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B. BFH-Urteil vom 10. April 2003 IV R 30/01, BFHE 202, 206, BStBl II 2003, 827; BFH-Beschluss vom 13. Januar 2010 X B 113/09, BFH/NV 2010, 600; Klein/Rüsken, AO, 11. Aufl., § 193 Rz 20 f., jeweils m. w. N. ). BFH, 14. 04. 2020 - VI R 32/17 Anordnung einer Außenprüfung bei Anfangsverdacht einer Steuerstraftat Es ist möglich und zulässig, dass Ermittlungsmaßnahmen des Außenprüfers eine Doppelfunktion haben: die Ermittlung des steuerlichen und die des strafrechtlichen Sachverhalts (ständige Rechtsprechung, z. BFH-Urteil vom 04. 11. 1987 - II R 102/85, BFHE 151, 324, BStBl II 1988, 113, unter II., m. N., sowie BFH-Beschlüsse vom 27. 07. 2009 - IV B 90/08; vom 13. 01. 2010 - X B 113/09, und vom 29. 12. 2010 - IV B 46/09). BFH, 17. Klein | Abgabenordnung: AO | 15. Auflage | 2020 | beck-shop.de. 08. 2011 - X B 225/10 Revisionszulassung wegen Divergenz - Widerlegung der Veräußerungsabsicht bei … Keine Abweichung in diesem Sinne liegt vor, wenn das FG erkennbar von den in der Rechtsprechung des BFH entwickelten und auch den (mutmaßlichen) Divergenzentscheidungen zugrunde liegenden Rechtsgrundsätzen ausgeht, diese aber (möglicherweise) fehlerhaft auf die Besonderheiten des Streitfalls angewendet hat (Senatsbeschluss vom 13. Januar 2010 X B 113/09, BFH/NV 2010, 600).
Der Kommentar Klein "AO" Abgabenordnung aus dem C. Verlag ist in der 13. Auflage erschienen. In der inzwischen 13. Auflage ist der von Franz Klein begründete Kommentar zur Abgabenordnung 2016 neu erschienen. Der Kommentar ist als Standardwerk für die tägliche Arbeit gut geeignet und beinhaltet die neuesten BFH-Entscheidungen. Für den Bereich des Gemeinnützigkeitsrechts bietet er eine gute Grundlage, um schnell Einzelfragen nachlesen zu können und Hinweise auf weiterführende Literatur und Rechtsprechung zu erhalten. Die Darstellung ist übersichtlich und gut verständlich und daher eine lohnenswerte Anschaffung. Klein, AO, Abgabenordnung, Kommentar, 13. Auflage Verlag C. Captcha - Steuern und Bilanzen. H. Beck ISBN: 978-3-406-68760-0
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Wegen des Systems der Selbstveranlagung bei der Umsatzsteuer (§ 167 Abs. Schwarz/Pahlke, AO § 191 Haftungsbescheide, Duldungsbescheide | Haufe Steuer Office Excellence | Steuern | Haufe. 1 Satz 1 AO) erfolgt eine Festsetzung per Steuerbescheid (§ 155 AO) aber lediglich dann, wenn die Festsetzung zu einer abweichenden Steuer führt, was vorliegend nicht der Fall war. Die Vorteile waren daher wegen der Selbstveranlagung bereits mit der Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung gesichert. " Dies bedeutet, dass die Verjährung bei der Umsatzsteuer schon frühzeitig beginnen kann. Eine Prüfung der Verjährung sollte daher in der Steuerstrafverteidigung immer erfolgen.