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07. April 2017 von Die Betreuung eines gemeinsamen Kindes oder der gemeinsamen Kinder wird mehr und mehr von beiden Elternteilen hälftig übernommen. Man spricht hier vom sogenannten Wechselmodell. Insbesondere die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Wechselmodell im Februar 2017 hat den Wunsch, vorwiegend bei den Vätern, nach der hälftigen Betreuung von gemeinsamen Kindern weiter verstärkt. Für die Frage des Kindesunterhalts ist das Wechselmodell nur dann von Relevanz, wenn die Betreuung des Kindes bzw. Unterhalt wechselmodell rechner. der Kinder von beiden Elternteilen je zur Hälfte wahrgenommen wird. Auch beim Wechselmodell lohnt es sich, das Unterhaltsrecht in einem größeren Zusammenhang zu betrachten – es muss das gesamte Bild für alle Beteiligten stimmen. Berechnung des Kindesunterhalts beim Wechselmodell Bis zu einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes Anfang 2017 zu der Frage, wie Kindesunterhalt beim Wechselmodell berechnet wird, gab es keine einheitliche Regelung. Die Berechnungsmethode des Bundesgerichtshofes beim Wechselmodell soll an einem Beispiel aufgezeigt werden.
Fallen solche Kosten an, sind sie von den Eltern ebenfalls im Verhältnis ihrer Einkommen zu tragen. Kindergeld beim echten Wechselmodell Ein besonderes Problem beim Kindergeld im Rahmen des echten Wechselmodells entsteht, wenn keiner der getrennt lebenden Ehegatten Kindesunterhalt verlangt und der eine Ehegatte vom anderen die Hälfte des Kindergeldes haben möchte. Hier kann sich ein Anspruch auf isolierte Auszahlung des hälftigen Kindergelds ergeben.
Hierbei ist jedoch zu bedenken, dass bei dem Regelbedarf nach der Düsseldorfer Tabelle nicht berücksichtigt ist, dass bei einem Wechselmodell Mehrkosten (z. B. Wohn- und Fahrtkosten) dadurch entstehen, dass das Kind nicht nur in einer Wohnung, sondern in getrennten Haushalten versorgt wird. Diese Mehrkosten, die ggf. Wechselmodell und Kindesunterhalt - Beispiel und Berechnung - Familienrecht Andrae. zu schätzen sind, sind dem Tabellenbetrag hinzuzurechnen und der danach ermittelte Bedarf ist anteilig nach § 1606 Abs. 3 BGB auf beide Elternteile zu verteilen unter Berücksichtigung der jeweils erbrachten Naturalunterhaltsleistungen (vgl. BGH, FamRZ 2006, 1015; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2000, 74). Sonderbedarf, Mehrbedarf Auch an einem Sonderbedarf oder einem Mehrbedarf des Kindes hat sich der sorgeberechtigte Elternteil mit Barmitteln zu beteiligen, weil insoweit keine Gleichwertigkeit von Betreuungs- und Barunterhalt gegeben ist (BGH, FamRZ 1998, 286, 288;). Betreuung des Kindes bei Dritten Eine Barunterhaltspflicht des Sorgeberechtigten besteht auch dann, wenn er die Betreuung des Kindes vollständig Dritten überlässt (OLG Hamm, FamRZ 1990, 307; KG, FamRZ 1989, 778, 779).
Was sind notwendiger und angemessener Selbstbehalt? Der Selbstbehalt ist derjenige Betrag, der dem Unterhaltspflichtigen im Monat verbleiben muss. Es wird unterschieden zwischen dem notwendigen Selbstbehalt und dem angemessene Selbstbehalt. Der notwendige Selbstbehalt, auch kleiner Selbstbehalt genannt, gilt gegenüber minderjährigen unverheirateten Kindern sowie volljährigen privilegierten Kindern (also solche, die hinsichtlich des Unterhalts wie minderjährige behandelt werden). Er ist niedriger als der angemessene Selbstbehalt. Der angemessene Selbstbehalt wird auch als großer Selbstbehalt bezeichnet. Er gilt gegenüber nicht privilegierten, volljährigen Kindern und ist höher als der notwendige Selbstbehalt. Wechselmodell: Unterhalt richtig berechnen. Wonach richtet sich die Höhe des Kindesunterhalts? Die sogenannte Düsseldorfer Tabelle, die vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegeben wird, wird als Leitlinie von den Familiengerichten genutzt, um die Höhe des Kindesunterhalts zu bestimmen. Mithilfe der Tabelle wird anhand der Einkommenssteuergruppe, der Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder sowie dem Alter des Kindes der Kindesunterhaltsbetrag errechnet.
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