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(weitere Informationen unter oder Telefon 0671/793-1212). Leistungsbeschreibung Die Haltung von folgenden Tieren müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen. besteht eine Pflichtmitgliedschaft in der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz. Bitte beachten Sie die nebenstehenden Hinweise.
Pferde gehören nach § 1 in Verbindung mit § 2 Nr. 4 a) des Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG) als "Vieh" zu den Haustieren und fallen damit unter die weiteren Vorschriften dieses Gesetzes, das den Schutz vor und die Bekämpfung von Tierseuchen regelt. Bei den nach dem Tierseuchengesetz zu entschädigenden Seuchen handelt es sich um anzeigepflichtige Tierseuchen, die vom Gesetzgeber in Abhängigkeit von ihrer volkswirtschaftlichen Bedeutung und der Gesundheitsgefährdung für den Menschen festgelegt werden. Pferdehaltung Pferd, Grundstücke & Gärten mieten und kaufen in Rheinland-Pfalz | eBay Kleinanzeigen. Für Pferde sind hier zu nennen: Afrikanische Pferdepest Ansteckende Blutarmut der Einhufer Beschälseuche Pferdeenzephalomyelitis Rotz Tollwut Von den genannten Seuchen sind in Deutschland in den letzten Jahren nur Einzelfälle von ansteckender Blutarmut der Pferde und Tollwut aufgetreten. Bei Feststellung eines derartigen Seuchenfalles, i. d. R. aber schon bei einem begründeten Seuchenverdacht, kommt es zu einer amtlichen Tötungsanordnung. Im Fall einer amtlichen Tötungsanordnung hat der betroffene Pferdehalter Anspruch auf eine Entschädigung nach dem Tierseuchengesetz, wenn er seinerseits die einschlägigen Rechtsvorschriften, darunter auch die Meldung und Beitragszahlung an die Tierseuchenkasse, erfüllt hat.