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Wir informieren Sie auf jeden Fall gerne im Voraus zu allen anfallenden Kosten. Sven Skana Fachanwalt für Verkehrsrecht Anwalt für Strafrecht Neueste Beiträge
OLG Frankfurt – Az. : 2 Ss 362/10 – Urteil vom 11. 04. 2011 Die Revision der Angeklagten wird auf ihre Kosten als unbegründet verworfen. Gründe Das Amtsgericht - Strafrichter – in Darmstadt hat die Angeklagte am 19. 2. 2010 wegen fahrlässiger Körperverletzung verwarnt und die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen in Höhe von je 50. - € vorbehalten. Die hiergegen gerichtete Berufung der Angeklagten hat das Landgericht Darmstadt durch Urteil vom 13. 7. 2010 verworfen. Fahrlässige koerperverletzung durch angeleinten hund . Symbolfoto: Von Alzbeta/ Nach den Feststellungen des Landgerichts führte die Angeklagte am …. 2008 gegen 17. 00 Uhr den ihr und ihrem Ehemann gehörenden Boxerhund A, der sich gegenüber anderen Hunden dominant verhalten und Anfangsaggressionen gezeigt habe, sowie den ihrer Tochter gehörenden Boxerhund B in dem an die Straße … in O1 angrenzenden Waldgebiet, in dem kein Leinenzwang besteht, unangeleint aus. Zur selben Zeit ging die Geschädigte C in dem besagten Waldstück spazieren, wobei sie ihren Hund angeleint bei sich führte.
Der Hundehalter verletzte seine Sorgfaltspflichten. Er hätte nicht mit seinem Schäferhund, der nicht aufs Wort hört, das Haus verlassen dürfen, ohne ihn anzuleinen. Durch sein sorgfaltswidriges Verhalten hat der Hundehalter ein absehbares Risiko geschaffen, dass sein Hund sich Passanten unkontrolliert nähern kann. Dass sich dabei anlässlich einer Abwehrreaktionen jemand verletzten kann, war für den Hundehalter vorhersehbar. Fahrlässige körperverletzung durch angeleinten hundertwasser. LG Osnabrück, Urteil vom 20. 1. 21, 5 Ns 112/20; n. rk.
Der Hund sprang dann in Richtung der Frau, die ihn mithilfe ihrer Einkaufstasche abwehren wollte. Dabei kam die Frau zu Fall. Durch den Sturz erlitt sie unter anderem eine Halswirbeldistorsion und eine Kopfprellung. Erst als sie am Boden lag, gelang es dem Angeklagten, den Hund zu packen und in das Haus zurückzubringen. Die verletzte Frau, die an dem Strafverfahren als Nebenklägerin teilnahm, stellte aufgrund dieses Vorfalls Strafantrag gegen den Hundehalter. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück erhob daraufhin Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung zum AG Bersenbrück. Dort wurde der Angeklagte nach durchgeführter Beweisaufnahme über den Hergang des Vorfalls zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 40 Euro wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Fahrlässige körperverletzung durch angeleinten hund oder katze humpeln. Diese Strafe wollte der Angeklagte jedoch nicht akzeptieren und legte Berufung ein. Er bestritt, dass die Hunde überhaupt auf die Straße gelaufen seien. Sie hätten stattdessen nur in seinem Wohnzimmer gebellt. Dabei müsse sich wohl die verletzte Frau erschrocken haben und gestürzt sein.
Die Verletzungen können sowohl durch Bisse, als etwa auch durch umstoßen/-reißen verursacht werden. Darauf ob im Einzelfall Leinenpflicht bestanden hat oder nicht kommt es nicht an. Schnell ist es passiert, dass sich der Hund in einem unbeobachteten Augenblick beim Spaziergang oder durch ein offenes Tor vom Grundstück entfernt. Regelmäßig sind andere Hunde der Grund - zu ihnen fühlt sich der eigene Hund "unwiderstehlich" hingezogen. Zu Verletzungen kommt es in nahezu allen hier bearbeiteten Fällen, weil der andere Hundebesitzer seinen Hund in Gefahr wähnt und sich mutig zwischen die Hunde stellt oder bei einer bereits begonnenen Beißerei versucht die Hunde zu trennen. Im Fortgang kommt er dann zu Fall und/oder wird gebissen. Nach hiesiger Erfahrung besteht durchaus die Aussicht ein vor diesem Hintergrund eingeleitetes Verfahren zur Einstellung zu bringen. Im Einzelfall sind dabei die Einzelheiten des Vorfalls möglichst genau aufzuklären. Regelmäßig sind die Schilderungen des Verletzten subjektiv geprägt und eigenes Fehlverhalten bzw. Fahrlässige und gefährliche Körperverletzung durch Hundebiss. Mitverschulden wird nicht gesehen.