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Uns liegt aktuell eine Abmahnung der Hamburger Anwaltskanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vor mit der im Auftrag eines Herrn Harald Durstewitz aus Heiligenstadt eine angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung in einem Onlineshop für Berufsbekleidung abgemahnt wird. Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung wird die Übernahme von Rechtsverfolgungskosten aus einem Gegenstandswert von 10. 000 € in Höhe von 887, 02 € verlangt. Behauptet wird, dass Herr Durstewitz, handelnd unter Dachs Deutschland, im Bereich der Herstellung und des Vertriebs von Textilprodukten (d. h. Harald Durstewitz - Dachs Deutschland - Heilbad Heiligenstadt (37308) - YellowMap. T-Shirts und Socken) europaweit tätig sei. Ein Hinweis darauf, wie diese Produkte vertrieben werden, ist in der Abmahnung nicht enthalten. Zahlreiche Abmahnungen sind bekannt Herr Durstewitz ist in einschlägigen Kreisen kein Unbekannter, weil er gemeinsam mit FAREDS bereits eine Vielzahl von Abmahnungen hat aussprechen lassen, bei denen meist eine veraltete und damit fehlerhafte Widerrufsbelehrung Gegenstand der Abmahnung war.
Die FAREDS Rechtsanwalstsgesellschaft fordert darüber hinaus Abmahnkosten in Höhe von 1. 358, 86 € auf Basis eines Gegenstandswertes von 30. 000 €.
Hinsichtlich des Beginns der Widerrufsfrist weise er auf § 312 g Abs. 1 Satz 1 BGB sowie Artikel 246 EGBGB hin, wonach die Frist für den Widerruf unter anderem erst mit Erhalt der diesbezüglichen Belehrung zu laufen beginnen würde. Dies sei falsch, denn das Gesetz stelle den Beginn der Widerrufsfrist nur noch in Zusammenhang mit dem Erhalt der Ware. Dachs deutschland harald durstewitz live. Die festgestellten Verstöße würden ein wettbewerbswidriges Verhalten begründen. Weiterhin liege ein Verstoß gegen das Verbot der Irreführung nach § 5 UWG vor, da der Abgemahnte den Verbraucher mit seinen derzeitigen Angaben über die tatsächliche Ausgestaltung seines Widerrufsrechts täuschen würde. Ein Ausdruck mit dem betroffenen Inhalt der Internetseite liege den Fareds Rechtsanwälten zu Beweiszwecken für ein etwaiges Gerichtsverfahren vor. Der Abgemahnte wird aufgefordert, dass widrige Verhalten eines Wettbewerbers zu unterlassen und bis spätestens 17. September 2018 eine rechtsverbindlich unterzeichnete strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
Einen ersten Anhaltspunkt hierfür kann ein überzogener Gegenstandswert liefern. Für das Fehlen einer Widerrufsbelehrung bzw. nicht ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung ist nach vorzugswürdiger Rechtsprechung ein Gegenstandswert um 3. - EUR angemessen (vgl. etwa OLG Celle Beschluss vom 08. 02. 2016, Az. : 13 W 6/16; OLG Karlsruhe, Urteil vom 10. 06. 2010, Az. : 4 W 19/10). Dachs deutschland harald durstewitz full. Wir massenhaft abgemahnt, kann ebenfalls ein rechtsmissbräuchliches Verhalten vorliegen, mit der Folge, dass die Abmahnung insgesamt unwirksam ist. _______________________________________________________________________________________________________ Wie verhalte ich mich, wenn ich eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten habe? Wenn Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten haben, sollten Sie die Abmahnung ernst nehmen und keinesfalls ohne anwaltliche Hilfe befolgen. Lassen Sie die Abmahnung von einem spezialisierten Rechtsanwalt auf ihre Berechtigung überprüfen und sich von diesem in Ihrem Abmahnfall vertreten!
Unserer Erfahrung nach sind die meisten Abmahnungen unbestimmt oder zu weitgehend und teilweise sogar gänzlich unberechtigt. Eine rechtsmissbräuchliche Abmahnung ist grundsätzlich unwirksam. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Abmahnung vorwiegend dazu dienen soll, dem Abgemahnten Aufwendungsersatzansprüche entgegenzuhalten, also hohe Rechtsanwaltsgebühren entstehen zu lassen (§ 8 Abs. 4 UWG). Einen ersten Anhaltspunkt hierfür kann ein überzogener Gegenstandswert liefern. Wird massenhaft abgemahnt, kann ebenfalls ein rechtsmissbräuchliches Verhalten vorliegen, mit der Folge, dass die Abmahnung insgesamt unwirksam ist. Für das Vorliegen eines Anspruchs nach §§ 8, 5a Abs. 6 UWG i. Dachs deutschland harald durstewitz 2. V. m. § 6 TMG ist zunächst insbesondere zu prüfen, ob überhaupt eine kommerzielle geschäftlich-werbende Handlung vorliegt und überhaupt ein Wettbewerbsverhältnis zum Abmahner begründet ist. Kontaktieren Sie uns gern - wir geben Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung! _______________________________________________________________________________________________________ Wie verhalte ich mich, wenn ich eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten habe?
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