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Dabei haben diese beiden Komponenten einen ausschlaggebenden Einfluss auf Ihr Saugergebnis. Ist Ihr Staubsaugerbeutel zum Beispiel etwas mehr als zur Hälfte gefüllt mit Schmutz und Staub, wird die Saugkraft stätig mehr abnehmen. Tauschen Sie den AEG Staubsaugerbeutel daher regelmäßig aus, am besten wenn er zu etwa drei Viertel gefüllt ist. Auch die Filter fangen mit der Zeit immer mehr Staubpartikel auf. Doch Sie können nur so viel halten und werden auf Kurz oder Lang verstopfen oder reißen. Sie können dies vorbeugen, indem Sie regelmäßig die Filter entnehmen und vorsichtig ausklopfen oder bürsten. Aspirateur AEG AG5020 903152334 Ersatzteile. Bei der Gelegenheit sehen Sie gleich, wenn der Filter kaputt ist oder sich so festgesetzt hat, das sich der Schmutz nicht mehr löst. In diesen Fällen sollte sofort ein Austausch stattfinden. Aber auch, wenn alles in Ordnung scheint, wird empfohlen den AEG Staubsauger Filter einmal im Jahr zu wechseln für optimale Funktion und Saugleistung. AEG Staubsauger Ersatzteile bestellen Als wahrer Staubsaugerexperte haben wir alle AEG Staubsauger Ersatzteile im Haus, die Sie brauchen um Ihren kleinen Schatz wieder fit zu machen.
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Für Geschäftsführer, die keine Arbeitnehmer sind, besteht ein Anspruch nach § 74 II HGB nicht. In Bezug auf die Frage, ob damit ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot für Geschäftsführer ohne Zahlung einer Karenzentschädigung möglich ist, ist die Rechtsprechung uneinheitlich. Grundsätzlich kann man hier nur festhalten: Je weiter die Entschädigung die 50%- Grenze des § 74 II HGB unterschreitet, desto eher ist das nachvertragliche Wettbewerbsverbot unwirksam. Nachvertragliches Wettbewerbsverbot für Geschäftsführer | Kanzlei Hasselbach. Zu beachten ist zudem, dass reine Kundenschutzklauseln auch ohne die Zahlung einer Karenzentschädigung wirksam sind. Festzuhalten bleibt damit, dass sich beide Seiten die Vereinbarung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes gut überlegen sollten. Der Geschäftsführer kann hierdurch in seiner beruflichen Tätigkeit stark eingeschränkt werden. Die Gesellschaft wiederum muss möglicherweise eine Karenzentschädigung an den Angestellten zahlen.
Endet der zwischen einer Gesellschaft und einem Geschäftsführer bestehende Dienstvertrag, hat der Geschäftsführer grundsätzlich die Möglichkeit, eine neue Position auch bei Wettbewerbern anzunehmen. Vielfach hat die Gesellschaft jedoch ein Interesse daran zu verhindern, dass ihr Mitarbeiter samt wertvollem Insiderwissen zur Konkurrenz abwandert. In diesem Fall ist darüber nachzudenken, mit dem Geschäftsführer ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot abzuschließen. Während der Geschäftsführertätigkeit gilt ein Wettbewerbsverbot bereits kraft Gesetzes und muss insofern nicht vertraglich vereinbart werden. Hinsichtlich der Möglichkeiten eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots ist von entscheidender Bedeutung, ob der Geschäftsführer im konkreten Fall als Arbeitnehmer anzusehen ist. OLG Brandenburg konkretisiert Anforderungen an nachvertragliches Wettbewerbsverbot von GmbH-Geschäftsführern. Dies ergibt sich aus einer Gesamtbetrachtung aller Umstände des jeweiligen Beschäftigungsverhältnisses; typische Arbeitnehmereigenschaften sind: - persönliche Abhängigkeit in wirtschaftlicher Hinsicht - Weisungsgebundenheit - keine freie Gestaltung hinsichtlich Arbeitszeit und Arbeitsleistung Der Geschäftsführer einer GmbH ist demnach regelmäßig nicht als Arbeitnehmer zu qualifizieren.
