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Anschrift: Kirchplatz update: 2013-10-13 Bilder Ein Bild von oben gibt es mit Lizenz in der Meinwomo App SOSeasy oder der Browsersoftware easyMap Wohnmobilstellpltze und Campingpltze ACHTUNG: Diese Seite geht nur einwandfrei wenn Javascript fr erlaubt wurde!! !
0 Blick auf das am Marktplatz 12 stehende "Fürstlich-Leiningensche Palais Amorbach" (links Bildmitte) neben der heutigen Stadtkirche St. Gangolf. der rechteckige Hauptbau mit Walmdach mittig, nach Süden u-förmig nach Südosten offen spätere Anbauten an das Stadtschloss bzw. Stadtpalais, nördlich dahinter Reste des Palaisgartens mit Umfassungsmauer und zwei Toren. Blick aus Südosten
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6. Schlägt die Nacherfüllung fehl, oder ist diese aufgrund der Eigenarten der bestellten Ware nicht möglich, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung oder Vergütung (Minderung), Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Wählt der Kunde Schadensersatz statt der Leistung, so gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß § 8 Ziff. 1 und 2. Bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. 6. Bewegungs-, Längen- und Umfangsmessungen von Rolf und Katrin Gräfe Meinecke portofrei bei bücher.de bestellen. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. 6. Die Gewährleistung für Verbraucher beträgt für gebrauchte Waren ein Jahr ab Ablieferung der Ware, für neue Waren gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist.
Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 5. Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch beim Versendungskauf mit der Übergabe der Ware auf diesen über. 5. Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Unternehmer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist. 6. Verbraucher haben die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Bei Unternehmen leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.