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Die Folgen sind dann erstmal nicht nennenswert. In der Fallakte steht dann "Der Zeuge xy hat auf das Schreiben nicht reagiert" bzw "Der Zeuge xy blieb dem Vernehmungstermin unentschuldigt fern". Small Talk
Allerdings verstehe ich nicht, wieso mir eine OWi vorgeworfen wird, wenn von einer Straftat die Rede ist. Muss ich den Bogen überhaupt beachten? Auf einigen Websites las ich, dass man ihn getrost auch ignorieren kann. Auf anderen wieder, dass wenigstens die Pflichtangaben auszufüllen sind. Ich denke jetzt mal, ich kann ignorieren, nur, wenn ich mich äußere, muss ich wenigstens Pflichtangaben tätigen -- Editiert von goleo am 16. 08. 2018 05:39 -- Editiert von Moderator am 17. 2018 13:47 -- Thema wurde verschoben am 17. 2018 13:47 # 1 Antwort vom 16. 2018 | 09:45 Von Status: Unbeschreiblich (30192 Beiträge, 9404x hilfreich) "Betroffener" ist das selbe wie Beschuldigter. Im Strafverfahren heißt es Beschuldigter im OWi-Verfahren Betroffener. Das Schreiben beginnt mit "Ihnen wird vorgeworfen folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:". Eben... Was soll ich nun in den Äußerungsbogen schreiben? Äußerung als Beschuldigter - 4 wertvolle Tipps vom Anwalt. Nichts? Das musst Du selbst wissen, ob Du Dich zu dem Owi-Vorwurf äußern willst. Allerdings verstehe ich nicht, wieso mir eine OWi vorgeworfen wird, wenn von einer Straftat die Rede ist.
Wenn du nicht reagierst wird der Polizist einfach erwähnen, dass du das Schreiben nicht zurückgeschickt hast, evtl. flattert dann auch noch eine Vorladung zur Vernehmung ins Haus, der du aber nicht Folge leisten musst. Wenn da eben vor Gericht, aber § 123 StGB wird, wie du bereits gesagt hast, eh fast immer eingestellt. Danke raiseupslow, dann werde ich das auch so machen Brauchte nur noch ne kleine Bestätigung. Schriftliche Äußerung als Betroffener - was ist das? Verkehrsrecht. Original von masa88x soweit ich weiß musst du bei einer vorladung hingehen und deinen namen etc aufnehmen lassen, aussage kannst du verweigern Muss man definitiv nicht Ergibt sich aus dem Umkehrschluss von §163a StPO, wo drinsteht, dass man verpflichtet ist auf Ladung der Staatsanwaltschaft zu erscheinen. Original von deuspluto hab letztens auch sowas bekommen und bisher nix zurückgeschickt. das was du zitiert hast stand bei mir aber auch nicht drin. Steht bei mir auch nicht als Zitat, ist halt nur der Verweis auf "§111 OWiG" bist du Zeuge oder bist du der Beschuldigte? guck mal in den threadtitel hmmm, ich weiß nicht ganz genau wie die grundlage von solchen briefen ist.
Also: Sobald du eine Vorladung durch das Geiricht oder die StA erhälst, darfst du sie nicht einfach ignorieren, sondern musst sie befolgen und dann auch aussagen. Du schreibst, dass du dich aus privaten Gründen nicht äußern willst. Das kann verständlich sein - es hindert aber den Gesetzgeber nicht daran, jeden zu verpflichten, eine Zeugenaussage zu machen. Schriftliche äußerung als zeuge muster meaning. Denn in Deutschland ist die Wahrheitsfindung (vor Gericht) ein hohes Gut, dem sich andere Interessen unterzuordnen haben. Das bedeutet allerdings nicht, dass es nicht Gründe gibt, bei deren Vorliegen der Zeuge berechtigt ist, seine Aussage zu verweigern. Diese Gründe findest du in den §§ 52 ff. StPO. Es gibt Zeugnisverweigerungsrechte für bestimmte Angehörige des Beschuldigten bestimmte Berufsgeheimnisträger Außerdem ist man berechtigt, die Auskunft auf einzelne Fragen zu verweigern, wenn man sich durch eine Aussage selbst belasten würde (§ 55 StPO). Du solltest einmal besonders in § 52 StPO (Zeugnisverweigerungsrecht der Angehörigen) gucken, ob ein solcher Fall bei dir vorliegt.
Frag jetzt nicht wegen meiner speziellen Situation, interessiert mich im Allgemeinen... Habe das schon öfter gehört und auch bei Wikipedia steht: Darüber hinaus darf gegenüber der Polizei immer das Zeugnis verweigert werden, selbst wenn obige Voraussetzungen nicht erfüllt sind. In solchen Fällen kann sich die Polizei aber entschließen, den Fall an die Staatsanwaltschaft abzugeben. Gegenüber der Staatsanwaltschaft darf dann nur noch nach obigem Zeugnisverweigerungsrecht Zeugnis verweigert werden. Brief von der Polizei - Schriftliche Äußerung als Zeuge | Small Talk | Das PokerStrategy.com Forum. Aber ne rechtliche Begründung steht da nicht bei... Wodruch ist das so geregelt bzw. begründbar? Und auf die ganze Zeugenverweigerung folgt dann, sofern es dem Anlass angemessen ist, eine charmante Maßnahme namens "Beugungshaft". Da wird man dann eingesperrt bis man merkt, dass die Aussage doch nicht ganz so weh tut... Zum ganzen Antwortenmüssen und Hinmüssen etc: Richtig ist, einer polizeilichen Ladung muss man nicht folgen. Ebenso wenig muss man darauf antworten. Allerdings sollte man bedenken, dass die Polizei üblicherweise auch nur ihren Job macht und dass eine Antwort, und sei es nur die, dass man nichts beizutragen hat, einfach höflich wäre.
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