungsfrist, wobei vor Ablauf der ursprünglichen Verjährungsfrist eine Verjährung auch hier nicht eintritt. Wartungsvertrag fenster gewährleistung und garantie. Beseitigt der Handwerker den Mangel, beginnt mit Abnahme der dazu erbrachten Leistungen eine neue zweijährige Gewährleistungsfrist für diese; zur Beseitigung des Mangels erforderlichen Leistungen. Handwerker sollten zudem darauf achten, dass die beseitigten Mängel "freigemeldet" werden und der Auftraggeber die Mangelbeseitigung abnimmt. Anderenfalls läuft der Handwerker Gefahr, dass die Gewährleistungsfrist nicht oder erst später weiterläuft. Wann Nacherfüllungspflichten verjähren Eine Mängelrüge hat bei einem Bauvertrag, auf den nur die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs Anwendung finden (also keine VOB/B vereinbart wurde), keine Auswirkung auf die Verjährungsfrist.