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Silvi Forenfachkraft Beiträge: 169 Registriert: 20. 11. 2007, 14:15 Beruf: Rechtsanwalts- u. Notarfachangestellte Wohnort: Hessen 05. 10. 2010, 15:13 Hallo zusammen, ich brauche dringend Eure Hilfe!!! Der Mandant (Arbeitsgeber) kam zu uns mit einer Forderung der Gegenseite wg. Überstunden i. H. v. 2. 471 €, welche außergerichtlich geltend gemacht wurden. Dann wurde dem Mandanten die Kündigungsschutzklage zugestellt, Termin vor Arbeitsgericht und schließlich wurde ein Vergleich geschlossen mit Verfahrensstreitwert 10. 400 €. Der Vergleichswert erhöht sich um 5. 000 €. In diesen 5. 000 € stecken die außergerichtlich geltend gemachten 2. 471 € sowie eine Urlaubsabgeltung. Wie sieht da die Abrechnung aus??? Wenn ich mit der GG anfange, rechnet der PC mir die 0, 65 auf die VG an. DANKE im Voraus! LG Silvi jojo.. hier unabkömmlich! Beiträge: 3129 Registriert: 26. Außergerichtliche Einigung -> Sperre durch AA? - arbeitsrecht.de Forum - Das Forum zum Arbeitsrecht und Sozialrecht. 09. 2007, 15:07 Beruf: manchmal Rechtspfleger Wohnort: Voerde #2 05. 2010, 15:16 Und was schlägst du vor? Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang, Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana) Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli! "
Die RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Passau ist eine Anwaltskanzlei neuen Typs. RATIS konzentriert sich auf die rechtliche Beratung von Menschen in bestimmten Lebenslagen. Unsere Anwälte zeichnen sich durch hohe Spezialkenntnisse und größtmögliche Kundenorientierung aus. Anwaltliche Aussergerichtl. Tätigkeit - Kasten & Pichler Rechtsanwälte. RATIS hat sich innerhalb kürzester Zeit mit einem neuartigen digitalen Kanzleikonzept zu einer der innovativsten Kanzleien in Deutschland entwickelt. Im Arbeitsrecht zählt RATIS –insbesondere was das Aufkommen im Bereich der Beendigungsstreitigkeiten betrifft – zu den führenden deutschen Kanzleien und hat sich als ein Paradebeispiel für die Anwaltskanzlei der Zukunft etabliert. Um unserem Wachstum gerecht zu werden, suchen wir ab sofort im Raum Passau sowie deutschlandweit neue Kollegen als: Rechtsanwältin / Rechtsanwalt im Arbeitsrecht (m/w/d) Inhaltlicher Schwerpunkt im Arbeitsrecht (Fachanwalt wünschenswert) Berufserfahrung im Arbeitsrecht von Vorteil aber nicht erforderlich Hohe Kommunikationsfähigkeit und Verhandlungsgeschick Als überzeugte "Arbeitsrechtler" bist Du ein verlässlicher Ansprechpartner für unsere Mandanten in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.
Zum besseren Verständnis über die Berechnung der Anwaltsgebühren, die auf Grundlage eines Gegenstandswertes erfolgen, verweisen wir auf den nachfolgenden Auszug der gesetzlichen Gebührentabelle. Arbeitsrecht | Außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts nach Kündigung ist gebührenpflichtig. Der linken Spalte können Sie den sog. "Gegenstandswert" entnehmen und der oberen Spalte den Gebührenfaktor (dieser geht bis zu einer 3, 0-Gebühr in Abstufungen von 0, 1-Gebühren). Nach § 14 RVG bestimmt der Rechtsanwalt die außergerichtliche Geschäftsgebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem seiner Kompetenz/Qualifikation, Umfang der anwaltlichen Tätigkeit, der Schwierigkeit, des Haftungsrisikos, ein etwaiger Zeit- oder Fristendruck, die Bedeutung der Sache für den Mandanten sowie dessen Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Für die Einreichung einer Klage beim Arbeitsgericht fällt eine 1, 3 Verfahrensgebühr an, für alle mündlichen Verhandlungen vor dem Arbeitsgericht einmalig eine 1, 2 Terminsgebühr und für einen gerichtlichen Vergleich eine 1, 0 Eingungsgebühr - erfolgt eine Einigung ohne ein Klageverfahren fällt eine 1, 5 Einigungsgebühr an.
Einen vollstreckbaren Inhalt hat eine solche Einigung normalerweise nur für den Mitarbeiter, insbesondere hinsichtlich der Abfindung. Ihr Mitarbeiter wird daher in aller Regel auf die Schaffung eines vollstreckbaren Titels drängen. Es kann aber auch vorkommen, dass Sie als Arbeitgeber noch etwas von Ihrem Mitarbeiter zu bekommen haben beispielsweise wenn Arbeitsmittel noch nicht zurückgegeben sind und dies in die Einigung aufgenommen werden soll. Kündigung: Schriftliche Einigung vor Gericht 3. Möglichkeit: schriftliche Einigung vor Gericht. Schließlich haben Sie auch die Möglichkeit, eine erzielte Einigung schriftlich dem Gericht anzuzeigen. Wenn auch Ihr Mitarbeiter dem Gericht die Einigung anzeigt, wird das Gericht gemäß § 278 Absatz 6 Zivilprozessordnung (ZPO) einen Beschluss erlassen. In diesem Beschluss wird die Einigung festgestellt. Auch dieser Beschluss ist ebenso wie ein protokollierter Vergleich ein vollstreckbarer Titel. Durch dieses schriftliche Verfahren können Sie wertvolle Zeit sparen, insbesondere wenn Sie einen relativ weiten Anfahrtsweg zum Arbeitsgericht haben.
Und auch das hat nichts mit "Eiteitei" und "klein beigeben" zu tun. Wenn eine Seite sich selbst in die innere Haltung "Ich will Frieden stiften in meinem Arbeitsverhältnis", wenn eine Seite also bereit ist, bei sich zu schauen, die eigenen Anteile wahrzunehmen und anzunehmen und Bereitschaft zu zeigen, sich in den Gegner hineinzuversetzen, dann ist viel gewonnen. Zum einen ändert sich dann das eigene Verhalten. Man wird klarer und gelassener und ist nicht mehr ferngesteuert von den eigen Emotionen. Das gibt einem Freiheit für die sachliche Verhandlung und den sachlichen Konflikt. Da beide Parteien sich in ein und dem selben System ("System Arbeit") befinden und nicht isoliert stehen, wird sich der andere Teil automatisch mit bewegen. Auch das ist eine Chance, auch das erfordert Mut aber auch das ist lohnenswerter als "Gemetzel".