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(2) Ergänzend zu diesem Gesellschaftsvertrag gelten die Bestimmungen des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung in der jeweils gültigen Fassung.
Sie kann eine umfassende Prüfung und Beratung durch einen Rechtsanwalt/Steuerberater im Einzelfall nicht ersetzen.
Haftung des GmbH-Geschäftsführers Im Innenverhältnis obliegt dem Geschäftsführer die Leitung des Betriebes (§ 37 I GmbHG). Damit verbunden ist die treuhänderische Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen und die Sorge für einen reibungslosen, effizienten und gewinnorientierten Betriebsablauf. Hierbei hat er die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns anzuwenden. Grundsätzlich ist die Geschäftsführungsbefugnis für gewöhnliche Rechtsgeschäfte umfassend, kann aber durch Satzung, Gesellschaftsversammlung und Beschlüsse des Aufsichtsrats bzw. Beirates beschränkt werden (§ 37 I GmbHG). Geschäftsführervertrag ug muster ihk e. Weiterhin ist der Geschäftsführer für die Vertretung nach außen verantwortlich (§ 35 I GmbHG). Gegenüber Dritten ist die Vertretungsmacht des Geschäftsführers inhaltlich unbeschränkt (§ 37 II Satz 1 GmbHG). Besteht Gesamtvertretung, steht dem Geschäftsführer, anders als bei der Einzelvertretung, die Vertretungsbefugnis nur zusammen mit anderen zu. Die Bestellung zum Geschäftsführer erfolgt durch körperschaftlichen Organisationsakt und ist jederzeit widerruflich.
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