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Die vernünftige Regelung, die das Gesetz vorsieht wäre auch schöner. Ich wollte ja mit meinem Fall nur zeigen, dass man auch entgegen des Rechtes handeln könnte, um den Frieden in der Anlage zu erhalten. # 7 Antwort vom 24. 2007 | 22:00 @sika0304 Und was macht Ihr, wenn ein Eigentümer sein Recht kennt und auf Einhaltung des Rechts besteht? Der Frieden in der Anlage ist doch durch so ein Verhalten erst Recht gefährdet Und jetzt? Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut. Fenster in gewerblichen Räumen undicht - wer zahlt? VM will neues einbauen ich soll mich beteiligen (Vermieter). Anwalt online fragen Ab 25 € Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden Keine Terminabsprache Antwort vom Anwalt Rückfragen möglich Serviceorientierter Support Anwalt vor Ort Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit. Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche mit Empfehlung Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage.
- Inzwischen bin ich im Urlaub... "Rein rechtlich" war mein eigenmächtiges Handeln sicher "nicht o. k. ", oder?! - Aber ich hatte echt Angst um die Bausubstanz "unseres" Hauses! "Rein technisch" war mein Vorgehen aber doch sicher in Ordnung, oder? Wer zahlt bei WEG bei undichtem Dachfenster? Baurecht. - Oder sollte es etwa für das etwas feuchte Mauerwerk "besser" sein, wenn man dieses in der kalten Jahreszeit "non stop" der Kälte dauerhaft aussetzt? Oder hätte ich das besser nicht tun sollen? - Warum dann nicht?
Meine Erfahrung zeigt, sobald eine Sonderumlage beschlossen wurde, gibt es von irgendeinem Eigentümer eine Klage gegen diesen Beschluss, oder der zahlt nicht und man klagt gegen den. # 11 Antwort vom 26. 2006 | 20:10 @sika der Energiepass ist noch nicht pflicht. Die Bundesregierung will die Richtlinie im Laufe des Jahres 2006 nun umsetzen. # 12 Antwort vom 27. 2006 | 09:37 Stimmt Eirene123, aber bei der heutigen Politik weiß man ja nie, ob jetzt etwas wirklich gilt oder nicht oder später oder doch ganz anders.... ;). Heute habe ich z. wieder etwas vom 1. 7. Dachfenster undicht wer zahlt die. 6 gelesen. # 13 Antwort vom 29. 2006 | 00:29 Fenster gehören nicht immer zum Gemeinschaftseigentum. Es kommt immer auf die Eigentümerversammlung bzw. auf die Vereinbarung an. (Siehe Protokolle) Ist nichts vereinbart, ist das Gemeinschaftseigentum. Stelle einen Antrag bei der Hausverwaltung auf Austausch der Fenster. Entweder erschlagen die dich oder die nehmen es ins Protokoll auf. Bei uns war es so: Einige Eigentümer haben auf ihre Kosten die Fenster ausgetauscht bis später der Hausverwalter gesagt hat, moment mal, das ist Gemeinschaftseigentum.