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Alle Schülerinnen und Schüler sollen ihre Potentiale optimal nutzen können, um erfolgreich zu lernen. Deshalb wurde das Ziel der begabungsgerechten individuellen Förderung im Niedersächsischen Schulgesetz (§ 54) verankert. Niedersachsen hat das Anliegen, alle Schülerinnen und Schüler zu fordern und zu fördern, mit der Verpflichtung zur Dokumentation der individuellen Lernentwicklung in den Grundsatzerlassen konkretisiert. Die Dokumentation wird bis zum 10. Schuljahr durchgängig geführt. Sie begleitet die Schülerin oder den Schüler von der Grundschule an die weiterführende Schule und wird nach Verlassen der Schule entsprechend den Vorgaben zur Verwahrung von Schriftgut aufbewahrt. Die Dokumentation enthält Aussagen zur Lernausgangslage zu den im Planungszeitraum angestrebten Zielen, zu den Maßnahmen, mit deren Hilfe die Ziele erreicht werden sollen und zur Beschreibung und Einschätzung des Fördererfolgs durch die Lehrkraft sowie durch die Schülerin oder den Schüler. Über die Form der Dokumentation entscheiden die Schulen selbst.
Innerhalb einer Schule ist eine einheitliche Form zu wählen. Absprachen innerhalb eines Schulbezirks sind wünschenswert. Anhand einer Checkliste (s. Downloadbereich) können die Schulen überprüfen, ob alle relevanten Aspekte erfasst werden. Zum Verfahren hat sich ein zweistufiges Vorgehen bewährt. In einem ersten Schritt tragen die Lehrkräfte einer Lerngruppe ihre Beobachtungen der jeweiligen Schülerin oder des jeweiligen Schülers einmal pro Schulhalbjahr in eine Gesamtübersicht ein. Dies kann in Kurzform, z. B. in Tabellenform, geschehen. Bei Anzeichen für besondere Bedarfslagen werden in einem zweiten Schritt Fördermaßnahmen im Rahmen einer pädagogischen Dienstbesprechung beschlossen. Auch Entscheidungen über die Gewährung von Nachteilsausgleichen bzw. Abweichungen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsbewertung werden in der Dokumentation der individuellen Lernentwicklung vermerkt. Weiterhin bildet die Dokumentation eine Grundlage für die Überprüfung auf das Vorliegen eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung.
Individuelle Lernentwicklung und ihre Dokumentation (ILE) Beratung und Unterstützung der allgemein bildenden Schulen bei der konzeptionellen Entwicklung im Bereich der individuellen Lernentwicklung und ihrer Dokumentation.
Individuelle Lernentwicklung Zur Ermittlung der Lernausgangslage werden sowohl die Dokumentationen der Kindertagesstätten als auch die Daten aus den Beobachtungsbögen der Lehrkräfte herangezogen. Hier schließen dann die "Lernentwicklungshefte für Niedersachsen" (Kurzform: LENI – Bögen) klassenbezogenen an. Diese Bögen sind für jedes Schuljahr in vier Quartalsstufen unterteilt. Lehrkräfte und Eltern können aufbauend auf dieser Grundlage die Lernentwicklung des jeweiligen Kindes betrachten und individuell dem Förder- oder Forderbedarf nachkommen.
Link zu "Aufholen nach Corona – Abbau von Lernrückständen" Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) Das Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) ist ein wissenschaftliches Institut, das die Länder in der Bundesrepublik Deutschland bei der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung im allgemeinbildenden Schulsystem unterstützt. Den Ausgangspunkt und die Grundlage dieser Arbeit bilden Bildungsstandards, die von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) verabschiedet worden sind. Digitaler Diagnostik-Koffer (LIS Bremen) Das Landesinstitut für Schule der Freien Hansestadt Bremen stellt auf seiner Homepage einen digitalen Diagnostik-Koffer bereit, der Empfehlungen zu diagnostischen Verfahren zur Bestimmung der Lernausgangslage, des Lernstandes und der Lernentwicklung aller Schülerinnen und Schüler beinhaltet. ONCOO ONCOO bietet Werkzeuge (Tools), um verschiedene Methoden aus dem Bereich des kooperativen Lernens interaktiv zu realisieren.