Praxis-Tipp: Eine klare vertragliche Regelung ist hier empfehlenswert. Anrechnung von Einkünften des Geschäftsführers bei nachvertraglichem Wettbewerbsverbot Ebenfalls höchstrichterlich nicht geklärt ist, inwieweit sich der ehemalige Geschäftsführer während der Laufzeit des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots anderweitige Einkünfte anrechnen lassen muss. Die entsprechende Vorschrift aus dem Recht des Handlungsgehilfen wird nicht auf den Geschäftsführer angewandt. Achtung: Hier empfiehlt sich dringend eine entsprechende Wettbewerbsverbotsklausel im Geschäftsführervertrag. Wettbewerbsverbot eines GmbH-Gesellschafters Der GmbH-Gesellschafter unterliegt – im Gegensatz zum Geschäftsführer – nicht automatisch einem Wettbewerbsverbot. Ein Wettbewerbsverbot kann auch hier aus der Treuepflicht folgen. Hinsichtlich der Reichweite des Wettbewerbsverbots für Gesellschafter gelten dieselben Grundsätze wie beim Geschäftsführer. Nachvertragliche Wettbewerbsverbote für Geschäftsführer - Raue. Welche Regelungen gibt es zum Wettbewerbsverbot ausgeschiedener Gesellschafter?
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12 des Grundgesetzes geschützt ist. Vertragliche Regelung Jedem Unternehmen ist zu empfehlen, vorab für sich festzulegen und dann im Dialog mit dem Geschäftsführer zu klären, welche Tätigkeitsbeschränkungen nach seinem Ausscheiden aus der Gesellschaft gelten sollen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Geschäftsführer an der Gesellschaft auch als Gesellschafter beteiligt ist. Ohne Vereinbarung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots gilt nach Beendigung der Tätigkeit für den ehemaligen Geschäftsführer im Zweifel die Freiheit der wirtschaftlichen Betätigung. Eine rechtlich zulässige Regelung darf allerdings den Geschäftsführer nicht vollständig als Wettbewerber ausschalten, sondern muss die Interessen von Unternehmen und Geschäftsführer in Ausgleich bringen. Sie sollte entweder in den Anstellungsvertrag des jeweiligen Geschäftsführers oder, wenn der Geschäftsführer an der Gesellschaft auch beteiligt ist, in eine etwaige Gesellschaftervereinbarung aufgenommen werden. Eher abzuraten ist von einer Regelung in der Satzung, da Änderungen (in einer GmbH) jedes Mal notariell beurkundet werden müssten und zudem die Satzung zum Handelsregister einzureichen ist und diese somit publik wird.
Welche Rechtsfolge in der konkreten Situation eintritt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Beispiel: Ist das nachvertragliche Wettbewerbsverbot zu lang, besteht es zwar fort, wird aber auf die maximal zulässige Dauer beschränkt 7. Fazit Bei einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot für Geschäftsführer sind zahlreiche Besonderheiten zu beachten: Nachvertragliche Wettbewerbsverbote sind zeitlich zu begrenzen und zu konkretisieren. Unangemessene Vereinbarungen machen nachvertragliche Wettbewerbsverbote unwirksam. Für beide Vertragsparteien besteht unter gewissen Voraussetzungen das Recht, sich vom Wettbewerbsverbot zu lösen. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse darf ein Geschäftsführer niemals weitergeben. Ein mit einem Geschäftsführer vereinbartes nachträgliches Wettbewerbsverbot kann ggf. auch ohne Zahlung einer Karenzentschädigung gültig sein.
Außerdem darf sie Schadensersatz geltend machen. Der Geschäftsführer muss der Gesellschaft dann den entgangenen Gewinn ersetzen. Geschäftsführer, die gegen das Wettbewerbsverbot verstoßen, müssen auch mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. 2. Was gilt bei einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot? Wenn ein Geschäftsführer aus dem Unternehmen ausscheidet, endet mit dem Dienstverhältnis bzw. der Organstellung die oben beschriebene Treuepflicht des Geschäftsführers – und damit auch sein Wettbewerbsverbot. Die Gesellschaft möchte aber selbstverständlich verhindern, dass ihr früherer Geschäftsführer wichtige Kunden abwirbt oder internes Know-how an Konkurrenten weiterleitet. Dazu bedient sie sich eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots. Dieses wird schon am besten im Anstellungsvertrag des Geschäftsführers vereinbart. Diesem ist dann für einen vereinbarten Zeitraum untersagt, bei einem Konkurrenzunternehmen zu arbeiten oder sich auf dem Geschäftsgebiet der Gesellschaft selbstständig zu machen.