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Aber genau das ist die Tendenz. Und so ein novelliertes Polizeigesetz untermauert am Ende exakt solche Phantasien. Wenn die Leute noch kirrer in der Birne werden, weil sie zu lange Merkel, Söder, Spahn, Drosten und Wieler in der Glotze sehen, dann ist das alles gar nicht mehr so weit weg. Dann wird die Begründung womöglich lauten, dass der körperlich fitte und davon ziehende Jugendliche ein Gefährder, Überträger oder Infizierter sei, den man zur allgemeinen Gefahrenabwehr und zum Schutz der öffentlichen Sicherheit stoppen musste. Zugegeben, ein wenig "Dystopia" muss bei so kranken Gesetzen schon noch drin sein. "Finaler Rettungsschuss" endlich auch für Kinder 5. 00 / 5 5 1 / 5 2 / 5 3 / 5 4 / 5 5 / 5 7 Stimmen, 5. 00 durchschnittliche Bewertung ( 99% Ergebnis) Wir experimentieren. Man kann sich diesen Artikel auch vorlesen lassen. Leider klingt die Dame in Deutsch etwas holperig und unbeholfen. Wer damit klarkommen kann, der mag sich gerne eine Vorlesung geben lassen! Stichwort: "Finaler Rettungsschuss" - DER SPIEGEL. [responsivevoice_button rate="0.
Dies ist noch weitgehend umstritten, aber wohl nicht. Die Menschenwürde beinhaltet auch den Aspekt der Selbstbestimmung und des Auslebens der eigenen Persönlichkeit. Ein Schutz vor sich selbst wäre damit wohl nicht vereinbar. Kann auch mit der Menschenwürde argumentiert werden, um sittlich anstößige Verhaltensweise zu verbieten? Auch dies ist höchst umstritten und stark einzelfallabhängig. Grundsätzlich wird von Behörden aber oft versucht, neuartige Phänomene (z. B. Finaler Rettungsschuss - Rechtslexikon. Schockwerbung, neue Bestattungsformen, Spiele wie Paintball oder Lasertag) mit Hinweis auf die Menschenwürde zu untersagen. Mehr Informationen: Urteile zu diesem Grundrecht finden Sie unter: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden – Menschenwürde (Art. 1 GG) Experteninformationen zu diesem Grundrecht finden Sie unter: Ihr Anwalt für eine Verfassungsbeschwerde – Menschenwürde (Art. 1 GG) Das Bundesverfassungsgericht zur Menschenwürde Die Menschenwürde in der Verfassungsbeschwerde (Teil 1) Die Menschenwürde in der Verfassungsbeschwerde (Teil 2) Bitte bewerten Sie diese Seite.
Ein Beispiel ist die mehrtägige Geiselnahme 1999 in der Landeszentralbank im nordrhein-westfälischen Aachen. Dort habe der Täter letztlich versucht, das Gelände der Bank im Schutze einer Geisel zu verlassen, der er eine entsicherte Handgranate vor den Körper gehalten habe, sagte Stelck. «Der Einsatzleiter der Polizei hatte damals keine andere Möglichkeit, als den Täter mit einem Kopfschuss töten zu lassen. » In Schleswig-Holstein kommt es jährlich mehrere hundert Mal zum polizeilichen Schusswaffengebrauch, allerdings fast ausschließlich um verletzte, kranke oder gefährliche Tiere zu töten (536 Fälle in 2018). Auf Menschen schossen Polizisten im vergangenen Jahr drei Mal, eine Person starb. Außerdem wurde einmal ein Warnschuss abgegeben. Davor hatte es den letzten tödlichen Schusswaffengebrauch eines schleswig-holsteinischen Polizisten im Jahr 2014 gegeben. Polizeigesetze - Todesschuss, Rettungsschuss - Politik - SZ.de. Als nächstes muss sich nun das Kabinett mit der Reform befassen. Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) hatte bereits im Sommer auf die Notwendigkeit hingewiesen.
