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Die Betreuungsstelle der Landeshauptstadt München hilft betreuten Personen und Betreuer*innen bei der Erfüllung dieser Zielsetzungen.
Gesetzliche Vertretung und Hilfe bei Krankheit oder Behinderung. Die rechtliche Betreuung ist die gesetzliche Vertretung von volljährigen Personen für die Angelegenheiten (Aufgabenkreise), die die betroffene Person aufgrund einer psychischen Erkrankung oder körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln kann. Eine rechtsgültig erstellte Vorsorgevollmacht, mit der die zu regelnden Angelegenheiten ebenso gut wie mit einer rechtlichen Betreuung erledigt werden können, hat jedoch Vorrang vor der Bestellung eine*r rechtliche*n Betreuer*in. Rechtliche Betreuung - Antrag, Auswirkungen und Folgen - Familienratgeber. Ebenso Vorrang haben andere Hilfen, wie beispielsweise Unterstützung durch Sozialbürgerhäuser, Beratungsstellen oder Krisendienste et cetera, sofern diese Hilfen geeignet sind eine rechtliche Betreuung entbehrlich zu machen. Bei der rechtlichen Betreuung ist die Wahrung von Menschenwürde, Selbstbestimmung und Freiheit zentral: Betroffene werden nicht "bevormundet", sondern unterstützt und begleitet werden.
Eine gesetzliche Betreuung kann für einen Zeitraum bis zu 7 Jahren eingerichtet werden. Eine Eilbetreuung kann z. B. Formloser antrag gesetzliche betreuung an tv. eingerichtet werden, wenn jemand akut erkrankt ist, dringende Entscheidungen anstehen, die auf Grund der Erkrankung nur ein Stellvertreter treffen kann und das Gericht sofortigen Handlungsbedarf sieht. Eine Eil- oder auch vorläufige Betreuung kann für längstens 6 Monate eingerichtet werden. Zwischenzeitlich wird das Gespräch mit der Betreuungsstelle nachgeholt und ein ärztliches Gutachten über die Notwendigkeit der Betreuung evtl. über den Sechsmonatszeitraum hinaus eingeholt.
Der Antrag auf Betreuung Dass eine Person unter Betreuung gestellt wird, kann jede Person beim Vormundschaftsgericht anregen. Die meisten Vormundschaftsgerichte oder Betreuungsstellen stellen hierfür sogar einen Betreuungsantrag zur Verfügung. In diesem Antrag muss der Antragsteller unter anderem seine persönlichen Daten, einen Vorschlag für die Aufgabenkreise des Betreuers, die Krankheit und den Aufenthaltsort des Betroffenen angeben. Immer angegeben werden muss, woran man erkennt, dass der Betroffene die Fähigkeit verloren hat, seine Angelegenheiten selbst zur regeln. Beachten sollte der Antragsteller aber, dass der Betroffene im Verlauf des Betreuungsverfahrens voraussichtlich erfahren wird oder wissen wollen wird, wer die Betreuung angeregt hat. Betreuungsstelle. Diese Informationen werden vom Vormundschaftsgericht bzw. von anderen Verfahrensbeteiligten an die Betroffenen weitergegeben. Zudem kann eine Betreuungsanregung nicht zurückgezogen werden, da das Gericht die Erforderlichkeit der Betreuerbestellung solange prüfen wird, bis die Frage einer eventuellen Betreuungsanordnung abschließend geklärt ist.
Bei all dem steht aber auch das Wohl und der Wunsch des Betreuten im Vordergrund. D. h., dass wenn der zu Betreuende eine bestimmte Person benennt, die ihn betreuen soll, so wird diese, wenn sie geeignet ist, auch zum Betreuer bestellt. Sie können den Namen der Person, die Sie betreuen soll oder von der Sie möchten das sie Ihren Angehörigen oder Klienten betreut, bereits im formlosen Antrag oder im Antragsformular mit angeben. Formloser antrag gesetzliche betreuung an op. Das Gericht wird im Anschluß an die Betreuungsempfehlung durch die Betreuungsstelle einen ärztlichen Gutachter beauftragen oder eine ärztliche Stellungnahme von Ihrem Fach-bzw. Hausarzt einholen. Wenn auch hier die Notwendigkeit der Einrichtung einer Betreuung bestätigt und der Umfang der Betreuung dargelegt wurde, kommt es zu einer richterlichen Anhörung. Die Anhörung findet entweder in der Wohnung des Betreffenden oder im Gericht statt. Sollte jemand aus gesundheitlichen Gründen in der stationären Versorgung sein, so sucht ihn der zuständige Richter auch dort auf um mit ihm die Betreuung und die Inhalte der Betreuung zu besprechen.
Der Zeitraum von der Antragstellung bis zum Gerichtstermin kann sich auf ca. 6 bis 12 Wochen belaufen. Wer wird Betreuer? Bei der Auswahl des Betreuers hat das Gericht die Wünsche des antragstellenden Menschen zu berücksichtigen. Auswirkungen der Betreuung Die Bestellung eines Betreuers ist keine Entrechtung. Sie hat nicht zur Folge, dass der betreute Mensch geschäftsunfähig wird. Wie lange dauert eine Betreuung? § 1908 d Abs. 1 BGB schreibt deshalb ausdrücklich vor, dass die Betreuung aufzuheben ist, wenn ihre Voraussetzungen wegfallen. Formloser antrag gesetzliche betreuung an der. Die beteiligten Personen, insbesondere der Betreute und der Betreuer, haben daher jederzeit die Möglichkeit, dem Vormundschaftsgericht den Wegfall der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden Voraussetzungen mitzuteilen und so auf eine Aufhebung der Betreuung hinzuwirken. Informationen entnommen aus einem Ratgeber vom BMJ (=Bundesministerim der Justiz), diese Broschüre kann man sich kostenlos zusenden lassen oder auch als Pdf. -Datei Betreuungsrecht herunterladen.
Wer kann einen gesetzlichen Betreuer beantragen? Erwachsene Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können und deshalb auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Wie und wo beantragt man eine gesetzliche Betreuung? Betreuung Gütersloh Lindemann - Einrichtung einer Betreuung. Indem man einen schriftlichen oder mündlichen formlosen Antrag beim Vormundschaftsgericht stellt; auch helfen z. B. Der Sozialpsychiatrische Dienst bei der Antragstellung. Im Antrag sollten nähere persönliche Daten, Klinikaufenthalte, Diagnosen, der behandelnde Arzt und der Grund für eine Betreuung enthalten sein. Das Vormundschaftsgericht wird dann noch ein Gutachten des behandelnden Arztes veranlassen und ein Mitarbeiter der städtischen Betreuungstelle wird noch einen Sozialbericht in Zusammenarbeit mit dem Antragsteller anfertigen. Sofern alle Daten beim Vormundschaftsgericht vorliegen, wird ein Termin für die Anhörung gemacht und entschieden, ob eine Betreuung und auf welche Bereiche bezogen diese für erforderlich gehalten wird.