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Waffenschein: 150, 00 Euro, Kleiner Waffenschein: 60, 00 Euro. Rechtsgrundlage § 10 Abs. 4 Waffengesetz (WaffG), Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (VwGebV), Tarifstelle 25. 1. 33 (Waffenschein), Tarifstelle 25. 37 (Kleiner Waffenschein). § 10 WaffG VwGebV
Welche Gebühren fallen an? Waffenschein: 150, 00 Euro, Kleiner Waffenschein: 60, 00 Euro. Rechtsgrundlage § 10 Abs. 4 Waffengesetz (WaffG), Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (VwGebV), Tarifstelle 25. 1. 33 (Waffenschein), Tarifstelle 25. 37 (Kleiner Waffenschein). § 10 WaffG VwGebV
Welche Gebühren fallen an? Die Erteilung eines Waffenscheines ist gebührenpflichtig. Über die Gebührenhöhe informiert Sie die zuständige Stelle. Welche Fristen muss ich beachten? Eine besondere Antragsfrist ist nicht zu beachten. ᐅ Rechtsanwalt Nordhausen Waffenschein ᐅ Jetzt vergleichen & finden. Was sollte ich noch wissen? Die Erteilung einer Erlaubnis zum Führen einer Waffe (Waffenschein) setzt immer auch die Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen (Waffenbesitzkarte) voraus. Dies gilt nicht für die Erteilung des so genannten "kleinen" Waffenscheins. Der Nachweis der Sachkunde wird durch eine Waffensachkundeprüfung erbracht, für die das Thüringer Landesverwaltungsamt zuständig ist. Einen Teilnahmeantrag für diese Prüfung können Sie bei Ihrem Landkreis bzw. Ihrer kreisfreien Stadt oder bei der Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses im Thüringer Landesverwaltungsamt stellen. Thüringer Landesverwaltungsamt Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus) Keine zuständige Stelle gefunden Bitte geben Sie Ihren Ort an.