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Pandemie Eine Gastronomen-Familie hat hohe Einbußen, weil sie wochenlang schließen musste. Vor Gericht will sie erreichen, dass das Land dafür aufkommt. Das Urteil ist für die gesamte Branche eine Enttäuschung. Salina Worm, die Geschäftsführerin von Schloss Diedersdorf, vor dem Familienbetrieb in Großbeeren. Foto: Annette Riedl/dpa Gastronomen und andere Betriebsinhaber, die im Corona-Lockdown schließen mussten, haben keinen Anspruch auf staatliche Entschädigung für ihre Einnahmeausfälle. Der Gesetzgeber habe mit den verschiedenen Hilfsprogrammen seine Pflicht erfüllt, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag in einem Musterfall aus Brandenburg. Damit ist das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen. Möglich wäre nur noch eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht. (Az. Geschäftsführer schloss diedersdorf speisekarte. III ZR 79/21) Der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann hatte in der Verhandlung am 3. März gesagt, dass bundesweit sehr viele ähnliche Verfahren bei den Gerichten anhängig seien. Deren Ausgang ist nun vorgezeichnet.
dpa/Jens Kalaene Brandenburger Gastronomen-Familie klagte - Bundesgerichtshof weist Entschädigungsklage wegen Corona-Schließungen ab Eine Gastronomen-Familie aus Brandenburg hatte hohe Einbußen, weil sie in der Pandemie wochenlang schließen musste. Vor Gericht wollte sie erreichen, dass das Land dafür aufkommt. Das Urteil des Bundesgerichtshofs ist wegweisend. Unternehmer beklagen Ungleichbehandlung Mit ihrer Klage gegen das Brandenburger Sozialministerium forderte die Unternehmerfamilie rund 27. 000 Euro – nicht für Betriebskosten, sondern für entgangene Einnahmen. Der Bundesgerichtshof lehnte dies ab. Auch in den ersten beiden Instanzen – Landgericht Potsdam und Brandenburgisches Oberlandesgericht - hatten die Gastronomen schon verloren. Wenig Hoffnung auf Lockdown-Entschädigung | Nachrichten - HOGAPAGE. Die Inhaber von Schloss Diedersdorf sind enttäuscht. "Wir müssen es in der Familie auswerten und dann entscheiden, ob wir vor das Bundesverfassungsgericht gehen", sagt Juniorchefin Salina Worm. Ihr Argument: Unternehmer, die einen Corona-Fall in der Belegschaft hatten, bekamen den Verdienstausfall ersetzt.
Betroffene der Corona-Lockdowns haben nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs keinen Anspruch auf staatliche Entschädigung für ihre Einnahmeausfälle. Die Karlsruher Richterinnen und Richter wiesen am Donnerstag in einem Pilotverfahren die Klage eines Gastronomen und Hoteliers gegen das Land Brandenburg ab, der im Frühjahr 2020 weitgehend schließen musste (Az. III ZR 79/21). Hilfeleistungen für von der Pandemie schwer getroffene Wirtschaftsbereiche seien keine Aufgabe der Staatshaftung, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann bei der Urteilsverkündung. Aus dem Sozialstaatsprinzip folge nur eine Pflicht zu innerstaatlichem Ausgleich. Die nähere Ausgestaltung bleibe dem Gesetzgeber überlassen. In der Pandemie sei der Staat dieser Verpflichtung durch die Auflage von Hilfsprogrammen nachgekommen. Geschäftsführer schloss diedersdorf oktoberfest. Damit ist das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen. Möglich wäre nur noch eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht. Die Entscheidung hat grundsätzlichen Charakter. Die Land- und Oberlandesgerichte orientieren sich in aller Regel daran.
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Mönchengladbach, Deutschland