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Krankenhausgesellschaft Sachsen Martin Jonas wird Vorstandsmitglied Sana-Regionalgeschäftsführer Martin Jonas ist in den Vorstand der Krankenhausgesellschaft Sachsen berufen worden. Die Mitgliederversammlung der Krankenhausgesellschaft Sachsen (KGS) hat auf ihrem Jahrestreffen in Leipzig den Vorstand für die nächste Legislaturperiode gewählt. Martin Jonas, der seit Juli diesen Jahres als Regionalgeschäftsführer für sieben Sana Kliniken verantwortlich ist, die länderübergreifend in Sachsen und Franken angesiedelt sind, wurde neu in dieses Amt berufen. Jonas verfügt über langjährige Erfahrungen im Klinik-Management verschiedener Klinikgruppen. Krankenhausgesellschaft sachsen seminare in nyc. Bereits im September war der 41-Jährige zudem in den Landesvorstand Mitteldeutschland des Verbandes der Krankenhausdirektoren (VKD) gewählt worden, deren alter und neuer Vorsitzender der Magdeburger Peter Zur ist. Der KGS-Vorstand setzt sich aus neun Mitgliedern zusammen. Sie werden von der Mitgliederversammlung unter Berücksichtigung der Trägerpluralität für vier Jahre gewählt.
Arbeitsbedingungen in der Kranken- pflege verbessern Mehr dazu Kommission hat eine große Aufgabe vor sich Mehr dazu » Scheitern mit Ansage: Impfpflicht-Debakel NEU Geschäftsbericht 2021 Alle Infos über das vergangene Geschäftsjahr steht Ihnen ab sofort online hier zur Verfügung » Podcast Folge 6 ist online In der dieser Folge ist Dr. Gaß im Gespräch mit Prof. Dr. Edgar Franke Ambulantes Operieren AOP-Gutachten Am 1. April wurde das AOP-Gutachten zur Erweiterung des AOP-Katalogs veröffentlicht. Mehr Infos Aktuell Krieg in der Ukraine - Wir helfen Alle Infos zu Hilfen auf Bundesebene und durch Krankenhäuser sowie eine Übersicht von Hilfsorganisationen. Krankenhäuser sind mehr als Wirtschaftsunternehmen: Jeder 35. Krankenhausgesellschaft sachsen seminare in new york. Erwerbstätige arbeitet in einem Krankenhaus Die Schere zwischen Kosten und Finanzierung geht immer weiter auseinander Transparent für Qualität und Hygiene Seit 2005 sorgen Krankenhäuser mit Qualitätsberichten für Transparenz. Ausbildung und Anerkennung OTA/ATA Hier finden Sie alle relevanten Informationen zu den Berufen OTA und ATA Zahlen & Fakten Krankenhausstatistik Hier finden Sie viele Eckdaten zum Krankenhauswesen und zur Krankenhausversorgung Patientensicherheit im Krankenhaus Fehlermeldesysteme Praxisbeispiele zeigen wie eine gelebte Sicherheitskultur im Krankenhaus aussieht Demenz - eine Herausforderung für Krankenhäuser Best-Practice-Beispiele Die steigende Zahl von Patienten mit Demenz stellt besondere Anforderungen an die Krankenhäuser.
Die Förderdauer einer fachärztlichen Weiterbildung darf die maximal mögliche ambulante Weiterbildungszeit nach geltender WBO nicht überschreiten. Weiterbildungsabschnitte, die der WBO genügen, werden durch die zeitnahe Ausstellung einer Bescheinigung durch die Ärztekammer Sachsen-Anhalt für die Förderung dieser Weiterbildung bestätigt.
Förderung im ambulanten Bereich: Entsprechend der bundesweiten Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung gemäß § 75 a SGB V fördert die KV Sachsen zusammen mit den Krankenkassen finanziell insbesondere die allgemeinmedizinische Weiterbildung in Sachsen. Die Förderung im ambulanten Bereich beträgt 5. 000 EUR pro Monat und Vollzeitstelle. In unterversorgten bzw. von Unterversorgung bedrohten Planungsbereichen werden die Förderbeträge um monatlich 500 EUR (Unterversorgung) bzw. Krankenhausgesellschaften (Veranstalter). 250 EUR (drohende Unterversorgung) erhöht. Die Förderung eines Weiterbildungsverhältnisses wird auf Antrag des Praxisinhabers von der zuständigen KV-Bezirksgeschäftsstelle gewährt, wenn der Antragsteller die Weiterbildungsbefugnis besitzt und in seiner Praxis eine vorhandene Stelle zur Weiterbildung in der Allgemeinmedizin mit einem geeignetem Bewerber besetzen kann. Weitere Informationen und Auskünfte zu den erforderlichen Anträgen erhalten Sie unter: Ärzte in Weiterbildung (Kassenärztliche Vereinigung Sachsen) Förderung im stationären Bereich: Die Fördermittel im stationären Bereich zur Besetzung umgewandelter Stellen mit Ärzten in allgemeinmedizinischer Weiterbildung erhalten Krankenhäuser nach § 108 SGB V und Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen nach § 111 SGB V. Die Fördermittel werden von den Einrichtungen bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG e.