Kleine Sektflaschen Hochzeit
Wirksamer Kaufvertrag II. Mangelhafte Leistung durch den Verkäufer bei Gefahrübergang/Erwerb… Weitere Schemata A. Zulässigkeit I. Verwaltungsrechtsweg 1. Spezialzuweisung zum VerwG 2. Generalklausel, §… Wirksamkeitsvoraussetzungen: 1. Testierfähigkeit, § 2229 BGB Bei Minderjährigen ab dem 16. Leb… I. Tatbestand 1. Schema zur Aufhebung eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes | iurastudent.de. Objektiver Tatbestand a) Unfall im Straßenverkehr Hierbei handelt es sich… a) Straftat Erforderlich ist eine rechtswidrige und…
Die Rücknahme selbst kann nicht verhindert werden. d) Kein schutzwürdiges Vertrauen, § 48 II VwVfG aa) Vertrauen bb) Schutzwürdigkeit (1) Kein Ausschluss der Schutzwürdigkeit, § 48 II 3 VwVfG (2) Regelvermutung, § 48 II 2 VwVfG (3) Interessenabwägung, § 48 II 1 VwVfG Einerseits: Öffentliches Interesse an der Herstellung rechtmäßiger Zustände Andererseits: Privates Interesse an der Aufrechterhaltung eins Zustandes, in den man vertraut hat e) Rücknahmefrist, § 48 IV VwVfG Problem: Fristbeginn aA: ab Kenntnis der Tatsachen; Arg. : Wortlaut aA: ab Kenntnis der Rechtswidrigkeit; Arg. Rücknahme eines Verwaltungsaktes, § 48 VwVfG - Exkurs - Jura Online. : Wortlaut hM (einschließlich Rspr. ): ab Kenntnis aller Umstände, die für die Rücknahmeentscheidung von Bedeutung sind; Arg. : Wortlaut; Rechtsstaatsprinzip Problem: Anwendbarkeit auch auf Rechtsanwendungsfehler aA: (-); Arg. ): (+); Arg. : Wortlaut, Sinn und Zweck (Vertrauensschutz) 2. Rechtsfolge: Ermessen Insbesondere steht es im Ermessen der Behörde, ob sie mit Wirkung für die Vergangenheit oder nur mit Wirkung für die Zukunft zurücknimmt.
(4) Der widerrufene Verwaltungsakt wird mit dem Wirksamwerden des Widerrufs unwirksam, wenn die Behörde keinen anderen Zeitpunkt bestimmt. (5) Über den Widerruf entscheidet nach Unanfechtbarkeit des Verwaltungsaktes die nach § 3 zuständige Behörde; dies gilt auch dann, wenn der zu widerrufende Verwaltungsakt von einer anderen Behörde erlassen worden ist. (6) Wird ein begünstigender Verwaltungsakt in den Fällen des Absatzes 2 Nr. Rücknahme verwaltungsakt schema. 3 bis 5 widerrufen, so hat die Behörde den Betroffenen auf Antrag für den Vermögensnachteil zu entschädigen, den dieser dadurch erleidet, dass er auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat, soweit sein Vertrauen schutzwürdig ist. 3 Satz 3 bis 5 gilt entsprechend. Für Streitigkeiten über die Entschädigung ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. § 49a VwVfG (1) Soweit ein Verwaltungsakt mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen oder widerrufen worden oder infolge Eintritts einer auflösenden Bedingung unwirksam geworden ist, sind bereits erbrachte Leistungen zu erstatten.
