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ES KOMMT ZUSAMMEN, WAS ZUSAMMEN GEHÖRT i Live Köln verkauft Unsere lange und enge Zusammenarbeit mit der i Live Holding trägt weiterhin die erstrebten Früchte. Das im Zuge unseres Kölner Projekts 55 Frames von der Stadt erworbene Grundstück war von Anbeginn einer studentischen Nutzung gewidmet. Und für wen lässt sich ein Lifestyle Projekt für Studenten besser entwickeln als für den Premiumanbieter in diesem Segment? Somit dürfen wir mit Stolz verkünden, unser Projekt unter dem Titel i Live Köln an die i Live Holding zur Baugenehmigung im Juni 2016 verkauft zu haben. Wir wünschen unseren Freunden von i Live weiterhin viel Glück und Erfolg in Köln.
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Die Oligarchie verdankt ihr Entstehen der Rechtsunsicherheit in den ersten Phasen der Transformation. Die Oligarchen mussten nicht nur in der Lage sein, große staatliche Wirtschaftskomplexe zu übernehmen und privat zu führen, sie mussten auch selbst für die Sicherheit ihrer Transaktionen sorgen, das heißt die staatlichen Funktionen von Polizei und Rechtswesen mit übernehmen. Oligarchen sind dadurch charakterisiert, dass sie sich gegen die organisierte Kriminalität durchsetzen können, und zwar ohne effektive Unterstützung des Staates. Zwar haftet ihnen im Westen oft der Ruch des "Archaischen" an. Doch es sei an ein Land erinnert, dessen Elite sich unter vergleichbaren Bedingungen entwickelte und das heute als in jeder Hinsicht erfolgreich gilt: Die USA, deren robber barons im 19. Jahrhundert die Grundlage des amerikanischen Kapitalismus legten. " Und zum letzten von Ehrke erwähnten historischen Fakt fällt mir ein, was u. a. im April 2014 im Online-Magazin Common Dreams zu lesen war: " The United States is no democracy, but actually an oligarchy. "
"Eigentlich ist jede Nacht, die wir dort spielen, super. Allerdings war unsere X-Tour-Party sowie die Nacht mit Carl Cox extra unvergesslich. Genau die Art von Party, die einem für immer in Erinnerung bleibt. Es ist unser Lieblingsclub hier in Berlin, nicht nur wegen des Clubs an sich, sondern vor allem auch wegen der Leute, die dort arbeiten. Man kann es schwer beschreiben. Schaut einfach rein. Ich glaube im Dezember ist das letzte Date unserer Compilation-Tour dort. " Auch Thomas erinnert sich an seine Schlüsselmomente: "Meine besten Erlebnisse fangen immer dann an, wenn unten im Waterfloor die Sonne aufgeht. Zu dumm nur, das ich mich dann meistens nicht mehr dran erinnern kann. (lacht) Nein, ganz ehrlich, ich habe immer soviel Spaß im Watergate, dass es schwer fällt, Momente zu favorisieren. Der Schönste war sicherlich der, in dem ich meine Freundin dort hinter der Bar kennengelernt habe. Persönlicher geht es kaum. " Insgesamt gibt es auf "Watergate 17" ganze 19 Tracks zu hören, fünf davon exklusiv.
Diese kommen von Martin Eyerer, Clint Stewart und Stephan Hinz. Pan-Pot selbst kollaborierten dafür mit Slam und Vincenzo. "Zuerst haben wir natürlich unsere Lieblingstracks zusammengesucht und dabei darauf geachtet, einen guten Spannungsbogen zu erzeugen und zeitlos zu bleiben. So eine Compilation will man sich ja auch gerne öfter mal anhören. Die fünf exklusiven Tracks kommen von Leuten, die wir nicht nur beruflich sehr schätzen. Sie stammen aus unserem nahen Umfeld und gehören zu den besten ihres Fachs, wie wir finden. " Für Anfang 2015 steht ein Album auf der Agenda, brodelt es aus der Gerüchteküche Berlins und Umgebung. Bis auf ein kurzes Lachen entgegnet uns recht wenig durch den Telefonhörer. Wesentlich mehr gibt es aber über die eigene Nacht beim Amsterdam Dance Event zu erzählen, die am 15. Oktober im Chicago Social Club steigt. "Bei den Second State Events geht es uns vor allem darum, die Acts mit dabei zu haben, die auf unserem Label releasen und zu unserer mittlerweile eng zusammen- gewachsenen, kleinen Labelfamilie gehören.
