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Zeit raubende "Büroarbeit" kann gezielt organisiert werden! Alle Checklisten, Muster, Anträge und sonstige Formulierungshilfen rund um die Betreuerpraxis stehen im Format RTF zur Verfügung. Sie können daher leicht mit Ihrem Textverarbeitungsprogramm (z. B. Word, OpenOffice, Pages) für die jeweilige Fallgestaltung individuell angepasst werden.
Das Quicken hört sich gut an vom Funktionsumfang... 18. 2012, 15:58 # 9 Registriert seit: 11. 2011 Ort: in 13467 Hermsdorf Beiträge: 11 Quicken Moin Dicker, das mit dem Quicken interessiert mich. Kann das importieren und exportieren mit Excel und OpenOffice? Läuft das auch aufm Mac? Gibts ne aussagefähige Bedienungsanleitung? Nötigenfalls ne hotline? Danke für ne Antwort und liebe Grüße aus Berlin von tomte Wer bellt, muss auch beissen! 19. 2012, 14:16 # 10 Zu Quicken findet man allehand im Netz. Ich bin mir sicher, dass so etwas auch auf dem Mac läuft. Rechnungslegung betreuung muster. Die Hotline habe ich noch nie gebraucht. Die Bedienungsanleitungen sind so Sachen, die ich kaum lese. Ich habe mich seinerzeit für Quicken entschieden, ich danke es war so 1998, und seit dem läuft es hier. Mglw. bin ich noch nicht hinter jedes Geheimnis gestiegen, aber es genügt mir hier. MfG aus Berlin Es gibt für jede Lösung ein Problem.
Den Anfangsbericht habe ich wegen der fehlenden Unterlagen mit einem mehr orakelten als belegten Vermögensbericht am 09. 11. 2013 ans Amtsgericht losgeschickt. Er wurde angenommen. Kein Kunststück, weil ich das Vorgehen mit der Rechtspflegerin vorher abgesprochen habe;-) Wie aber mache ich das jetzt bei der Rechnungslegung? Vom Zeitraum 06. 2013 bis Mitte Oktober 2013 habe ich kaum Belege, weil da vieles noch an die "alte" Betreuerin ging und so verschwand. Eine geordnete Buchführung habe ich erst nach und nach im Laufe des Jahres 2013 aufbauen können. Wie mache ich das in der Rechnungslegung kenntlich? Was mir auch noch nicht ganz klar ist: wie halte ich es mit dem Verwahrgeld, das monatlich zu einem vereinbarten Betrag durch das Pflegeheim vom Konto abgebucht wird? Rechnungslegung - Forum Betreuung. Wie genau muss ich dieses Konto abrechnen/ belegen? Wird das analog eines Taschengeldes behandelt, dann müsste es ja reichen, die Abbuchungen der Heimleitung zu dokumentieren. Was die Betreute letztendlich mit ihrem Geld anstellt, gehört m. E. zu ihrer zu schützenden Privatsphäre.
Der Betreuer haftet persönlich für verursachte Schäden. Das Vermögensverzeichnis dokumentiert den Bestand zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Betreuung. Die Rechnungslegung beginnt mit diesem Bestand. Sorgen Sie von Anfang an für eine klare Vereinbarung hinsichtlich der Befugnis, über Einkommen, Konten und Vermögen zu verfügen. Formulare/Merkblätter zum Download rlp.de. Über ein und dasselbe Konto sollte neben dem Betreuer kein Dritter – auch nicht der betreute Mensch – verfügen können. Verfügen mehrere Personen über ein und dasselbe Konto, wird es schwierig im Einzelfall nachzuweisen, wer die jeweilige Verfügung zu verantworten hat. Sollen Dritte über Teile des Einkommens oder Vermögens verfügen können, ist eine klare Trennung ratsam, indem z. ein weiteres Konto, über das nur der betreute Mensch oder etwa die Haushälterin verfügen kann, eröffnet wird. Die geordnete Aufstellung der Rechnungslegung kann an Hand der hier vorgeschlagenen Systematik, insbesondere, wenn es sich lediglich um die Verwaltung von 1 bis 4 unterschiedlichen Konten handelt, erstellt werden.