§ 48 Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes (1) Ein rechtswidriger Verwaltungsakt kann, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft oder für die Vergangenheit zurückgenommen werden. Rücknahme verwaltungsakt schema.org. Ein Verwaltungsakt, der ein Recht oder einen rechtlich erheblichen Vorteil begründet oder bestätigt hat (begünstigender Verwaltungsakt), darf nur unter den Einschränkungen der Absätze 2 bis 4 zurückgenommen werden. (2) Ein rechtswidriger Verwaltungsakt, der eine einmalige oder laufende Geldleistung oder teilbare Sachleistung gewährt oder hierfür Voraussetzung ist, darf nicht zurückgenommen werden, soweit der Begünstigte auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat und sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme schutzwürdig ist. Das Vertrauen ist in der Regel schutzwürdig, wenn der Begünstigte gewährte Leistungen verbraucht oder eine Vermögensdisposition getroffen hat, die er nicht mehr oder nur unter unzumutbaren Nachteilen rückgängig machen kann.
Die zu erstattende Leistung ist durch schriftlichen Verwaltungsakt festzusetzen. (2) Für den Umfang der Erstattung mit Ausnahme der Verzinsung gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung entsprechend. Auf den Wegfall der Bereicherung kann sich der Begünstigte nicht berufen, soweit er die Umstände kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte, die zur Rücknahme, zum Widerruf oder zur Unwirksamkeit des Verwaltungsaktes geführt haben. Schema zum Widerruf eines rechtmäßigen Verwaltungsaktes | iurastudent.de. (3) Der zu erstattende Betrag ist vom Eintritt der Unwirksamkeit des Verwaltungsaktes an mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz jährlich zu verzinsen. Von der Geltendmachung des Zinsanspruchs kann insbesondere dann abgesehen werden, wenn der Begünstigte die Umstände, die zur Rücknahme, zum Widerruf oder zur Unwirksamkeit des Verwaltungsaktes geführt haben, nicht zu vertreten hat und den zu erstattenden Betrag innerhalb der von der Behörde festgesetzten Frist leistet. (4) Wird eine Leistung nicht alsbald nach der Auszahlung für den bestimmten Zweck verwendet, so können für die Zeit bis zur zweckentsprechenden Verwendung Zinsen nach Absatz 3 Satz 1 verlangt werden.
1. Examen/ÖR/Verwaltungsrecht AT Prüfungsschema: Widerruf eines Verwaltungsaktes, § 49 VwVfG I. Ermächtigungsgrundlage 1. Spezialgesetzliche Ermächtigungsgrundlagen Beispiel: § 15 II, III GastG 2. § 49 VwVfG II. Formelle Rechtmäßigkeit 1. Zuständigkeit Die Behörde, die zuständig ist für den Erlass des VA, ist auch zuständig für dessen Rücknahme ("Annexzuständigkeit"). 2. Verfahren 3. Rücknahme verwaltungsakt schéma régional climat. Form III. Materielle Rechtmäßigkeit 1. Voraussetzungen der Ermächtigungsgrundlage a) Rechtmäßigkeit des AusgangsVA Problem: Anwendbarkeit auf rechtswidrige AusgangsVA aA: nur § 48 VwVfG; Arg. : Wortlaut und Systematik hM (einschließlich Rspr. ): auch § 49 VwVfG; Arg. Erst-Recht-Schluss b) Belastender oder begünstigender AusgangsVA, § 49 I, II VwVfG Nur beim Widerruf begünstigender VA gelten die nachfolgenden Einschränkungen. c) Widerrufsgrund, § 49 II 1 VwVfG Problem: Rechtswidrigkeit der Auflage bei § 49 II 1 Nr. 2 VwVfG aA: kein Widerruf möglich; Arg. : keine Erweiterung der Handlungsbefugnisse der Behörde durch rechtswidriges Verhalten hM: Widerruf möglich; Arg.
Entsprechendes gilt, soweit eine Leistung in Anspruch genommen wird, obwohl andere Mittel anteilig oder vorrangig einzusetzen sind. § 49 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bleibt unberührt. (1) Ein rechtswidriger Verwaltungsakt kann, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft oder für die Vergangenheit zurückgenommen werden. (5) Über die Rücknahme entscheidet nach Unanfechtbarkeit des Verwaltungsaktes die nach § 3 zuständige Behörde; dies gilt auch dann, wenn der zurückzunehmende Verwaltungsakt von einer anderen Behörde erlassen worden ist.