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Der Betriebsrat tagt, die Tür geht auf, der Arbeitgeber kommt herein und sagt: "Ich habe hier noch rasch eine Kündigung, eine personelle Einzelmaßnahme, eine Versetzung. " Und schon stellt sich die Frage: Dürfen wir das überhaupt? Warum sollten wir das nicht dürfen? Nun, nach § 29 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) lädt der Betriebsratsvorsitzende rechtzeitig ein unter Mitteilung der Tagesordnung. Das können sein, drei Tage, vier Tage, je nachdem was die Geschäftsordnung regelt. Warum muss ich die Frist einhalten? Nun deshalb, weil das einzelne Betriebsratsmitglied sich auf die Sitzung vorbereiten soll. Und dazu benötigt es eben den einen oder den anderen Tag. Änderung der tagesordnung betriebsrat protokoll von. Bedarf es dann dieses Schutzes, wenn eine Änderung der Tagesordnung angedacht ist, die der Arbeitgeber durch sein plötzliches Erscheinen hervorruft? Wir schauen uns einmal an, wie die Sitzung verläuft. Der Betriebsratsvorsitzende lädt zunächst zur Sitzung ein und fragt ab, ob ein Betriebsratsmitglied verhindert ist. Was passiert, wenn das Betriebsratsmitglied verhindert ist?
Diese Änderung der Tagesordnung ist jedoch nicht ohne jede Voraussetzung möglich. Wir brauchen erstens: Das Zusammentreten eines beschlussfähigen Betriebsrats, notfalls auch anhand der Ersatzmitglieder, die für verhinderte Betriebsratsmitglieder eingetreten sind. Wir brauchen ferner in der Sitzung einen, und ich betone, einen einstimmigen Beschluss, dass die Tagesordnung geändert wird. Durch die Notwendigkeit des einstimmigen Beschlusses wird das Interesse des einzelnen Betriebsratsmitglieds geschützt, nicht überfahren zu werden an einer Beschlussfassung teilnehmen zu müssen, wo es sich nicht hat ausreichend vorbereiten können. Änderung der tagesordnung betriebsrat protokoll den. Es kann also jederzeit sagen: "Nein, damit bin ich nicht einverstanden. " Dann ist die Änderung der Tagesordnung nicht möglich.
Das Protokoll ist unverzüglich und ohne schuldhaftes Verzögern zu erstellen und allen Sitzungsteilnehmern sowie sonstigen berechtigten Personenkreisen zugänglich zu machen. Ist eine Betriebsratssitzung nur gut zur Beschlussfassung? Nein, in einer Betriebsratssitzung werden natürlich auch andere Angelegenheiten von Belang besprochen: Vorbereitung der kommenden Sitzung Vorbereitung von Gesprächen und Besprechungen mit Vorgesetzten und Mitarbeitern Bestimmung, Einhaltung und Setzen von Fristen Aufgabenplanung und Aufgabenverteilung allgemeine Aktivitäten Entwicklung, Überwachung und Begleitung von Projekten Meinungsgestaltung Das Betriebsratsprotokoll ist ein rechtlich verbindliches Dokument, es kann folglich nicht einfach nach Belieben der Teilnehmer geändert werden. Weist ein Teilnehmer einen berechtigten Änderungswunsch vor, muss er nach § 26 Abs. 2 und §34 BetrVG beim Vorsitzenden des Betriebsrates einen schriftlichen Änderungsantrag einreichen. Änderung der tagesordnung betriebsrat protokoll muster. Dieser hat unverzüglich ohne schuldhaftes Verzögern zu erfolgen.