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So wird hierbei z. vermutet, dass der Steuerzahler seinen Wohnsitz in Spanien hat, wenn in Anwendung der genannten Kriterien sein nicht getrenntlebender Ehepartner und seine minderjährigen Kinder ihren Wohnsitz in Spanien haben. Zweitwohnsitz: Das sind die Vorteile und Nachteile | FOCUS.de. Im Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Spanien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung wird der Konfliktfall durch den Artikel 4 Absatz 2 gelöst. Ist nach Absatz 1 eine natürliche Person in beiden Vertragsstaaten ansässig, so gilt Folgendes: a) Die Person gilt als nur in dem Staat ansässig, in dem sie über eine ständige Wohnstätte verfügt; verfügt sie in beiden Staaten über eine ständige Wohnstätte, so gilt sie als nur in dem Staat ansässig, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat (Mittelpunkt der Lebensinteressen). b) Kann nicht bestimmt werden, in welchem Staat die Person den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen hat, oder verfügt sie in keinem der Staaten über eine ständige Wohnstätte, so gilt sie als nur in dem Staat ansässig, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat; c) hat die Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in beiden Staaten oder in keinem der Staaten, so gilt sie als nur in dem Staat ansässig, dessen Staatsangehöriger sie ist.
Nur solange der Wohnsitz und Lebensmittelpunkt Deutschland ist, bleiben Doppelrentnern alle nationalen Rechte erhalten! Wie ist also zu verfahren? Erst mit dem Rentenantrag in Spanien wird die deutsche Rentenversicherung in der Regel über die Doppelrente informiert und veranlasst, dass Sie Ihre deutsche Krankenversicherung verlieren und in das spanische System überführt werden. Mein Tipp: Wenn Sie Ihren Lebensmittelpunkt in Spanien haben und nur eine kleine spanische Rente erwarten, können Sie es einfach unterlassen, einen Rentenantrag in Spanien zu stellen! Zwei wohnsitze deutschland spanien verzeichnet 184 neue. Sie sollten dann die spanischen Zeiten in Ihrem deutschen Rentenantrag gar nicht erwähnen. Das ist legal und Sie werden somit kein Doppelrentner. Um ganz sicherzugehen, können Sie auch auf Ihre spanische kleine Rente förmlich gegenüber der spanischen Rentenbehörde verzichten. Aber Vorsicht: Es ist ein Rechenexempel, denn Sie verlieren ja den Vorteil, in Deutschland keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge mehr zahlen zu müssen.
Damit man aber nicht doppelt begünstigt wird, werden die Rentenleistungen am Schluss nach dem Verhältnis der Zeiten aufgeteilt, die in dem jeweiligen Staat verbracht wurden. Das klingt schwieriger, als es ist. In der Praxis müssen Sie aber keine Rentenberechnung machen, Sie sollten aber doch das Prinzip verstehen. Gleich vorweg ein Hinweis: Bei Renten aus Deutschland und Spanien unbedingt die Beratungstage der Deutschen Rentenversicherung in Spanien nutzen! Dort können Sie sich von den wenigen Experten auf diesem Gebiet beraten lassen. In Palma finden die nächsten Beratungstage am 15. und 16. Juni 2017 statt (Anmeldung unter ++49-30 86 56 81 44 oder E-Mail). Fallbeispiel: Frau Renate K. Kann man in 2 EU-Ländern gleichzeitig gemeldet sein? – Allgemeines – DIEGRENZGAENGER Forum - Diegrenzgaenger. aus Dresden hat 18 Jahre in Deutschland als angestellte Altenpflegerin gearbeitet. 2006 ist sie mit ihrem Mann nach Mallorca ausgewandert. Dort war sie vier Jahre als selbstständige Altenpflegerin tätig und möchte sich jetzt mit 62 Jahren zur Ruhe setzen. In Fällen wie dem von Frau K. gibt es einige typische spanische Besonderheiten: In Spanien sind auch Selbstständige versicherungspflichtig!
Ergebnis: A hat einen Wohnsitz in Deutschland und in Spanien und ist in beiden Staaten unbeschränkt steuerpflichtig. Aufgrund des Familienwohnsitzes in Deutschland hat er aber hier den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen. Somit ist Deutschland nach dem DBA der Ansässigkeitsstaat. [3] Spanien ist der Quellenstaat. Aus Gründen der Anschaulichkeit wird der Ansässigkeitsstaat im Folgenden als Wohnsitzstaat bezeichnet und der Quellenstaat als Tätigkeitsstaat. 1. 3 Besteuerung nach dem DBA Der Arbeitslohn, den ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer aus seiner Tätigkeit erzielt, kann grundsätzlich nur im Wohnsitzstaat Deutschland besteuert werden. Zwei wohnsitze deutschland spanien. [1] Deutschland hat also ein uneingeschränktes Besteuerungsrecht. Ausnahme: Besteuerung im Tätigkeitsstaat Übt der Arbeitnehmer seine Tätigkeit jedoch in Spanien aus, kann der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Spanien besteuert werden. [2] In diesem Fall stellt Deutschland den Arbeitslohn von der Besteuerung frei. [3] Rückausnahme: Besteuerung im Wohnsitzstaat Trotz Ausübung der Tätigkeit in Spanien gilt dies jedoch nicht, wenn der Arbeitnehmer sich in Spanien insgesamt nicht länger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten, der während des betreffenden Steuerjahres beginnt oder endet, aufhält und der Arbeitslohn von einem Arbeitgeber oder für einen Arbeitgeber gezahlt wird, der nicht in Spanien ansässig ist, und der Arbeitslohn nicht von einer Betriebsstätte getragen wird, die der Arbeitgeber in Spanien hat.