Kategorie: Leistungsrecht | GKV Veröffentlicht: 08. April 2008 Zuletzt aktualisiert: 01. Mai 2018 Berücksichtigungsfähige Miet- und Pachteinnahmen im Sinne des § 62 SGB V Nach § 62 SGB V haben Versicherte lediglich Zuzahlungen zu den Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung bis zu zwei Prozent ihrer jährlichen Einnahmen zum Lebensunterhalt zu leisten. Für chronisch Kranke (Chroniker) beträgt diese Grenze lediglich ein Prozent der jährlichen Einnahmen zum Lebensunterhalt. Werbungskosten bei Miet- und Pachteinnahmen Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben in ihrem Rundschreiben zu den Einnahmen zum Lebensunterhalt vom 01. 01. 2007 bestimmt, dass bei den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung steuerliche Vergünstigungen nicht zu berücksichtigen sind. Das Bundessozialgericht (BSG) hat jedoch mit Urteil vom 19. 09. 2007 (Az. B 1 KR 7/07 R) die Auffassung vertreten und festgestellt, dass die Auffassung der Spitzenverbände nicht korrekt ist. Die Richter kamen zu dem Ergebnis, dass Werbungskosten, die zur Erzielung von Miet- und Pachteinnahmen anfallen, bei der Ermittlung der Belastungsgrenze nach § 62 SGB V in Abzug zu bringen sind.
Das Bundessozialgericht kam jedoch mit Urteil vom 19. 09. 2007 (Az. B 1 KR 7/07 R) zu der Auffassung, dass Werbungskosten im Zusammenhang mit den Miet- bzw. Pachteinnahmen bei der Ermittlung der Zuzahlungs-Belastungsgrenze zu berücksichtigen sind. Gleiches gilt auch für Absetzung für Abnutzung (AfA), die steuerlich zu berücksichtigen ist. Besprechungsergebnis der Spitzenverbände Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben sich am 18. 12. 2007 zu der Thematik der Berücksichtigung von Werbungskosten bei Miet- und Pachteinnahmen ausgetauscht. Die Besprechungsteilnehmer kamen zu dem Ergebnis, dass die Auffassung des Bundessozialgerichts umgesetzt wird. Damit werden bei der Ermittlung der Belastungsgrenze für die Zuzahlungsbefreiung lediglich noch die zu versteuernden Einkünfte dieser Einkunftsart herangezogen. Nachweis Als Nachweis der zu versteuernden Miet- und Pachteinnahmen dient der Krankenkasse der Einkommensteuerbescheid. Sollte dieser für das Jahr, für das die Zuzahlungs-Belastungsgrenze berechnet wird, noch nicht vorliegen, müssen andere Beweismittel vom Versicherten vorgelegt werden.
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank spassig Postrank2 Beiträge: 15 Registriert: 15. 10. 2010, 11:54 Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung Ab 2013 bin ich Rentner und beziehe Rente und Ruhegehalt. Bin 67 Jahre alt. Bin bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Spielen Kapitaleinnahmen aus Vermietung und Verpachtung bzgl. der Krankenvesicherung eine Rolle? (Zahlung von Einkommensteuer ist mir klar) Erbitte feedback Jochen heinrich Postrank7 Beiträge: 1134 Registriert: 17. 2009, 09:02 Re: Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung Beitrag von heinrich » 06. 2016, 20:07 Verm/Verpachtung ist beitragspflichtig im Rahmen einer freiw. Krankenversicherung (auch im Rahmen einer Mitgliedschaft nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V) jedoch keine Beitragspflicht, im Rahmen der KVdR (Krankenversicherung der Rentner) Dies ist der Fall, wenn man 9/10 in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens gesetzlich versichert war. Den Status, wie man versichert ist, kannst Du im Zweifel bei der KK anfragen. Das sehen die auf den ersten Blick.