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2. 8 Eine Überstromschutzeinrichtung muss dort angeordnet werden, wo eine Reduzierung des Leiterquer- schnittes oder eine andere Änderung die Strombelastbarkeit der Leiter vermindert, ausgenommen wo alle folgenden Bedingungen erfüllt sind: – die Strombelastbarkeit des Leiters ist mindestens gleich der, die sich aus der Last ergibt; – der Teil des Leiters zwischen der Stelle der Verminderung der Strombelastbarkeit und dem Ort der Über- stromschutzeinrichtung ist nicht länger als 3 m; – der Leiter ist so verlegt, dass die Möglichkeit eines Kurzschlusses vermindert ist, z. B. geschützt durch ein Gehäuse oder einen Leitungskanal. Je nach Aufbau des Schrankes und Verlegeart der Leitungen könnte man eventuell eine Querschnittsreduzierung als zulässig ansehen - ob diese Sinnvoll ist sei mal dahingestellt. Und auch mir erscheint 4 4mm² als nicht unbedingt ausreichend und unterdimensioniert. Was mich aber schon stört sind die Anschlussleitung mit 10mm² und der 63A CEE-Stecker. Leitungsquerschnitt im Schaltschrank | SPS-Forum - Automatisierung und Elektrotechnik. Passt für mich nicht zusammen, bei 63A Vorsicherung brauche ich mind.
Ggf. ist der nächst kleinere Bemessungsstrom von Sicherungen zu wählen, wenn ein abweichender Wert herauskommen sollte. Bei der damals vorgenommenen Zuordnung von Schutzeinrichtungen für den Schutz bei Kurzschluss bin ich von Erfahrungswerten ausgegangen. Aufgrund der kurzen Leitungslängen im Schaltschrank kann man davon ausgehen, dass ein entsprechend hoher Kurzschlussstrom zum Fließen kommen wird, der zur Auslösung der größeren Schutzeinrichtungen (ich bin von drei Stufen höher ausgegangen) innerhalb einer Zeit führt, in der die Leiter nicht unzulässig hoch erwärmt werden. Bei Kenntnis der Anlagendaten lässt sich das einfach durch Rechnung mit der Gleichung für die thermische Kurzschlussfestigkeit nachweisen. Siehe hierzu die Bedingung in DIN VDE 0100-430 (VDE 0100-430) [5]. Dabei werden sich fasst immer noch höhere Zuordnungen ergeben. Abweichungen zu den Tabellen. Der Anfragende macht keinen Denkfehler. Die Differenz zu meinen Tabellen ergeben sich aus der Berücksichtigung der Mindestprüfquerschnitte, die zum damaligen Zeitpunkt von den Betriebsmittelherstellern gefordert waren, in der Tabelle H1 [1] aber keinen Einfluss mehr genommen haben.
Normalerweise kann ein Querschnitt von 2, 5 mm 2 mit einem Leitungsschutzschalter C 16 A im Schaltschrank, aufgrund der "kleinen Längen", bei Kurzschluss (nur bei Kurzschluss) geschützt werden. Aus Gründen des Schutzes bei Überlast kann ein größerer Querschnitt im Schaltschrank notwendig sein. Das wäre der Fall, wenn im Schaltschrank die maximal zulässige Luftumgebungstemperatur um die Leitung von 55 °C auftreten kann. Siehe hierzu auch Tabelle 1 des informativen Anhangs H in DIN EN 61439-1 (VDE 0660-600-1) [1]. Hinweis. Eine Luftumgebungstemperatur von 55 °C um die Leitungen innerhalb des Schaltschrankes gilt als normal vereinbart. In der Praxis kann aber die Temperatur eingesetzt werden, die sich aus der Erwärmungsberechnung ergibt. Eine niedrigere Temperatur kann sich z. B. ergeben, wenn im Schaltschrank Lüfter eingebaut sind oder Kühlgeräte zur Anwendung kommen. Bezogen auf diesen konkreten Anwendungsfall gilt, dass der Anfragende dieses Stück "reduzierter Querschnitt" in die Leitungsberechnung, sowohl bezüglich Schutzes bei Kurzschluss als auch bezüglich des Fehlerschutzes (Schutz bei indirektem Berühren) mit einbeziehen muss.