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Bestell-Nr. : 600982000 EAN: 4061792001558 Nennaufnahmeleistung: 1100 W Max. Fördermenge: 4000 l/h Für die automatische Wasserversorgung, zur Gartenbewässerung, Grundwasserförderung sowie zum Fördern, Auspumpen und Umwälzen von Klarwasser Hochwertiges Gleitringdichtungssystem für lange Lebensdauer Langlebiges Edelstahl-Pumpengehäuse Separate Wasser-Einfüllöffnung für einfache Inbetriebnahme der Pumpe Werkzeuglose Wasser-Ablassschraube zum Schutz bei Frostgefahr
Zielgruppe Im Verkehrsrecht tätige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, insbesondere Fachanwälte für Verkehrsrecht In der Hoffnung auf eine deutliche Verbesserung der Coronalage holen wir die ursprünglich für den 08. Mitarbeiterseminar akademie für steuer und wirtschaftsrecht die. Dezember 2021 geplante Veranstaltung im Frühsommer 2022 nach! Thema Die AG Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins möchte mit dieser Veranstaltung den in Berlin und Brandenburg im Bereich des Verkehrsrechts tätigen Rechtsanwälten/-innen Gelegenheit geben, ihre Fachkenntnisse mit Blick auf die regionale obergerichtlich Rechtsprechung im Bereich des Verkehrsrechts zu vertiefen. Schwerpunkte Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht möchte mit dieser Veranstaltung den in Berlin und Brandenburg tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten die regionale obergerichtliche Rechtsprechung im Verkehrsrecht näher bringen. Neben der aktuellen Rechtsprechung im Verkehrszivil– und –strafrecht runden Themen rund um die Sachverständigenbegutachtung die Tagung ab.
Tagungsablauf (Änderungen vorbehalten): 10:30 - 10:45 Uhr Begrüßung durch die Tagungsleiterin 10:45 - 12:05 Uhr Die Rechtsprechung des Kammergerichts zum Verkehrsstrafrecht und zu den Beschwerdeverfahren im OWI-Recht Regine Grieß, Vorsitzende Richterin am Kammergericht, Berlin 12:25 - 13:45 Uhr Psychische Schäden durch Verkehrsunfall Dr. med. Matthias Fabra, Arzt für Neurologie und Psychiatrie, Psychotherapie, Hamburg und Berlin 14:30 - 15:50 Uhr Die Verkehrsunfallrekonstruktion aus rechtsmedizinischer Sicht Priv. -Doz. Dr. Sven Hartwig, Facharzt für Rechtsmedizin, Institut für Rechtsmedizin der Charité - Universitätsmedizin Berlin 16:05 - 17:25 Uhr Die Rechtsprechung des Kammergerichts zum Verkehrszivilrecht Dr. Peter-Hendrik Müther, Vorsitzender Richter am Kammergericht, Berlin 17:40 - 19:00 Uhr Was nimmt der Fahrer wahr? - § 142 StGB aus Sicht der Unfallrekonstruktion Dr. Michael Weyde, Dipl. -Ing., ö. Mitarbeiterseminar akademie für steuer und wirtschaftsrecht von. b. u. v. Sachverst. für Straßenverkehrsunfälle sowie Auswertung von Unfalldatenspeichern, Berlin Ihre Tagungsleiterin Monika Maria Risch, Rechtsanwältin, Berlin Tagungsort Hotel Palace Berlin * Tel.
Die Hotelbranche hat eine herbe Niederlage vor dem BVerfG erlitten. Das BVerfG hat vier Verfassungsbeschwerden gegen kommunale Übernachtungssteuern abgewiesen. Mitarbeiterseminar akademie für steuer und wirtschaftsrecht den. Die Entscheidungen könnten bundesweit zu einer erheblichen Ausbreitung der Bettensteuer führen. Gegenstand der Beschwerdeverfahren vor dem BVerfG waren vier Verfassungsbeschwerden gegen die Erhebung einer kommunalen Steuer (im Volksmund "Bettensteuer") auf entgeltliche, nicht beruflich veranlasste Übernachtungen in der Freien und Hansestadt Hamburg, der Freien und Hansestadt Bremen sowie in Freiburg im Breisgau. Kommunale Übernachtungssteuern von bis zu 5% des Übernachtungspreises In Deutschland ist die kommunale Übernachtungssteuer in Form der Erhebung einer Abgabe von bis zu 5% auf den Übernachtungspreis in Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben nicht unüblich. Die Steuer war jedoch bisher verfassungsrechtlich umstritten. Die Hotelbranche unterstützte die Verfassungsbeschwerden von vier Betreibern von Beherbergungsbetrieben und hoffte auch wegen der erheblichen Belastungen der Hotelbranche infolge der Corona-Pandemie auf eine positive Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts.
Und natürlich können Sie während des Live-Webinars auch direkt im Chat Ihre Fragen an die Referenten platzieren. Die Teilnehmergebühren beinhalten umfangreiche Tagungsunterlagen, die Ihnen am Veranstaltungstag vor Ort als Printausgabe und als PDF-Version ausgehändigt werden. Rein digitale Nutzer erhalten nur die digitale Version. Akademie für Steuer- und Wirtschaftsrecht des Steuerberater-Verbandes Köln GmbH | Implisense. Bei einer lokalen Teilnahme bieten wir Ihnen Konferenzgetränke an. Die Seminarreihe ist als Abonnement aufgelegt. Dies bedeutet für Sie: Sie müssen sich um die Buchung Ihrer monatlichen Fortbildung nicht kümmern und sind bei uns immer als Teilnehmer registriert und erhalten Ihr Skript. Das Abonnement verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr. Sollten Sie eine Pause brauchen, können Sie jederzeit kündigen, wir berechnen Ihnen in diesem Fall zeitanteilig die bereits wahrgenommenen Termine sowie eine Stornogebühr in Höhe von 50, 00 €. Ein späterer Einstieg in die Seminarreihe ist jederzeit möglich.
Der kommunale Gesetzgeber darf laut BVerfG zwischen beruflich veranlassten und nicht beruflich veranlassten Übernachtungen differenzieren, er muss es aber nicht. Die Anknüpfung der Steuer an nicht beruflich veranlasste entgeltliche Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben könne aus Sicht der jeweiligen Kommune z. B. Haas - Seminare und Online Inhalte suchen und finden. unter dem Gesichtspunkt der lokalen Wirtschaftsförderung durchaus sachgerecht sein. Berufsfreiheit nur minimal tangiert Schließlich sah das BVerfG in der Übernachtungssteuer auch keinen ungerechtfertigten Eingriff in die Berufsfreiheit der Beschwerdeführer. Die Inanspruchnahme der Beherbergungsbetriebe quasi als Zahlstelle für die Übernachtungssteuer sei aus Gründen der Praktikabilität der Erhebung und Durchsetzung der Steuerpflicht sachgerecht. Die Pflicht zur Mitwirkung der Beherbergungsbetriebe durch Anmeldung der Steuer sowie Abführung an die Kommune sei ein zumutbarer und damit nicht unverhältnismäßiger Aufwand. Übernachtungssteuer vom Steuerfindungsrecht der Städte und Gemeinden gedeckt Insgesamt unterfällt nach den Entscheidungen des BVerfG die Übernachtungssteuer dem Steuerfindungsrecht der Städte und Gemeinden.