Bürgeramt 1 (Kreuzberg), Yorckstr. Straßen- und Grünflächenamt, Straßenverkehrsbehörde - Weitere Standorte - Standorte - Service Berlin - Berlin.de. 4-11 Yorckstraße 4 - 11 10965 Berlin Öffnungszeiten Montag: 08:00 - 15:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 13:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr Verkehrsverbindungen U-Bahn: U6, U7 (U-Bahnhof Meringdamm) Bus: M19, 140, 248, N6, N7, N42 (U-Bahnhof Mehringdamm; Yorckstr. /Großbeerenstr. ) Kontakt Telefon: (030) 90298 - 3303 Fax: (030) 90298 - 3165 E-Mail: Hier gehts zum Bürgeramt 1
27 10997 Berlin Kreuzberg U-Bahn U1 Bus 165, 265 Montag 08:00 - 15:00 Dienstag 11:00 - 18:00 Mittwoch 08:00 - 13:00 Donnerstag 11:00 - 18:00 Freitag 08:00 - 13:00 Einwohnermeldeamt Friedrichshain Frankfurter Allee 35/ 37 10247 Berlin Friedrichshain U-Bahn U5 Tram 16, M13 Freitag 08:00 - 13:00
Dieses Impressum wurde zuletzt am 4. Juli 2021 aktualisiert Name BVV-Fraktion SPD Friedrichshain-Kreuzberg Adresse Rathaus Kreuzberg Yorckstr. 4-11 10965 Berlin Raum 1060 (1. Etage) Email: Telefonnummer: 030 – 90298 2451 Geltungsbereich: Vertretungsberechtige(r): Sebastian Forck (Fraktionsvorsitzender)
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Wohnungsgeberbescheinigung - Einwohnermeldeamt - Meldeamt - Meldestelle - Bürgerbüro - Bürgerservice - Bürgeramt Einwohnermeldeamt Friedrichshain-Kreuzberg in Berlin ist zuständig für Wohsitz anmelden, abmelden und Melderegister. Adressen, Öffnungszeiten, Stadtplan zum An- und Ummelden in Berlin. Der Bezirk besitzt drei Einwohnermeldeämter. Kreuzberger Chronik: Yorckstraße 4-11 - Sie lesen das Original! aus Berlin-Kreuzberg. Die Meldeämter befinden sich in der im Rathaus Kreuzberg, an der Schlesischen Straße in Kreuzberg und in der Frankfurter Allee beim Bürgeramt Friedrichshain. Einwohnermeldeamt im Bürgeramt Das Einwohnermeldeamt Friedrichshain-Kreuzberg ist eine bezirkliche Behörde, die sich als Meldestelle mit der im Meldewesen verankerten Meldepflicht befasst. Die Meldestellen sind mit den Bürgeramt des Bezirks verknüpft. Das Melderegister wird im zentralen Einwohnermeldeamt in Berlin geführt. Die Rechtsgrundlagen ergeben sich aus dem Melderecht. Das Meldeamt führt die Melderegister, deren Daten bilden die Grundlage für verschiedenste Verwaltungsverfahren der Kommunen, der Länder und des Bundes, aber auch für Auskünfte an Privatpersonen sowie die Wirtschaft.
Natürlich ernteten der Bürgermeister und sein Architekt nicht nur Lob für ihr Bauwerk, 1954 schrieb die Kreuzberg Revue über das »modernste Rathaus Europas«, dass es einen Rathauskeller im 10. Yorckstraße 4-11 berlin. Stock habe, dass die Fluchttreppe nur vom 9. bis in den 5. Stock führe, dass man die Zimmer durch Glaswände getrennt habe, dadurch aber »die Verwaltung auch nicht durchsichtiger« würde, und dass ein Fremdenführer auf einer Stadtrundfahrt auf die Frage eines Fahrgastes, wie viele Beamte in dem Gebäude arbeiteten, geantwortet habe: Die Hälfte. Ein Gerücht, das sich bis heute hartnäckig gehalten hat.