Insbesondere wird auch ohne die gleichzeitige Verpflichtung, mit dem gerichteten Schuss geringerer Intensität nur die Handlungsunfähigkeit (z. in den Weichteilen des Rumpfes und der Extremitäten) anstelle des tödlich sicheren Schusses (z. in den lebenswichtigen Organen und insbesondere im Kopf) herbeizuführen, der grundlegende Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zwischen den verwendeten Mitteln und dem anerkannten Zweck der Handlung nicht berücksichtigt.
Das gilt natürlich auch dann, wenn das Leben des Polizeibeamten bedroht ist. Die Befürworter des Gesetzes sprechen seit jeher vom "finalen Rettungsschuss", die Gegner vom "finalen Todesschuss". Die Kritiker haben immer darauf hingewiesen, dass die Tötung eines Angreifers niemals von vornherein und generell, also durch Gesetz, geregelt werden könne. Ob die Tötung des Angreifers das einzige Mittel zur Rettung eines anderen Menschenlebens ist, sei immer Tatfrage. Das Todesschuss-Gesetz löse nicht das Problem, vor dem der Polizist im Zeitpunkt seiner Entscheidung stehe; es suggeriere nur eine Lösung. Der Todesschuss ist der schwerste Eingriff in die Rechte eines Menschen. Nichts und niemand kann dem Polizisten die Verantwortung abnehmen, auch nicht ein Gesetz. Es kann ihn nicht von vornherein vor staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen bewahren. Das wäre ein Freibrief zum Töten, den es im Rechtsstaat nicht geben kann. Die Befürchtung der Gegner, nach einer gesetzlichen Regelung könnte die Zahl der Todesschüsse steigen, hat sich nicht bewahrheitet.
Dann werden sie mit Psychologen und Seelsorgern sprechen, um ihr Gewissen zu befragen: habe ich aus vernünftigen Motiven gehandelt oder war ich doch emotional und habe irgendwie Rache üben wollen aufgrund von anderen Anschlägen? Das muss man gut auseinanderhalten, denn unter Umständen kann so etwas auch strafwürdig werden. Eines der zehn Gebote heißt: Du sollst nicht töten. Und da stehen in Klammern auch keine Ausnahmeregeln… Terwitte: Das Gebot heißt eigentlich: Du sollst nicht morden. Und Morden ist das nicht gerechtfertigte Töten eines Menschen. In der Bibel gibt es da differenzierte Schilderungen. Die biblische Aussage ist aber ganz eindeutig: kein Mensch kann sich selber die eigene Würde nehmen, auch ein Gewalttäter oder ein böser Mensch nicht. Wir müssen ihn daran hindern Böses zu tun, wenn es sein muss militärisch oder mit einem finalen Rettungsschuss. Gleichzeitig müssen wir immer auch in den Blick nehmen, dass er eine eigene Würde hat. Das Interview führte Renardo Schlegelmilch.
Nach der letzten Statistik der Innenministerkonferenz (abgedruckt in "Bürgerrechte & Polizei/Cilip109" 1/2016) schossen Polizisten im Jahr 2014 51-mal auf Personen; neben sieben Toten gab es dabei 31 Verletzte. Der polizeiliche Schusswaffengebrauch war früher häufiger. 1970 wurde 160-mal auf Menschen geschossen, 17-mal tödlich. Regelmäßig zählen heute Personen mit psychischen Problemen zu den Opfern des Schusswaffeneinsatzes. Die Todesschuss-Formel, die heute in den Gesetzen steht, war Antwort der Innenminister auf das Münchner Geiseldrama von 1971 (bei dem Bankräuber Hans Georg Rammelmayr eine Geisel erschoss) und auf das Massaker bei den Olympischen Spielen 1972 in München. Die Frage, ob es wirklich kein anderes Mittel als den Todesschuss gibt, gilt in der Fachliteratur als "Entscheidungssituation, wie sie schwieriger kaum denkbar ist". Stimmungen in der Öffentlichkeit dürfen dabei keine Rolle spielen.